Wohnung vom Jobcenter?

Hallo

meine frage wäre ob mir das Jobcenter für solche Gründe eine Wohnung bezahlen wird.

ich bin 20 Jahre alt und lebte bis jetzt noch bei meinen Eltern

wir hatten eigentlich immer viel Streit wenn es um Thema Kindergeld oder allgemein Geld geht.

ich weiß ich habe keinen Anspruch auf das Kindergeld, jedoch sollte man das Kindergeld auch dafür nutzen das man Klamotten hat und sonst alles weitere was man um leben benötigt.

ich habe kaum finanziell etwas bekommen, meine Eltern kamen immer mit der Ausrede sie hätten kein Geld was aber nicht stimmt. Sie haben immer die neusten Sachen(Handys, tvs usw.) beide gehen arbeiten.

das Geht Jahre lang schon so das ich nie irgendwie Geld bekomme wenn ich es wirklich brauchte, da ich mich nach der Zeit dran gewöhnt hatte war das auch kein Thema mehr für mich weil diskutieren hatte nie etwas gebracht.

seit ich 18 bin kommen sie immer mit der Ausrede geh arbeiten dann hast du Geld (sie bekommen bis heute immer noch Kindergeld)

sie sind bis 25 Unterhaltspflichtig und die Wohnung wo sie erst vor 1 Jahr eingezogen sind ist viel zu klein 4 Personen 3 Zimmer Maisonette Wohnung und dann kommen sie immer mit der Ausrede das mein Kindergeld für die Nebenkosten drauf gehen weil ich da ja noch wohne?? (Ich bin aber sehr oft bei meiner Freundin weil ich es da nicht aushalte und lieber bei ihr bin, da das Zimmer was ich eigentlich habe komplett offen ist und man jeden Schritt hört den jemand macht)

ich fühle mich leider seit dem mein kleiner Bruder geboren wurde (11 Jahre alt) sehr allein gelassen, wir hatten nie ein richtiges Familien Leben seit er geboren wurde, das Interesse von meinen Eltern liegt gefühlt nur bei ihm. Er bekommt alles und egal was er will.

iPhone 12, 170€ Schuhe Nike und lacoste Anzug, ps4 pro, immer wieder neue Controller und tvs die er kaputt schlägt.

bei mir kommen sie immer mit der Ausrede ich solle arbeiten gehen obwohl ich auf Ausbildungssuche bin mich aber viele Firmen garnicht annehmen oder diese zu weit weg sind.

jetzt vor kurzem hatten wir ein ordentlichen Streit da es mir zu viel wurde und ich es nicht mehr aushalte, vor 2 Wochen waren sie auch zu dritt in den Urlaub gefahren ohne überhaupt zu fragen ob ich mit möchte, da kamen Sie dann mit der Ausrede das ich ja nicht 1 Woche ohne meine Freundin könnte??? Was garnicht stimmt

nicht mal zu meiner Verlobung von meiner Freundin und mir kam irgendwas

über die Jahre bis jetzt kam garnichts mehr zustande wir hatten sozusagen ein Leben als wäre ich garnicht anwesend man hatte kaum gesehen das ich noch Deren Sohn bin

durch Den Streit haben die eben gesagt ich soll mich abmelden und den Schlüssel abgeben.

aktuell bin ich kurzfristig bei meiner Freundin, da kann ich aber nicht dauerhaft leben weil die selber erst 18 ist und die Mutter alleinerziehende ist mit 2 weiteren Kindern

denkt ihr ich bekomme eine Wohnung vom Jobcenter deshalb?

da ich sonst obdachlos wäre, ich habe leider auch niemanden wo ich sonst hin könnte

Familie, Wohnung, Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, obdachlos
Jobcenter Maßnahme vorbei - Seht ihr es als Alternative, einfach ohne Tagesstruktur zu leben, oder habt ihr andere Ideen?

Vorab muss ich gleich dazu sagen, dass ich erst seit etwa einem Jahr im ALG2-Bezug bin. Zuvor lebte ich bei Angehörigen, und hielt mich mit Minijobs über Wasser. Habe also keine relevanten Qualifikationen und war auch damals schon in Maßnahmen, die mich nicht weitergebracht haben.

