Mit 16 zum Brk?

Hi,

ich spiele schon länger mit dem Gedanken ehrenamtlich im Brk anzufangen. Zu meiner Situation ich werde im Oktober 16 und könnte dann ja in die Bereitschaft eintreten. Eine Frage dazu erstmal ist die Chance hoch dass man in dem Alter überhaupt genommen wird? Und was kann man da mit 16 machen bzw nicht machen? Ist man mit 16 nur Praktikant (habe ich öfters gelesen)? Ich gehe dann in die 11. Klasse und möchte ein sehr gutes Abitur ablegen also brauche ich auch Zeit zum lernen, trotzdem habe ich noch genug Freizeit. Falls Oberstufe doch zu stressig wird merke ich das ja am Anfang und konzentriere mich eben auf Schule. Ein weiteres Kriterium ist, dass ich Zahnmedizin studieren möchte und mir dann nach 2 Jahren dass Ehrenamt für einen Studienplatz anrechnen kann. Kriterium dafür ist dass es fachlich einschlägig ist (gegeben) und dass mindestens leichte, nicht verantwortungsvolle Tätigkeiten am Patienten gemacht wird. Geht das mit 16 oder eher nicht? Lohnt es sich mit 16 anzufangen oder sollte ich bis 18 warten? Kann es unter 18 überhaupt bescheinigt werden? Ich habe jetzt schon verschiedene Dinge gelesen, die mich eigentlich nur verwirrt haben, deswegen hoffe ich, dass ich hier vielleicht eine aussagekräftige Antwort vielleicht auch Erfahrungen damit.

Hier nochmal die Fragen hintereinander:

Eine Frage dazu erstmal ist die Chance hoch dass man in dem Alter überhaupt genommen wird?

Und was kann man da mit 16 machen bzw nicht machen?

Ist man mit 16 nur Praktikant (habe ich öfters gelesen)?

Geht das mit 16 oder eher nicht?

Lohnt es sich mit 16 anzufangen oder sollte ich bis 18 warten?

Kann es unter 18 überhaupt bescheinigt werden?

Lg, Maria

Deutsches Rotes Kreuz, Ehrenamt, Medizinstudium, Rettungsdienst, Sanitäter, Sanitätsdienst, BRK, Zahnmedizinstudium, Medizinstudienplatz
Lohnfortzahlung Betreuung Kind, Feuerwehrlehrgang?

Hallo. Hier ein sehr spezieller Fall:

Mein Lebensgefährte (u. a. ehrenamtlicher Feuerwehrmann, zu 100% in Elternzeit) und ich (u. a. hauptberuflich Feuerwehrfrau, 100% berufstätig) haben eine 1-jährige Tochter.

Bei meinem Lebensgefährten steht demnächst ein notwendiger Lehrgang an der staatlichen Feuerwehrschule an, da er im Ehrenamt eine Funktion übernommen hat, die eben diesen Lehrgang erfordert.

Da ich in Vollzeit im 24-Stunden-Schichtdienst arbeite kollidiert der Lehrgang mit meiner Arbeit und ich muss zuhause bleiben um unser Kind zu betreuen.

Dem Lehrgangsteilnehmer steht nach den in Bayern gültigen „Gesetzen“ Verdienstausfall zu. Er würde also bezahlt von seiner Arbeit freigestellt werden. Der Arbeitgeber fordert im Nachgang Lohnersatz vom Träger der Feuerwehr (Gemeinde).

Da er ja derzeit nicht arbeitet entfällt der Verdienstausfall.
Nur was ist jetzt mit mir?

Weiss vielleicht jemand ob ich ersatzweise meinen Verdienstausfall bei meinem Arbeitgeber ( —> der Gemeinde) geltend machen kann oder ob es vielleicht eine Art Kinderbetreuungsgeld für solche Fälle gibt?

Da es sich hier wohl wirklich um einen sehr speziellen Fall handelt, weiss hier im Betrieb natürlich niemand Bescheid.

Danke schon mal für die Rückmeldungen!

Arbeit, Beruf, Familie, Feuerwehr, Recht, Arbeitsrecht, Betreuung, Ehrenamt, Freiwillige Feuerwehr, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Wie geht ihr in eurem Verein mit Nicht-Mitgliedern um?

Die Frage geistert ab und zu mal umher, verläuft dann aber wieder im Sande.

Ich bin Mitglied in Mehrsparten-Sportvereinen.

Von den meisten Tischtennis-Abteilungen beispielsweise in solchen Vereinen weiß ich, dass halt öfters mal Tischtennis-Spieler von anderen Vereinen kommen. Die kommen dann aber auch einfach nur und trainieren eben mit. Sonst nichts. Das sind keine Mitglieder, die bezahlen auch nichts. Und es gibt auch sonst nichts schriftlich darüber oder so.

Aber, was ist denn dann eigentlich mit dem "Versicherungsschutz"?

