Mindestmietdauer: vorzeitige Kündigung wegen Schäden in der Wohnung?
Guten Abend,
im Mietvertrag der Wohnung eines Freundes steht drin, dass die ordentliche Kündigung erstmals zum 22.6.22 zulässig ist. Er hat jedoch eine neue Wohnung gefunden und möchte ausziehen, da in dieser Wohnung einige Schäden sind.
Zum einen wird das Wasser im Winter erst nach 5 Minuten warm und die Heizung funktioniert nicht richtig. Das ist schon seit dem letzten Winter so und er hat der Vermietung auch bereits Bescheid gegeben, jedoch hat sich niemand drum gekümmert.
Letztes Jahr gab es eine Explosion im Nebenhaus, welches mit dem Wohnhaus, in dem er wohnt, verbunden war. Durch die Explosion haben sich zb Fliesen verschoben.
Er denkt die Mängel mit der Heizung und mit dem Wasser könnten von See Explosion stammen. Ist es möglich in diesem Fall frühzeitig zu kündigen, da besondere Gründe vorliegen und er für etwas bezahlt, was nicht einwandfrei funktioniert?
Liebe Grüße
5 Antworten
so einfach ausziehen ist da nicht .. auch darf der Vermieter nachbessern.
die Gründe wo er aufführt sind keine
Zum einen wird das Wasser im Winter erst nach 5 Minuten warm und die Heizung funktioniert nicht richtig
Durch die Explosion haben sich zb Fliesen verschoben.
es können keine Fliesen verschoben werden, höchstens platzen oder von der Wand fallen.
wie Bescheid gegeben? Mündlich - reicht nicht, Mängel sollten Schriftlich dokumentiert und dem Vermieter am besten per Einwurfeinschreiben zugeschickt werden
so hat er nix in der Hand - was eine vorzeitige Kündigung rechtfertigen würde.
Hallo, das Laminat meinte ich, mein Fehler.
Wie gesagt, hat er die Schäden bereits letzten Winter gemeldet, jedoch hat sich bis dahin nichts getan.
Die Mängel hätte er ja längst dem Vermieter aufzeigen können. Die sind KEIN Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung. Das wäre nur mit einem WICHTIGEN Grund möglich. Dass er diese Klausel in seinem Vertrag hatte, wusste er ja als er den Mietvertrag unterschrieben hat.
Das ändert aber nichts daran, dass das keine triftigen Gründe zur vorzeitigen Vertragsaufhebung sind. Dann wurden die Mängel auch nicht vertragsgemäß gemeldet.
Was wäre vertragsgemäß? Er hat die Mängel mit einer Frist zur Beseitigung gemeldet und diese Frist hat der Vermieter nicht eingehalten.
Dann hätte der Mieter anschließend selbst einen Handwerker beauftragen können und mit der Miete verrechnen. Einen Grund für eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages gibt es dann immer noch nicht.
Das ist schon seit dem letzten Winter so und er hat der Vermietung auch bereits Bescheid gegeben, jedoch hat sich niemand drum gekümmert.
Hat er sich denn weiter gekümmert und dem Mieter unter Fristsetzung Zeit gegeben diesen Mangel zu beheben?
Doch oft wird in diesem Prozedere vergessen, den Mangel beim Vermieter anzuzeigen. Die Mängelanzeige ist ein unerlässlicher Schritt bei der Mietminderung. Denn es ist nicht zulässig, dass Sie die Miete einfach mindern und der Vermieter gar nicht weiß, warum Sie dies machen. Zudem hat der Vermieter keine Chance, den Mangel überhaupt zu beheben.
https://www.mietrecht.com/maengelanzeige/
Verträge sind prinzipiell einzuhalten und damit auch die darin vereinbarten „Vertragslaufzeiten“. Hat man sich daher z.B. in einem Zeitmietvertrag wirksam verpflichtet, die Mietsache für eine bestimmte Dauer anzumieten, oder für einen gewissen Zeitraum vertraglich auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet, muss man sich grundsätzlich auch daran festhalten lassen. Ist der Mietvertrag unbefristet abgeschlossen, greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen ein.
Ansonsten findet man Möglichkeiten doch vorher rauszukommen hier:
https://www.mietrecht.org/kuendigung/mietvertrag-vorzeitig-kuendigen/
Aber in erster Linie sollte er vor der Unterzeichnung doch mal mit seinem Vermieter reden! Und sich schriftlich bestätigen lassen, wenn der einer vorzeitigen Kündigung zustimmt.
Ansonsten: er muss sich schon mal selbst drum kümmern dem Vermieter die Mängel anzuzeigen. Nur sagen: da ist was und ich ziehe dann mal aus reicht halt nicht.
Hallo,
Dankeschön für die Antwort, jedoch schrieb ich ja, dass er dem Vermieter bereits letztes Jahr Bescheid gegeben hatte, dass dort Mängel sind. Heute sind sie immer noch nicht behoben.
Wie Bescheid gegeben? Einmal angerufen und dann nichts mehr unternommen?
Bescheid geben ist ein recht dehnbarer Begriff... Also Mietminderung schon angekündigt oder mit Auszug "gedroht", falls die Mietsache nicht instand gesetzt wird?
Er hat mehrmals angerufen, sowohl ein Schreiben fertig gemacht in dem die ganzen Mängel aufgeführt waren.
Er hat mehrmals angerufen
Und genau das streitet der Vermieter ggf. ab.
Er soll seinen Vermieter anrufen und ihn fragen ob eine vorzeitige Kündigung wegen der Mängel für den in Ordnung geht. Sich das dann schriftlich bestätigen lassen!
Ansonsten wird es auf einen Rechtsstreit hinaus laufen. Oder eben auf doppelte Miete.
Er hat jedoch eine neue Wohnung gefunden und möchte ausziehen,
...da sollte er aufpassen nicht bis mitte nächstem Jahr 2 Mieten zahlen zu müssen, denn einen Grund die Wohnung frühzeitig zu kündigen liegt nicht vor.
Mängel habe das Recht die Miete zu kürzen, wenn diese nicht rechtzeitig abgestellt werden. Daher sollte der den Vermieter auffordern die Mängel ab zu stellen sonst kürzt er die Miete.
Er sollte nach jetzigem Stand keinen neuen Mietvertrag unterschreiben, denn sonst zahlt der für 2 Wohnungen bis Mitte nächstes Jahr!!!
Hallo, ich schreib bereits, dass er die Mängel seinem Vermieter aufgezeigt hat, sich jedoch bis heute keiner darum gekümmert hat.