Mindestmietdauer: vorzeitige Kündigung wegen Schäden in der Wohnung?
Guten Abend,
im Mietvertrag der Wohnung eines Freundes steht drin, dass die ordentliche Kündigung erstmals zum 22.6.22 zulässig ist. Er hat jedoch eine neue Wohnung gefunden und möchte ausziehen, da in dieser Wohnung einige Schäden sind.
Zum einen wird das Wasser im Winter erst nach 5 Minuten warm und die Heizung funktioniert nicht richtig. Das ist schon seit dem letzten Winter so und er hat der Vermietung auch bereits Bescheid gegeben, jedoch hat sich niemand drum gekümmert.
Letztes Jahr gab es eine Explosion im Nebenhaus, welches mit dem Wohnhaus, in dem er wohnt, verbunden war. Durch die Explosion haben sich zb Fliesen verschoben.
Er denkt die Mängel mit der Heizung und mit dem Wasser könnten von See Explosion stammen. Ist es möglich in diesem Fall frühzeitig zu kündigen, da besondere Gründe vorliegen und er für etwas bezahlt, was nicht einwandfrei funktioniert?
Liebe Grüße