Führerscheinstelle will Führungszeugnis nach Fahrschulwechel? Wtf?

4 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Es steht der Fahrerlaubnisbehörde frei, ob sie ein Führungszeugnis verlangt oder nicht.

§22 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und er bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder war. Sie hat dazu auf seine Kosten eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister einzuholen. Sie kann außerdem auf seine Kosten – in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt – eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen und verlangen, dass der Bewerber die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes beantragt.

Die Behörde an deinem alten Wohnort hat von dieser Kann-Regelung keinen Gebrauch gemacht, die neue tut es hingegen. Keine der beiden Verhaltensweisen ist zu beanstanden.

Habe allerdings nur bis zum 12.5 Zeit wegen der Frist.

Wegen welcher Frist?

Bei deiner neuen Behörde hast du einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt, das Antragsverfahren endet mit Rücknahme, Ablehnung oder Bewilligung des Antrags, nicht durch Zeitablauf.

Der Abschluss der Ausbildung darf zum Zeitpunkt der Theorieprüfung ganze zwei Jahre zurückliegen.

Dein alter Fahrschulvertrag, auch wenn er auf ein Jahr befristet war, interessiert nach dem Wechsel nicht mehr.

10101000 
Fragesteller
 05.04.2024, 12:46

Man hat nach der Theorie nur ein Jahr Zeit bis zur praktischen Prüfung und das eine Jahr ist bei mir am 12.5.24 um da ich am 12.5.23 meine Theorieprüfung hatte. Das meinte ich mit Frist. Wenn ich bis dahin die praktische Prüfung nicht gemacht habe, muss ich wieder bei 0 anfangen. So wurde mir das gesagt.

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migebuff  05.04.2024, 12:59
@10101000

Dann stehst du also zwischen Theorie- und Praxisprüfung. Wenn du die Praxis nicht innerhalb eines Jahres absolvierst, verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit, nicht die gesamte Ausbildung.

§18 FeV:

(2) Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

Du musst dann erneut eine Theorieprüfung ablegen, die Ausbildungsbescheinigung dafür darf zwei Jahre alt sein, §16 Abs 3 FeV:

Der Bewerber hat dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr vor der Prüfung in geeigneter Form eine Bestätigung des Inhabers der Fahrschule oder der zur Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person zu erbringen, aus der ersichtlich ist, dass die nach § 4 Absatz 1a Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 bis 3 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung erforderlichen Ausbildungsinhalte der zu prüfenden Klassen absolviert wurden und der Abschluss der theoretischen Ausbildung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung festgestellt ist. Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Anschließend gilt für die Praxisprüfung laut §17 Abs 5 FeV:

Der Bewerber hat dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr vor der Prüfung in geeigneter Form eine Bestätigung des Inhabers der Fahrschule oder der zur Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person zu erbringen aus der ersichtlich ist, dass alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte der zu prüfenden Klasse gemäß § 5 Absatz 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung absolviert wurden und der Abschluss der praktischen Ausbildung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung festgestellt ist. § 16 Absatz 3 Satz 7 und 8 findet entsprechende Anwendung.

In diesen Sätzen 7 und 8 heißt es:

Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Liegt die Bestätigung nicht vor oder ergibt sich aus der Bestätigung nicht, dass der Abschluss der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden.
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10101000 
Fragesteller
 05.04.2024, 13:19
@migebuff

Ja krass, das hat mir so keiner gesagt. Ich hatte die praktische Prüfung schon aber halt nicht bestanden und für nen zweiten Termin in Meck Pom hatte ich keine Zeit da ich nach Thüringen gezogen bin. :) daher der Fahrschulwechsel. Hätte einfach für die Prüfung nochmal nach Meck Pom fahren sollen. Das hätte mir den ganzen Stress gespart.

Dann ist das ja alles nur halb so wild 🥳 Theorie nochmal machen ist ja nicht so teuer. Lieben Dank dir für die erfreuliche Erklärung 😊

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Daraufhin hat mich der Sachbearbeiter angesprochen und ich hab gesagt in meinem Führungszeugnis stehen acht Einträge, unter anderem auch wegen BTM.

Dann möchtest du offenbar auch keine Fahrerlaubnis. Dass eine BTM-Vorgeschichte nicht gerade hilfreich ist, hätte dir auch selbst klar sein müssen. Ein Führungszeugnis wird i.d.R. verlangt, wenn es Hinweise darauf gibt, dass dort etwas relevantes drinnen stehen könnte.

Und wieso hier ein erweiterteres Führungszeugnis beantragt werden soll, erschließt sich mir auch nicht. Da steht hinsichtlich deiner BTM-Delikte exakt das selbe drin wie im normalen FZ, siehe hier.

