Rücksendeetikett nach fünf Wochen erhalten; Ware bereits entsorgt.
Hallo Leute,
ich hoffe, es geht euch allen gut, und ich wünsche euch frohe Weihnachten 🎄
Ich habe vor 6 Wochen ein Produkt im Kaufland Onlineshop bestellt. Ich wollte es zurücksenden und habe nach einem Rücksendeetikett gefragt. Der Verkäufer meinte, er würde es mir senden, jedoch ist das nie passiert. Ich habe dann Kaufland angerufen und sie sagten mir folgendes:
"[...Sehr geehrter Verkäufer, setzen Sie sich bitte unverzüglich wie oben beschrieben mit dem Kunden in Verbindung, um den Rückversand/die Abholung des Artikels zu koordinieren. Soweit Ihrerseits in den kommenden 4 Wochen keine Reaktion erfolgt, verweisen wir bereits jetzt auf Ziffer 12.3 unserer Händler-AGB und den damit einhergehenden Verzicht der Rücknahme...]"
Nun, nach 5 Wochen hat der Verkäufer sich gemeldet und mir das Retour-Etikett geschickt. Allerdings habe ich die Ware nach 4 Wochen bereits entsorgt und eine Erstattung von Kaufland erhalten.
Was soll ich jetzt tun? Hätte ich die Ware behalten sollen? Das Problem war, dass sie viel Platz eingenommen hat und ich nie gedacht hätte, dass es länger als 4 wochen dauern würde.
Könnte ich Probleme bekommen?
3 Antworten
Der Verkäufer hat anscheinend jetzt gemerkt, dass es ihn Geld kostet.
Verweise den Verkäufer zur Klärung an Kaufland. Mache keine weiteren Angaben außer diesem Verweis.
Verweise das dem Verkäufer zu Kaufland
Der muss das klären und dazu geradestehen
Gruß Gummikugel
Wenn du eine Ersattung bekommen hast und es hieß dass du die Wahre nicht zurückschicken musst, ist es ja ok.
Wenn man nichts davon geschrieben hat, dass du die Wahre nicht zurückschicken musst, hast du jetzt evtl ein Problem
Dann ist doch klar - 4Wochen nach dieser Nachricht war die Frist
Da steht, wenn das Etikett nicht innerhalb von vier Wochen kommt, dann wird erwartet, dass kein Retour notwendig ist.
Soweit Ihrerseits in den kommenden 4 Wochen keine Reaktion erfolgt, verweisen wir bereits jetzt auf Ziffer 12.3 unserer Händler-AGB und den damit einhergehenden Verzicht der Rücknahme...]"