Zählen bei dieser Frist nur die Bankarbeitstage?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nachdem es um einen Sachverhalt geht, den Du zwischenzeitlich näher beschrieben hast, spielt die Frist doch kaum eine Rolle.

Wenn es aber darum geht, eine befürchtete Kündigung vorerst zu vermeiden, würde ich die Forderung ohne Anerkenntnis, also mit Vorbehalt der weiteren Klärung erst einmal bezahlen.

Wenn der Streit dann geklärt ist, hast Du es als Mieter doch leicht, die 200 € wieder einzubehalten. Ob das Geld auf der Bank liegt oder schon beim Vermieter auf dem Konto, ist doch bei 0 Zinsen völlig egal.

(Ich gehe davon aus, dass es sich um den Wohnungsmietvertrag handelt, dessen Kündigung Du befürchtest.)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
bwhoch2  21.10.2021, 19:28

Danke für die Auszeichnung.

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7 Tage sind 7 Tage, egal ob Werktage, Sonntage oder Feiertage.

Hallo, fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann gilt nach § 193 BGB der nächste Werktag als Fristende

Das ist keine Fristsetzung. Das ist nur eine Zahlungsaufforderung, der du nicht nachkommen solltest. Vermutlich gibt es keinen Mietbeginn und auch keine Schlüsselübergabe und weiter kein Übergabeprotokoll.

Wenn der Vermieter hier nichts nachweisen kann , geht er mit einer Zahlungsklage vor Gericht BADEN! Du hast die Garage nie in Besitz genommen.

Du solltest die Forderung per EES zurückweisen mangels Rechtsgrundlage und nicht zahlen.

Im Übrigen: Zahlungsfristen berechnen sich nach Kalendertagen (hier) oder Wochen oder Monat, je nach Forderung. Bankarbeitstage sind da ohne Bedeutung (irrelevant).