Dürfen Nicht-Mitglieder überhaupt das Training von Vereinssportlern besuchen?

Andererseits denke ich: Man muss als Verein ja auch irgendwie neue Mitglieder bekommen. Dazu ist es doch normal und notwendig, dass Nicht-Mitglieder, die aber interessiert sind vielleicht erst mal ein paar mal "so" kommen. Sie müssen ja erst einmal gucken ob es was is für sie. Man kann ja nicht direkt, wenn jemand in der Tür steht, ihm die Pistole vors Gesicht halten "hier, unterschreiben! Mitglied werden!".

Und dann gibt es natürlich noch die Leute, die nicht Mitglied werden wollen, aber immer wieder mal zu Besuch kommen und eben mit trainieren oder so.

Wie regelt man das?

Und was ist denn eigentlich, wenn jetzt in dem Zeitraum des Trainings irgendein Unfall oder so passiert, wo ein Nicht-Mitglied verunfallt?

Sport, Unfall, Verein, Ehrenamt, SportVerein, Vereinsrecht
Wie würdet ihr nach einer Vereinsauflösung und einer darauffolgenden Angliederung an einen Mehrspartenverein mit den Sportgeräten und anderen Sachen umgehen?

Wie wird das rechtlich gehandhabt? Wer muss sich konkret um was kümmern?

Betreffend einer besonderen Sachlage ist mir aktuell noch nicht so ganz klar wie was geregelt werden muss.

Es geht konkret um einen kleinen Sportverein. Dieser ist wohl rein formal noch nicht aufgelöst, soll aber definitiv aufgelöst werden. Dies lag' zuletzt auch daran, weil die Räumlichkeiten des Vereinsheims seitens des Vermieters gekündigt wurden und die Raumsuche nichts ergeben hat. Dieser kleine Sportverein besaß/besitzt konkret 4 eigene Sportgeräte, die wohl hauptsächlich über die Mitgliedsbeiträge und andere Einnahmen finanziert wurden. Jedes Sportgerät ist ca. zwischen 900 und 1500 € wert. Darüber hinaus gibt es einen passwortgeschützten Computer, auf welchem Turniersoftware installiert ist und noch ein paar Kleinigkeiten wie Stühle, Regale, Lampen, Werkzeug und Kleinkram.

Nun hat man sich dafür entschieden sich aufzulösen und sich stattdessen als neue Fachschaft an einen bestehenden (Mehrsparten-)Sportverein anzugliedern. Dies ist auch bereits erfolgt. Sämtliche Sportgeräte und sonstige Dinge stehen nun in den Räumlichkeiten des neuen Vereins. Schlüssel zu diesen Räumlichkeiten hat offiziell noch keiner; es ist anderweitig immer offen oder es wird ein Schlüssel vom Vorstand abgeholt und zurück gebracht.

Ich persönlich war zuletzt nicht mehr Mitglied in dem kleinen Sportverein, bin jetzt aber Mitglied in dem (Mehrsparten-)Sportverein und damit speziell in dieser neuen Fachschaft des Vereins.

Mangels Leute und Engagement habe ich auch bereits ein paar wenige, einfache Aufgaben übernommen und einfach erledigt.

Eine Fachschaftsversammlung gab' es bislang auch noch nicht, somit gibt es auch keinen offiziellen Leiter oder gar Vorstand. Das hat mitunter auch mit der pandemischen Lage zu tun. Aber nicht nur. Man hat sich schon öfters zum Sport getroffen, aber nie wirklich etwas "angepackt" und organisiert.

Nun interessiere ich mich für folgende Fragen:

Wie würdet ihr die Situation handeln?

Wem gehören die Sportgeräte?

Wer sollte eine Versammlung anstoßen/einberufen, auch um möglicherweise zu wählen und klare Strukturen zu schaffen? (Die Satzung des Vereins gibt dazu praktisch nichts her)

Wem gegenüber bin ich verpflichtet Rechenschaft abzulegen? Bzw. wer könnte mir was verbieten? (rein theoretisch)

Der ehemalige Vorstand des alten (in Auflösung befindlichen) Vereins? Oder der geschäftsführende Vorstand des Hauptvereins, an den man sich angegliedert hat?

Die Sportgeräte sind, soweit ich weiß, nicht Eigentum des Vereins, sondern (noch) Eigentum des alten Vereins. Die Räumlichkeiten jedoch gehören dem neuen Verein und Entscheidungen diesbezüglich liegen in der Macht des Vorstands. Denn mir persönlich geht es nun auch darum möglicherweise weitere Trainingszeiten abzuklären, möglicherweise auch einen Schlüssel zu beantragen, in Absprache direkt mit dem 1. Vorsitzenden. Jedoch möchte ich so gesehen niemanden von dem alten Verein "übergehen".

Sport, Tischtennis, Tennis, Recht, Gesetz, Handball, Badminton, Ehrenamt, Leichtathletik, satzung, SportVerein, Vereinsrecht, Vereinssport

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