10101000 
Fragesteller
 05.04.2024, 11:47

Ja na sicher möchte ich mein Führerschein aber ich belüge doch keine Behörde, selbst wenns nur die Führerscheinstelle ist. Er hätte es doch so oder so angefordert. Wenn ich erst sage, nein ich hab kein Eintrag und er bekommt dann ein halbes Telefonbuch an Einträgen ist ja auch blöde. Ein normales FZ hätte ich auch direkt vorlegen können. Die Tage erst bekommen wegen Arbeitgeber. Aber das wollte er gar nicht erst sehen 🤷🏻‍♀️

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Answer1234567  05.04.2024, 11:52
@10101000

Ich vermute, der will ein FZ Belegart O - ein Führungszeugnis für Behörden, kein erweiterteres Führungszeugnis. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge.

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10101000 
Fragesteller
 05.04.2024, 11:54
@Answer1234567

Ja genau. Das wird direkt zu denen geschickt. Aber vermutlich nicht vorteilhafter diese Ausführung 😅

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Answer1234567  05.04.2024, 11:56
@10101000

Sind halt rechtliche Vorgaben - für behördliche Dinge ist in aller Regel ein FZ O erforderlich.

Du wirst nicht drum herum kommen, die Anforderungen der Behörde zu erfüllen.

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10101000 
Fragesteller
 05.04.2024, 12:02
@Answer1234567

Aber des hätten die doch einfach direkt machen müssen bei der Anmeldung Anfang 2023 und nicht erst bei der praktischen Prüfung ein Jahr später 😒 typisch Deutschland 😅 Behörden sind unfähig und man darf es ausbaden.

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Answer1234567  05.04.2024, 12:10
@10101000

Die Behörden sind sehr unterschiedlich gründlich. Ich könnte Geschichten von den hiesigen Waffenbehörden erzählen... Da fällt mal eben zufällig auf, dass die Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis seit 30 Jahre (!) nicht mehr vorliegen... Die Stadt setzt sich über alle baurechtlichen und sonstigen Bestimmungen hinweg und bringt die Asylbewerber mitten im Gewerbegebiet unter...

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10101000 
Fragesteller
 05.04.2024, 12:15
@Answer1234567

Oh ja da kann ich auch ein Lied von singen. Behörden sind arg unterschiedlich. Ich komme ursprünglich aus Hessen, da wäre das nicht passiert 😅 da bekommen die Behörden jeden unerlaubten Pups mit. Meck Pom scheint da echt zu schludern.

In welchem Szenario wird denn eine waffenrechtliche Erlaubnis überprüft? Da fällt man doch auch nur auf wenn es schon zu spät ist 🙈

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Answer1234567  06.04.2024, 01:19
@10101000
In welchem Szenario wird denn eine waffenrechtliche Erlaubnis überprüft? Da fällt man doch auch nur auf wenn es schon zu spät ist 🙈

Dass bei der Erteilung einer Erlaubnis die erforderlichen Voraussetzungen vorlagen, bedeutet ja nicht, dass sie ein paar Jahre später immer noch vorliegen. Daher hat die Waffenbehörde das Vorliegen dieser Voraussetzungen eigentlich spätestens alle drei Jahre erneut zu überprüfen (§ 4 Abs. 3 WaffG). Das betrifft neben der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung insbesondere auch den Bedürfnisnachweis, soweit dieser erforderlich ist (was für Besitz und Führen scharfer Schusswaffen grundsätzlich der Fall ist).

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Dann mach einfach Gas und bestell ein neues Führungszeugnis.

Sich aufregen über die Behörden bringt nichts.

Bis zum 12.5 wird das ankommen.

10101000 
Fragesteller
 05.04.2024, 11:50

Ist ja schon beantragt aber wenn des erst innerhalb 14 Tagen kommt, wird das arg knapp mit dem 12.5. Es muss ja auch Prüfungstermine geben und ich muss minum noch 10 Fahrstunden machen sagt die Fahrschule bevor sie mich zur Prüfung anmelden. Daher wollte ich ja gerne die Fristverlängerung, die direkt abgelehnt wurde.

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Du musst nicht alles neu machen. Die Theorieprüfung verliert seine Gültigkeit nach 12 Monaten. Die Stunden in der Fahrschule erst nach 24 Monaten. Du musst einfach nur die Theorieprüfung noch mal machen und dann hast Du wieder 12 Monate. Zur Prüfung kannst Du direkt wieder angemeldet werden, da, wie gesagt, die abgeleisteten Stunden noch Gültig sind. Auch deine Pflichtstunden im Fahrzeug.

10101000 
Fragesteller
 05.04.2024, 12:48

Ernsthaft? Das hat mir niemand gesagt. Höre ich zum ersten Mal. In der Fahrschule und in der Führerscheinstelle wurde mir gesagt ich muss alles nochmal neu machen. 😒 das wäre ja dann großartig und nur halb so wild :)

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