Gartenschrank auf dem Balkon

Hallo, wir wohnen in einem 4 Parteien-Haus. Unter uns wohnt der Vermieter. Über uns ist die Dachwohnung, aber keine Fenster, kein weiterer Balkon. Wir haben einen Balkon, vielleicht 6 oder 7 m lang, 1,50 m tief. Von unserem Balkon aus kann man auf den Garten des Vermieters schauen, er allerdings müsste sich schon auf seinen Rasen stellen, sich umdrehen und nach oben schauen, wenn er unseren "Garten- oder Geräteschrank" sehen will. Der Gartenschrank steht ganz links von unserem Balkon aus an der Häuserwand und schließt mit dem Balkonabschluss auf der linken Seite ab. Wenn ich von der linken Seite meines Balkon herabschaue, sehe ich auf die überdachte Terrasse des Vermieters. Zwischen Überdachung des Vermieters und dem linken Abschluss meines Balkons liegen (Luftlinie) ca. 3 oder 4 Meter, durch die ich noch Einblick auf die Terrasse des Vermieters habe (wenn ich das unbedingt will). Der Vermieter muss seinen Kopf schon steil nach oben recken, um den Teil des Schrankes zu sehen, der über der Balkonbrüstung hinausragt. Der Schrank ist ca. 1,80 m hoch, ca. 0,80 cm breit, er ist aus Plastik, die Farbe ist helles Beige, die Häuserwand ist Dreckig-Weiß. Wir bewahren in ihm Dinge auf, wie Blumentöpfe, Gartenschere, Blumenerde etc. Der Vermieter schreibt heute wieder einen seiner Liebesbriefe und verlangt, dass der Gartenschrank entfernt wird. Darf der Vermieter die Entfernung verlangen? Bitte, bitte, keine Antworten wie z. B. "...mal mit dem Vermieter reden... o. ähnliches" Das führt zu nichts!!!!! Ich danke für die Antworten

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