Arbeit im Sicherheits Dienst mit Führungszeugnis?

2 Antworten

Es gibt kein "großes" und "kleines" Führungszeugnis.

Es gibt einfache, erweiterte, und beides als Variante zur Vorlage bei einer Behörde (europäische FZ gibts auch noch).

das Große Führungszeugnis für Behörden, wo ja alles noch drin stehen bleibt

Das ist prinzipiell falsch. In behördlichen Führungszeugnissen stehen zusätzlich:

  • Truppenverbote
  • Passversagungen
  • Waffen- und Sprengstoffverbote
  • Berufs- Beschäftigung- Ausbildungsverbote
  • im Prozess festgestellte Schuldunfähigkeit (geistige Behinderung etc.)
  • Verurteilungen die im normalen FZ nicht stehen, für die aber ein Maßregelvollzug angeordnet wurde
  • Verurteilungen die im normalen FZ nicht stehen, die aber eine Straftat in Bezug auf ein Gewerbe betreffen, und das FZ für eine Gewerbeentscheidung vorgesehen ist

Ist die Eintragungsfrist für eine Verurteilung abgelaufen steht sie auch nicht mehr im behördlichen Führungszeugnis (mit Ausnahme der angeordneten Unterbringungen in psychiatrischen Kliniken).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Pegga2202 
Fragesteller
 01.12.2021, 14:46

Ok Danke.

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Die Behörde wird das bundeszentralregister prüfen, liegen dort Einträge vor die mindestens 90 tagesatzt haben, dann wird die Behörde dich als unzuverlässig für eine Tätigkeit im sicherheitsgewerbe sehen. Erst mit der Ablauf von 5 Jahren wirst du dort eine Chance bekommen.

Geldstrafen bis 90 Tagessätze und Freiheitsstrafe bis 3 Monate: nach 3 Jahren

Bewährungsstrafen von 3 Monaten bis 1 Jahr: nach 3 Jahren zuzüglich der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe

Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr wegen bestimmter Sexualdelikte: nach 10 Jahren zuzüglich der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe

alles andere: nach 5 Jahren zuzüglich der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe.