Kündigung / Resturlaub / Zeitkonto?

1 Antwort

Wenn Du zum 30. September kündigst, hast Du Anspruch auf 10 Urlaubstage (pro vollen Monat 2 Urlaubstage), wie kommst Du auf 8 Tage, wenn Du noch keinen Urlaub genommen hast?

Resturlaub und Überstunden muss der AG auszahlen, wenn wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Freizeitausgleich mehr möglich ist.

In die Kündigung schreibst Du, dass Du den Freizeitausgleich für Urlaub und Überstunden möchtest. Da musst Du allerdings schauen, ob der AG Dir diesen gibt.

Er kann zwar den Urlaubswunsch nur abschlagen, wenn "dringende" betriebliche Gründe dagegen sprechen, eine Urlaubserteilung brauchst Du aber.

Pasi040 
Fragesteller
 10.09.2020, 09:54

Oh stimmt, sind ja sogar dann mehr als 5 volle Monate. Danke für deine Antwort!

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