Die Maßnahme in der ich letztes Jahr war, war nicht für mich geeignet - das stellte sich im Lauf der Maßnahme heraus. Ziel war eigentlich, eine Stelle am 1. Arbeitsmarkt zu bekommen. Die Maßnahme wurde dann abgebrochen.

Diesen Monat habe ich eine andere Maßnahme abgeschlossen. Dabei ging es lediglich darum, festzustellen inwiefern ich noch belastbar bin (für 1. oder 2. Arbeitsmarkt). Hätte auch die Möglichkeit gegeben, hinterher in andere Maßnahmen zu gehen (mir wurde aber gesagt, dass das nicht geht, da ich in Praktika zu schlechte Bewertungen erhalten habe). Eine Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt (WfbM oder Ausbildung in BBW) kommt auch nicht in Frage.

In kognitiver Hinsicht wäre ich aber für den 1. Arbeitsmarkt geeigent. Nur meine Qualifikationen reichen nicht für das, was ich machen möchte.

Ich drehe mich also weiterhin im Kreis!

Mit fällt nichts mehr ein. Da die Maßnahme jetzt vorbei ist, bin ich ohne Tagesstruktur und lebe quasi so, wie es dem Klischee des typischen Hartz4-Empfängers entspricht.

Seht ihr es als dauerhafte Alternative an, jetzt wieder ohne Tagesstruktur zu leben? Hättet ihr vielleicht eine andere Idee?

Hab eine andere Idee, und zwar: 67%
Hartz4 und der Tag gehört dir 17%
Sehe es als Alternative, ohne Tagesstruktur zu leben 17%
Zumindest an Auflagen des Jobcenters halten! 0%
Schule, ALG II, Jobcenter, Maßnahme, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro, Umfrage
Hilfe für Kastration bei Katzen?

hey leute also nach 2 jahren habe Ichs endlich geschafft bekannten von mir ins gewissen zu reden...ich bin echt wütend und hab denen gesagt das der Tierschutz denen die tiere wegnehmen und denen sonst eine strafe aufsetzen würde...

zur Geschichte: wir haben vor 2 jahren im abstand von 2 Monaten katzen geholt. Die Familie hatte 2 Geschwister genommen und ich hatte meine maus vom Bauernhof. Dies muss ich erwähnen da es noch wichtig wird.

Ich fand nach dem ich die beiden sah heraus das eins ein kater ist und das andere eine katze. die Familie hatte gedacht beides wären Mädchen...

ich habe sie gezwungen die tiere wenigstens mal zum Arzt zu bringen und zu entwurmen, da der kater extrem krank war und 40 grad Fieber hatte......

ich habe der Familie MEHRMALS gesagt das sie ihre katzen kastrieren müssen...

als ich meine beiden (kater und katze) zur kastration brachte wurde ich angemacht das ich echt fies wäre usw. und das ihre katzen ruhig Babys machen sollen...

tja und dann passierte es und 3 kitten kamen (eins mit einem gendefekt)

plötzlich war die Frau geschockt meinte das Geschwister doch keine Babys machen würden usw.

ich hatte ihr mehrmals gesagt sie werden es tun....

dann wurde noch eine andere katze trächtig die keinen Besitzer hatte und der kater der Familie verschwand...niemand suchte nach ihm....

sie hatte geschworen die kleinen zu kastrieren und hat nichts getan....

nun 1 jahr später (glaube das erste mal nun) ist die katze von ihrem eigenen Kind trächtig geworden und hat 6 kitten auf die Welt gebracht....

ich bin ausgerastet da die tiere auf einem Rastplatz leben und sich kaum jemand kümmert.....

ich habe nun abgemacht das ich die kleinen entwurmen lassen werde und einige auf meinen Namen nehmen und vermitteln werde....

