Kündigung Internet: Sonntag und Feiertag, wird dennoch anerkannt?
Ich möchte morgen (Sonntag) oder übermorgen (Feiertag) mein Internet kündigen, beides noch vor dem 01.10.
Würde Online kündigen über Kontaktformular, wie vorgesehen eben.
Wird die Kündigung überhaupt als fristgemäß angesehen aufgrund Sonntag + Feiertag?
4 Antworten
Wurde der Vertrag online geschlossen oder steht in Vertrag das Textform zulässig ist, dann kannst Du auch online kündigen.
In allen anderen Fällen bedarf es meines Wissens nach der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
Welchen Anbieter hast Du? wie wurde der Vertrag abgeschlossen?
Morgen ist noch nicht der Erste und somit ist die Frist also erfüllt.
Da Du online abgeschlossen hast, darfst Du auch online kündigen.
Eine Kündigung per E-Mail oder anderweitiger elektronischer Form ist unwirksam!
Wie kommst du darauf? §127 Abs. 2 & 3 BGB sagen anderes, und zwar selbst für den Fall dass die Schriftform vertraglich vereinbart wurde:
(2) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.
(3) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten elektronischen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, auch eine andere als die in § 126a bestimmte elektronische Signatur und bei einem Vertrag der Austausch von Angebots- und Annahmeerklärung, die jeweils mit einer elektronischen Signatur versehen sind. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126a entsprechende elektronische Signierung oder, wenn diese einer der Parteien nicht möglich ist, eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.
Stimmt in meinem Fall schon mal nicht. Auch nicht Gegenstand der Frage.
- es zählen normalerweise nicht Werktage sondern Kalendertage...
- wenn da z. B. steht „ein Monat vor dem Ende der Mindestlaufzeit“ und die Mindestlaufzeit geht bis Ende Oktober, dann recht es, wenn du Ende September kündigst... dabei gilt das Datum der Zustellung, rate ich mal... vllt auch das des Poststempels...
- ich schick immer gern n Fax... das geht schnell und man hat gleich n Zustellungs-Protokoll...
also nur so nebenbei: der Feiertag ist am Donnerstag. Also hast du doch noch genug Zeit von Montag bis Mittwoch.
Kabel Dtl., Online
Und wird das noch als fristgemäß anerkannt (siehe Frage)? Rein kalendarisch habe ich ja dann vor dem Beginnen des neuen Monats gekündigt, nur weiß ich nicht ob Sonn- und Feiertag es mir vereiteln.