Kündigung Internet: Sonntag und Feiertag, wird dennoch anerkannt?

4 Antworten

Wurde der Vertrag online geschlossen oder steht in Vertrag das Textform zulässig ist, dann kannst Du auch online kündigen.

In allen anderen Fällen bedarf es meines Wissens nach der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.

Welchen Anbieter hast Du? wie wurde der Vertrag abgeschlossen?

orpheuskap1994 
Fragesteller
 29.09.2019, 13:46

Kabel Dtl., Online

Und wird das noch als fristgemäß anerkannt (siehe Frage)? Rein kalendarisch habe ich ja dann vor dem Beginnen des neuen Monats gekündigt, nur weiß ich nicht ob Sonn- und Feiertag es mir vereiteln.

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johnnymcmuff  29.09.2019, 13:48
@orpheuskap1994

Morgen ist noch nicht der Erste und somit ist die Frist also erfüllt.

Da Du online abgeschlossen hast, darfst Du auch online kündigen.

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Eine Kündigung per E-Mail oder anderweitiger elektronischer Form ist unwirksam!

Aswan  29.09.2019, 11:18

Wie kommst du darauf? §127 Abs. 2 & 3 BGB sagen anderes, und zwar selbst für den Fall dass die Schriftform vertraglich vereinbart wurde:

(2) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.

(3) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten elektronischen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, auch eine andere als die in § 126a bestimmte elektronische Signatur und bei einem Vertrag der Austausch von Angebots- und Annahmeerklärung, die jeweils mit einer elektronischen Signatur versehen sind. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126a entsprechende elektronische Signierung oder, wenn diese einer der Parteien nicht möglich ist, eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.

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orpheuskap1994 
Fragesteller
 29.09.2019, 13:47

Stimmt in meinem Fall schon mal nicht. Auch nicht Gegenstand der Frage.

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  1. es zählen normalerweise nicht Werktage sondern Kalendertage...
  2. wenn da z. B. steht „ein Monat vor dem Ende der Mindestlaufzeit“ und die Mindestlaufzeit geht bis Ende Oktober, dann recht es, wenn du Ende September kündigst... dabei gilt das Datum der Zustellung, rate ich mal... vllt auch das des Poststempels...
  3. ich schick immer gern n Fax... das geht schnell und man hat gleich n Zustellungs-Protokoll...

also nur so nebenbei: der Feiertag ist am Donnerstag. Also hast du doch noch genug Zeit von Montag bis Mittwoch.

123Hermann  29.09.2019, 05:57

What the hell?? 🙃

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