2 Tiere (Mama und Sohn) dürfen sie behalten und die müssen kastriert werden....

Die Mama nehme ich auf meinen Namen und werde Hilfe beantragen (arbeite erst ab Juli wieder)

Den Jungen muss sie auf ihren Namen übernehmen und Hilfe beantragen

Ich weiss echt nicht mehr weiter........

Die Tiere tun mir so leid aber ich kann nicht alle da wegnehmen der Besitzer macht das nicht mit....

Wo kann ich Hilfe beantragen für eine Kastration oder einfach Hilfe bei Medikamenten? Also nur für die 2

den Rest übernehme ich was Medikamente angeht....

ich muss den Tieren irgendwie helfen aber meine lage ist nicht grad die beste, als das ich das alles übernehmen könnte

sollte die Familie nicht mitmachen, werde ich den Tierschutz als letzten weg einschalten müssen.....

die Familie bekommt hartz 4

Tiere, Katze, ALG II, Hartz IV, Hilfeleistung, Kastration
Wann hat meine ausländische Frau Anspruch auf ALG II?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe in Deutschland, bin männlich, über 25 Jahre alt und hatte letztes Jahr (trotz Pandemie) die spontane Gelegenheit meine Verlobte zu heiraten, während sie zu Besuch in Deutschland war. Sie ist philippinische Staatsangehörige (also Drittstaat) und lebte dort von Geburt an. Seit Pandemieausbruch habe ich meine Teilzeitarbeit verloren und bin ALG II-Empfänger. Aufgrund chronischer Erkrankungen seit meiner Kindheit und Schwerbehindertenausweis darf und kann ich nur 4 Stunden pro Tag arbeiten, womit ich zuvor schon ALG II-Bezieher (Aufstocker) war.

Nach der Eheschließung musste meine Frau in ihr Heimatland zurückfliegen, da ihr Schengen Visum nur noch 2 Wochen gültig war. Dort machte Sie Sprachkurs A1 und beantragte das notwendige Ehegattennachzugsvisum. Dies schaffte sie trotz Lockdown und Ausnahmezustand durch einen Taifun auf ihrer Insel.

Im April erhielt sie endlich ihr Visum (nationales Visum zum Ehegattennachzug) und wohnt seit April bei mir in DE. Zuvor teilte ich unverzüglich dem Jobcenter durch schriftliche Veränderungsmitteilung den Nachzug meiner Frau mit. Einen Tag später rief meine Sachbearbeiterin mich an und sagte, dass sie den Antrag erhalten habe, aber meine Frau (soweit sie wüsste) keinen Anspruch auf ALG II-Leistungen hätte. Zudem würde meine Miete gekürzt, da meine Frau ja jetzt hier wohnt und diese anteilig zahlen muss, obwohl meine Frau bis heute nicht bei der Meldebehörde gemeldet ist, da diese sich weigert die Anmeldung anzunehmen. Ich war mit Zeugen persönlich vor Ort mit allen ausgefüllten Unterlagen. Doch die Meldebehörde teilte mir mit, dass meine Frau erst ihren Termin bei der Ausländerbehörde im Juni abwarten muss. Vorher sei eine Anmeldung nicht möglich. (Wie soll ich denn ohne Meldebescheinigung meine Frau in meiner Familienversicherung aufnehmen lassen?)

Auf die Frage, wie meine Frau Lebensunterhalt und Miete zahlen soll, da sie schließlich neu in Deutschland ist und keinerlei Geld hat, konnte oder wollte meine Sachbearbeiterin mir am Telefon keine Antwort geben.

3 Tage später erhielt ich plötzlich eine E-Mail, in der meine Sachbearbeiterin mir mitteilte, dass ich die Miete doch nicht gekürzt bekomme und diese weiterhin im vollem Umfang bezahlt wird. Eine Begründung für diese "Meinungsänderung" blieb aus und ich warte bis heute auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bezüglich dem ALG II-Antrag für meine Frau. Selbst nach meiner dritten schriftlichen Aufforderung habe ich bis heute nichts mehr von ihr gehört.

