Kündigung Resturlaub Auszahlung ?

7 Antworten

Dein Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr beträgt beträgt bei vollen 7 Monaten Betriebszugehörigkeit = 14 Tage bei einer 6-Tagewoche. ( Urlaubsanspruch besteht nur für volle Monate der Betriebszugehörigkeit - und hierbei gehe ich davon aus, dass Deine Kündigung zu Mitte November erfolgte).

Ergo bleibt lediglich 1 Urlaubstag übrig.


Familiengerd  10.11.2019, 13:32

Das ist falsch!

Da das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr länger als 6 Monate bestanden hat, besteht Anspruch auf den vollen (mindestens gesetzlichen) Urlaub - selbstverständlich abzüglich im Kalenderjahr bereits genommener Urlaubstage.

Ich dachte, das wäre Dir längst bekannt!

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Ist das rechtens...

Nein!

oder versucht man mich über den Tisch zu ziehen?

Ja!

Da Dein Arbeitsverhältnis bei seiner Beendigung durch die Kündigung am 11.10.2019 länger als 6 Monate in diesem Kalenderjahr bestanden haben wird, hast du Anspruch auf den gesamten vereinbarten Jahresurlaub zu - mindestens aber den gesamten gesetzlichen Jahresurlaub (24 Werktage entsprechend einer 6-Tage-Woche, 20 Arbeitstage entsprechend einer 5-Tage-Woche usw.).

Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit" in Verbindung mit § 5 "Teilurlaub" Abs. 1 (Ausschluss der Bedingungen nach den Buchstaben a - c, die formulieren, wann nur ein anteiliger Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub besteht). Im Übrigen ist das einheitliche Rechtsauffassung und durchgängige Rechtsprechung.

Hast Du 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche, dann ist das der gesetzliche Anspruch; hast du eine 5-Tage-Woche, beträgt der gesetzliche Anspruch 20 Arbeitstage (das sind auch 24 Werktage Montag bis Samstag) - immer 4 Wochen.

Um zu wissen, ob Du nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch hast oder einen darüber hinaus zusätzlich gewährten, solltest Du mitteilen, wie viele Wochenarbeitstage Du hast und wie genau im Arbeitsvertrag Dein Urlaubsanspruch formuliert ist.

Denn für die Frage, ob Du auch Anspruch auf den gesamten möglicherweise zusätzlich gewährten Urlaub hast, kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart wurde.

Auf den Dir zustehenden Anspruch sind selbstverständlich alle bereits genommenen Urlaubstage für dieses Kalenderjahr anzurechnen, auch bei einem eventuellen vorherigen Arbeitgeber.

Ausgehend nur von Deinen Angaben hast Du also Anspruch auf die restlichen 11 Urlaubstage (wenn nicht bis April auch bei einem vorigen Arbeitgeber Urlaub genommen wurde, wenn der Gesamtanspruch tatsächlich 24 Tage beträgt, bezogen auf eine 6-Tage-Woche usw.).

Kannst/konntest Du Deinen Urlaub bis zum ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, muss er vom Arbeitgeber ausgezahlt werden; so schreibt es das BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaub" Abs. 4 vor:

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Wenn Du diesen vollen Urlaubsanspruch wahrnimmst, hast Du allerdings keinen Urlaubsanspruch mehr gegen einen neuen Arbeitgeber in diesem Kalenderjahr, es sei denn, der Anspruch wäre dort höher als beim jetzigen (das wäre dann ein nur zeitanteiliger Anspruch auf den höher gewährten Urlaub im neuen Betrieb).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

voller Urlaubsanspruch - du hast länger wie 6 Monate dort gearbeitet. ergo 24-13 = 11 bleiben übrig. diese Tage kannst in der Kündigungsfrist nehmen oder die müssen ausbezahlt werden.

wie kommt dein Bezirksleiter auf 1 Tag?`oder gehen die Uhren bei Zeitfirmen anders?

Die 24 Tage zählen pro Jahr, oder . Es kommt hier also darauf an ob du 6 Monate im Betrieb beschäftigt warst, wenn nicht dann hast du auch kein Anspruch auf den gesammten Urlaub.


Familiengerd  10.11.2019, 13:53
Es kommt hier also darauf an ob du 6 Monate im Betrieb beschäftigt warst

Vom Arbeitsbeginn 01.04. bis zur Kündigung am 11.10. sind es bereits mehr als 6 Monate!

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24 Tage sind für ein Jahr. Du hast aber kein Jahr gearbeitet


ms1805 
Fragesteller
 09.11.2019, 23:29

Das wundert mich halt. Da ich damals einen minijob hatte.. und da wurde mir nach 5 Monaten auch der Komplette Urlaub ausgezahlt

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Familiengerd  10.11.2019, 13:34

Das ist falsch!

Da das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr länger als 6 Monate bestanden hat, besteht Anspruch auf den vollen (mindestens gesetzlichen) Urlaub - selbstverständlich abzüglich im Kalenderjahr bereits genommener Urlaubstage.

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