Muss man eigentlich etwas bezahlen, wenn es einem im Laden ausversehen kaputt gegangen ist?
13 Antworten
Hier musst du etwas differenzieren:
Aus rechtlicher Sicht wärst du für jeden Schaden, den du anrichtest, haftbar. Das heisst, wenn du im Supermarkt ein Glas Honig fallen lässt, könnte der Ladenbetreiber von dir sowohl Ersatz für das Glas Honig, als auch für die Kosten, die durch die Reinigung entstehen, fordern.
In aller Regel wird das aber nicht gemacht und die Ladenbetreiber verzichten darauf. Das heisst, in der Regel musst du nichts bezahlen. Du hast aber darauf keinen Rechtsanspruch.
Wenn ein Ladenbesitzer berechtigte Forderungen stellt, werden diese von der Privat-Haftpflicht (sofern vorhanden) übernommen.
Du musst für den Schaden komplett geradestehen den du angerichtet hast. Evtl. kann deine private Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen (sofern du eine hast).
Irrtum 2: Für versehentlich beschädigte Ware muss ich nicht bezahlen
Das Regal mit dem Einkaufswagen gestreift oder aus Versehen einen Joghurtbecher fallen gelassen: Im Supermarkt kann schnell mal etwas zu Bruch gehen. Da stellt sich die Frage, ob der Kunde für die beschädigte Ware aufkommen muss. Zwar liegt der Gedanke nahe, was man nicht gekauft hat, müsse man auch nicht bezahlen. Diese Annahme ist jedoch falsch. „Auch im Supermarkt gilt der Grundsatz: Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden ersetzen“, betont Anwalt Friedrich. „Viele Supermärkte verzichten aber aus Kulanz auf diesen Anspruch.“
Nein, eigentlich nicht.
Solange du es ,,ausversehen" kaputt gemacht hast, oder alle denken, du hättest es ausversehen kaputt gemacht.
Kann aber von Laden zu Laden oder je nach Preis des Produkts variieren.
Das ist ja wirklich interessant!!!!
Also wenn ich ,,ausversehen" bei einem Verkehrsunfall ein anderes Fahrzeug "kaputt" mache, "oder andere denken das", dann muss ich den Schaden nicht bezahlen bzw. meine Versicherung.
Ich bin verblüfft !!!
>>> DAUMEN RUNTER !!!<<<
ich hab in einem edeka eine glühbirne (5€ oder so) zerstört, und ein mitarbeiter musste die auffegen. also hab ich von einem fall auf alle geschlossen :D
Ja. Natürlich. Die Ware gehört dem Ladenbesitzer + wenn es jemand zerstört, haftet er dafür. In Lebenmittelläden wird oft grßzügig darüber weggesehen, um keine Stammkunden zu verlieren oder zu verprellen. Dann übernimmt der Ladenbesitzer die Kosten aber bloß. Er muss es nicht!
sowas von falsch !!