Problem mit Ebay, einem chinesischen Verkäufer und Klarna ---- wie vorgehen?

Hallo!

Seit nunmehr rund drei Monaten (!!!) beschäftigt mich ein Problemfall zwischen mir, Ebay, einem chinesischen Verkäufer und Klarna.

Ich hatte irgendwann im August ein Kleinelektonik-Teil im Wert von ca. 40 € bei Ebay gekauft. Der Verkäufer war eine No-Name-Klitsche aus China. Da bei solcherlei Angeboten die Qualität ja immer so eine Sache ist, habe ich mich für die Zahlung auf Rechnung entschieden. Das lief über Klarna.

Zwei Wochen später kam das Päckchen dann, aber die Ware war total eklig klebrig. Ich vermutete, dass sie schadstoffbelastet war (Weichmacher o.ä.), also habe ich sie umgehend entsorgt und sowohl Ebay, die China-Klitsche als auch Klarna darüber informiert. Ebay hat nicht drauf reagiert, der China-Mann natürlich erwartungsgemäß auch nicht. Klarna wiederum schickt mir seit drei Monaten eine Mahnung nach der anderen. Bei denen habe ich zwischenzeitlich mehrfach per E-Mail bzw. Chat Kundenservice-Mitarbeiter kontaktieren können. Die verwiesen mich zuerst wiederholt an Ebay bzw. den chinesischen Händler und ignorierten meinen Hinweis, dass da keiner reagiert. Zwischendurch kam auch mal der "Tipp", mir rechtliche Hilfe, z. B. durch einen Anwalt zu holen (bei 40 € Rechnungskosten .... LOL!). Letztlich kam jedes Mal die Antwort, dass sie mir bei Klarna nicht weiter helfen können.

Auf meine Frage, was ich denn nun tun soll, antwortete auch der Klarna Kundendienst nicht. Soll ich jetzt einfach die Mahnungs-E-Mails von Klarna ignorieren? Ich bin ja nicht so blöd, als dass ich eine Rechnung über 40 € bezahle, wo schlicht schadstoffbelastete Ware drin war.

Vielleicht weiß jemand, wie da das richtige Verhalten ist?

Andreas Weise

China, Rechnung, Betrug, eBay, Bestellung, Käuferschutz, Lieferung, Rückerstattung, Klarna, no name

Wo ist die Grenze zwischen Freizeit und ehrenamtlicher Arbeit?

Hallo!

Laut Definition (z. B. Wikipedia) ist ein Ehrenamt "die selbstlose (altruistische) Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes oder einer gesellschaftlichen Aufgabe im Gemeinwohlinteresse ohne Einkunftserzielung". Zu den "klassischen" ehrenamtlichen Arbeiten gehören z. B. Helfer beim Roten Kreuz, der Freiwilligen Feuerwehr, beim THW, der Tafel, im Tierheim, in der Kranken- und Behindertenpflege oder bei der Telefonseelsorge. Mitunter sieht man auch auf dem Rasen des Fußballplatzes Kinder mit ihrem ehrenamtlichen Trainer.

Aber wie sieht das z. B. im Bereich Musik und Kultur aus? Unstrittig ist es natürlich, wenn z. B. ein Musiklehrer kostenlos Unterricht in einem Flüchtlingsheim gibt. Aber der größte Teil der Kultur hat ja einen fast ausschließlich unterhaltenden Charakter. Wie ist z. B. die Mitarbeit bei einem so genannten offenen Bürgerradio zu werten? Dieses bietet ja letzlich ein "Luxusprodukt" an, welches niemand wirklich "braucht" - die einschlägigen öffentlich-rechtlichen und privaten Sender dudeln ja auch - und im Zweifel wird der Feuerwehrmann doch als wichtiger angesehen.

Wie ist der Auftritt einer Amateurband auf einer öffentlichen Veranstaltung zu werten? Solche Gruppen arbeiten dabei ja auch gar nicht unbedingt fest mit einer bestimmten Einrichtung zusammen, sondern wird mal für ein Stadtfest, dann von einem Sportverein, dann von der Diakonie, dann von einem Kulturverein usw. gebucht... Sind solche Auftritte nun "ehrenamtliche Arbeit" oder "Amusement"? Und es wird noch komplizierter: Für diese Gigs müssen die Musiker ja auch regelmäßig proben. Ist das nun "Spaß" oder "ehrenamtliche Arbeit"?

Auf diese Fragen habe ich trotz Recherche im Internet nichts gefunden. Aber es gibt ja schon Diskussionen, die in eine ähnliche Richtung gehen, z. B. beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Wo fängt (subventionierungswürdige) Kultur an bzw. wo hört sie auf? Anton Bruckner? Frank Zappa? Udo Lindenberg? Florian Silbereisen? Genauso schwierig stelle ich mir die Einstufung mancher Tätigkeiten vor....

Freizeit, Arbeit, Hobby, Kultur, Arbeitsrecht, Ehrenamt
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