Ich war heute mittags im chinesischen Restaurant, wo ich mich für 7,50 € vom Buffet so viel bedienen konnte, wie ich Appetit hatte.
Bevor ich nun meine Frage stelle - mir ist klar, dass sich jeder Gastwirt seine Kunden aussuchen und ggfs. rauswerfen kann. Er hat schließlich Hausrecht und darf selbst entscheiden, wen er bedienen möchte. Doch wenn ich (hier bereits im Vorfeld meine 7,50 €) bezahle und der Gastwirt dieses akzeptiert, gehe ich einen rechtsverbindlichen Vertrag ein und kann die bereits bezahlte Leistung in Anspruch nehmen.
Das Restaurant hat von 10 bis 22 Uhr geöffnet. Wenn ich nun bereits um 12 Uhr das Restaurant betrete, meine 7,50 € zahle (und der Gastwirt auch akzeptiert / kassiert), kann ich mit dem Mittagessen beginnen. Nach der Vorspeise folgt das Hauptmenü. Anschließend bediene ich mich am Nachtisch. Das ganze kann ich natürlich (theoretisch) einige Stunden hinaus zögern, wenn ich zwischendurch noch einige Getränke bestelle. So könnte ich rein theoretisch noch um 18 Uhr im Lokal sitzen und mit dem Abendessen (wieder von vorn) beginnen. Denn den Pauschalpreis fürs Buffet habe ich ja bereits bezahlt! (Und damit bin ich einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen !)
Die rein hypothetische Frage wäre jetzt - kann / darf mich der Gastwirt (rechtlich gesehen !) "vor die Tür setzen"? Denn mit der Bezahlung habe ich ja einen rechtsverbindlichen Vertrag abgeschlossen.