Von Polizei angehalten - Handy auf dem E-Roller - Strafe?

Guten Tag,

wie sie dem Titel schon entnehmen können, wurde ich von der Polizei angehalten beim Sprachnachrichten verfassen mit dem Handy auf dem E-Roller. Nach der Aufforderung stehen zu bleiben, befolgte ich die Anweisungen. Man belehrte mich, dass dies eine Ordnungswiedrigkeit ist und mit einer Geldstrafe geahndet wird.

Der eine Polizist überprüfte mein Ausweis und der andere fragte mich ob ich Bar vor Ort oder mit Karte zahlen möchte. Dieses Angebot wies ich zurück, da es meines Wissens nach gar nicht mehr erlaubt ist in NRW, dass Polizisten Bargeld annehmen dürfen. Somit bat ich entweder um einen Zahlschein oder mich postalisch darüber in Kenntnis zu setzen. Die Polizisten konnten mir keinen Zahlschein ausstellen, da es unklar ist wie die Strafe behandelt wird.

Handy auf dem Fahrrad wird mit 55€ bestraft

Handy am Steuer (mit dem Auto [KFZ]) wir dmit 100€ bestraft

Sie meinten, dass der E-Roller dazwischen läge und sie dies noch prüfen müssten aber mich postalisch benachrichtigen werden.

Dahingehend ist nun meine Frage, wie dieser Fall geahndet wird. Meines Erachtens nach hat der E-Roller ein Kennzeichen, damit es Versichert ist und nicht weil es als KFZ geführt wird. Wichtig ist es evtl noch zu erwähnen, dass ich zu dem Zeitpunkt auf dem Radweg gefahren bin und keinen Führerschein besitze. Ebenso möchte ich keinen Aufpreis zahlen für eventuelle Aufwandskosten, da es ja nicht an mir lag, dass ich keinen Zahlschein bekommen konnte.

Polizei, Recht, Polizeikontrolle, E-Roller, Auto und Motorrad

Meistgelesene Fragen zum Thema E-Roller