Seltsame Forderungen nach Kündigung der Ausbildung?


10.01.2022, 08:25

Ps: 2 der 3 Arbeitshefte hatte ich bereits entsorgt, da sie beschrieben waren. Nun möchte sie die haben.. ist das rechtens ?

6 Antworten

Selbst wenn du verpflichtet wärst, ihm dies zukommen zu lassen, steht das nicht in Abhängigkeit zu deiner Vergütung. Diese muss er trotzdem auszahlen, wenn du bist zur fristgemäßen Kündigung entsprechend gearbeitet hast.

Dein Chef hat keinen rechtlichen Anspruch auf Unterlagen der Berufsschule ehemaliger Auszubildender. Ferner haben deine privaten Lotto-Zugangsdaten nichts mit der Ausbildung zu tun.

FoggyClouds 
Fragesteller
 10.01.2022, 08:26

Vielen Dank für deine Antwort. Leider finde ich im Internet nirgendwo Paragraphen dazu, die das bestätigen, weißt du zufällig, welche das sind? Ich würde sie gerne in der Rückantwort mit angeben..

Ich denke leider werde ich eh nichts mehr von meinem Lohn sehen..🙁 Langsam bin ich verzweifelt

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SoDoge  10.01.2022, 09:32
@FoggyClouds

Du wirst keinen Paragraphen finden, der sowas spezifisches verneint. Dein ehemaliger Arbeitgeber kann auch nicht fordern, dass du ein Froschkostüm anziehst. Er (!) müsste dir den Paragraphen vorlegen, da er die Forderung stellt und somit er in der Beweispflicht ist. Kann er das nicht, hat er keine rechtliche Grundlage für die Forderung.

Nach §17 BBiG muss er die Ausbildungsvergütung auszahlen.

Sollten die Zugangsdaten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erstellt worden sein, kann der Arbeitgeber den Zugang dazu anfordern.

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Rheinflip  10.01.2022, 08:29

das geht wohl nicht um private Lotto Zugangsdaten

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Der Zugang zum Lotto Terminal ist Teil deiner Tätigkeit gewesen? Dann musst du natürlich alle Daten dazu offenlegen bzw Codes abgeben.

Von den Berichtsheften würde ich maximal eine Kopie abgeben. Falls du die Ausbildung in einer anderen Ausbildungsstelle weiter machst, brauchst du die original Berichtshefte.

Wenn der Betrieb dir Ausbildungsmaterial/ Arbeitshefte zur Verfügung gestellt hat, hast du das natürlich zurückzugeben, komplett. Deine eigenen Aufzeichnungen, der beschriebene College-Block ist deiner.

Der Lohn steht dir natürlich zu, aber offensichtlich gibt es noch Sachen die du den Betrieb noch nicht zurückgegeben hast. Es gab das Angebot des Betriebes, den Lohn abzuholen, hast du den nicht wahrgenommen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen
FoggyClouds 
Fragesteller
 10.01.2022, 08:57

Leider hat sie auf keine Mail reagiert, wo ich um einen anderen Termin bat.

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Rheinflip  10.01.2022, 09:02
@FoggyClouds

du kennst doch die öffnungszeiten.

du kennst die telefonnummer.

kündige dich zu einem bestimmten Termin an, nimm alle notwendigen Unterlagen mit, nimm dir einen Zeugen mit.

du musst tatsächlich alle Unterlagen und arbeitsmaterialien abgeben

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Von Experte tinalisatina bestätigt

Solange die Zugangsdaten für deine Tätigkeit erstellt und genutzt wurden, musst du ihm diese übergeben.

Ich weiß auch nicht, was daran so schlimm ist, ihm das Berichtsheft (welches ohnehin zu 98% aus leeren Seiten bestehen sollte) zu übergeben.

Nichts desto trotz: Eine Lohneinbehaltung kann an diese Bedingungen nicht geknüpft werden.

Den Lohn muss er dir trotzdem auszahlen,

FoggyClouds 
Fragesteller
 10.01.2022, 08:56

Es geht ja nicht um das Berichtsheft sondern um die Arbeitshefte für die Berufsschule

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Desba  10.01.2022, 10:46
@FoggyClouds

Was sind das genau für Arbeitshefte? Einfach Hefte, in denen man den Schulstoff mitschreibt? Hat dein Arbeitgeber die gestellt?

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FoggyClouds 
Fragesteller
 10.01.2022, 11:32
@Desba

Ja genau, Arbeitshefte für die 2 Lehrfächer

Die Schule hatte damals einen Zettel für meine Chefin mitgegeben, wo drauf stand, dass die Kosten der AG übernehmen muss

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Desba  10.01.2022, 11:55
@FoggyClouds

Dann musst du die Hefte wieder zurückgeben.

Im BGB steht, dass du dem Arbeitgeber alle dir überlassenen Arbeitsmittel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurück geben musst, wenn er dies verlangt.

Das Schulheft ist ein solcher Gegenstand.

Ich frage mich allerdings immer noch, was daran so schlimm sein soll dem Arbeitgeber diese Sachen einfach zukommen zu lassen?

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Er hat weder Anspruch auf die Herausgabe Deiner Berichtshefte ( außer ungenutzten Heften z.B. für das 2. und 3. Ausbildungsjahr ) , noch auf Bekanntgabe irgendwelcher privaten Daten ( privaten Lotto Zugangsdaten ). Zudem wofür würde er diese haben wollen - verstehe ich nicht. Hast Du Dich einer "betriebsinternen" Lottogemeinschaft angeschlossen?

FoggyClouds 
Fragesteller
 10.01.2022, 08:34

Nein, da ging es um die Login Daten für das Lotto-Terminal :/

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wilees  10.01.2022, 08:38
@FoggyClouds
Nein, da ging es um die Login Daten für das Lotto-Terminal :/

diese Daten wirst Du nennen müssen, damit sie entsprechend gelöscht werden können.

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geheim007b  10.01.2022, 08:39
@FoggyClouds

du hast in einem Kiosk gearbeitet und ein Passwort für das Terminal gesetzt?

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FoggyClouds 
Fragesteller
 10.01.2022, 09:00
@geheim007b

Bisher habe ich meine Zugangsdaten noch nicht verwendet gehabt, weil ich dachte, ich bekam von Lotto einen Brief mit einem Passwort. Aber bis dato hatte ich nichts und ich weiß auch nicht, wie ich mich einloggen soll, ohne das ich das Passwort kenne.

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geheim007b  10.01.2022, 09:12
@FoggyClouds

der Zugang gehört dem Geschäft und wie z.B. auch bei einem echten schlüssel hast du eine Herausgabepflicht

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FoggyClouds 
Fragesteller
 10.01.2022, 08:36

Weißt du, wie ich das belegen bzw beweisen kann in der Email zwecks den Schulbüchern, dass ich diese nicht rausgeben muss?😕 Das ungenutzte Heft bekommt sie natürlich

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Meinst du wirklich Lotto Zugangsdaten?

Du hast Anspruch auf eine Vergütung, auch wenn Du das blöde Arbeitsheft nicht mehr hast.

Rheinflip  10.01.2022, 08:47

Ausbildung in einer lottoannahmestelle, betriebsinterne Daten...

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