In Niedersachsen beträgt der Abstand 150 Meter. Sprich der Blitzer darf erst 150 Meter nach dem Verkehrsschild aufgestellt werden. Beträgt der Abstand auch zum Schild wo die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird?
Für eine Brücke außerorts (Landstraße) geht die 100 KM/H Begrenzung auf 70 KM/H, danach von 70 KM/H auf 50 KM/H, nach der Brücke wird die Begrenzung wieder aufgehoben.
Sprich der 70er Bereich muss mindestes 300 Meter lang sein, da Begrenzung 150 Meter nach Begrenzung und 150 Meter vor der der Aufhebung bzw. neuer Begrenzung 50 KM/H. Im 50er Bereich bis zur Aufhebung zurück zur 100 KM/H das identische Spiel.
Also muss der Bereich mindestens 300 Meter lang sein um blitzen zu dürfen?
Korrekt?