Wenn dein Licht nicht geht,oder ausfällt darfst du im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Fahrrad / Fahrzeug nicht bei Dunkelheit oder widrigen Wetterverhältnissen fahren / mußt du deine Fahrt unterbrechen.... Basta. Die Gründe sind irrelevant.
Jede Fahrt ohne Licht, im öffentlichen Straßenverkehr, obwohl es die Wetterverhältnisse erfordern, ist eine owi