Ich wandte mich mit meiner Frau, die staatlich-geprüfte Intensiv-Krankenschwester von Beruf ist mit jahrelanger Berufserfahrung, an mehrere Beratungsstellen (Diakonie) vor Ort, doch keiner konnte uns helfen. Jeder sagte etwas anderes.

Was soll ich nun machen? Fühle mich von den Behörden im Stich gelassen.Habe mir notgedrungen von meinem Bruder Geld geliehen. Übrigens steht auf dem (nationalem) Visum meiner Frau "Erwerbstätigkeit gestattet".

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, Familiennachzug, Hartz IV, Ausbildung und Studium
Selbstkündigung ALG2 Sperre vermeiden?

Hallo Leute, ich hoffe ihr könnt mir helfen, folgendes Problem: ich bin transsexuell, weshalb es mir momentan gar nicht gut geht. Ich bin im Moment eigentlich im 1. Lehrjahr, mache auch meine bereits 2. Therapie um endlich die Hormontherapie anfangen zu können, bei der ersten gab's Probleme

Jedenfalls geht es mir wegen der Transsexualität so schlecht, dass ich manchmal dran denke mir das Leben zu nehmen. Je länger ich arbeite, desto mehr belastet mich das auch durch die ganzen fragenden Blicke etc. Ich bin schon seit 2 Monaten krankgeschrieben und habe letzte Woche bei der Agentur für Arbeit angerufen und denen die Sache erklärt. Ich hab ihr gesagt dass ich jetzt kündigen will deswegen. Die wollten mich dann innerhalb der nächsten zwei Tage anrufen und eine ‘Leistungsberatung' mit mir machen, die Frau sagte 'wir müssen ja auch gucken dass sie keine Sperre kriegen'. Natürlich kam kein Anruf und da ich eine Wohnung habe die ich bezahlen muss und noch einen Monat Kündigungsfrist bei der Arbeit und es mir auch so psychisch nicht gut geht war ich zu vorschnell und habe die Kündigung dann vor ein paar Tagen weggeschickt.

Als ich dann nach 3 Tagen wieder bei der AGA angerufen hab und denen gesagt hab ich hätte die Kündigung jetzt weggeschickt,DA hat die Frau mir dann gesagt dass aber VOR der Kündigung schon eine Kündigung auf ärztlichen Rat attestieren werden muss. Mein Arzt weiss dass es mir schlecht geht, ich bin ja auch seit mehreren Wochen krank geschrieben, aber jetzt habe ich leider schon die Kündigung vor 1 Woche weggeschickt, ich hab sie ohne einschreiben verschickt und darum gebeten dass man mir eine Rückmeldung dazu gibt, bis jetzt ist noch nichts gekommen ist aber auch erst eine Woche her, meint ihr ich kann morgen zum Arzt gehen mir die Kündigung auf ärztlichen Rat bescheinigen lassen und dann eine neue Kündigung DANACH abschicken mit einschreiben und einfach so tun als hätte es die 1. nie gegeben? Ich habe auch darüber nachgedacht anzurufen ob meine Kündigung angekommen ist- aber ich will ja eigentlich nicht von mir aus auf diese Kündigung aufmerksam machen. Was soll ich machen? Ich bin am verzweifeln. Was würdet ihr machen? Einfach abwarten ob eine bestätigung kommt? Aber wie lange? Ich muss doch auch ALG2 Anträge ausfüllen mit klaren Verhältnissen ob ich nun Arbeitslos bin oder nicht. Danke für eure Hilfe

ALG II, Ausbildung und Studium
Sind Entnahmen vom Geschäftskonto Einnahmen?

Hallo,

Wenn man als selbständiger aufstockend ALG2 bezieht und im Bewilligungszeitraum Geld von seinem Geschäftskonto auf das Privatkonto überweist um damit private Kreditkartenschulden oder private Versicherungen zu bezahlen, zählt das dann als Einnahme die vom ALG abgezogen wird?

Oder ist es einfach eine Verfügung über vorhandenes Vermögen, sofern es nicht die Erheblichkeitsgrenze überschreitet?

Das Geld auf dem Geschäftskonto stammt aus der Zeit bevor man ALG2 beantragt hat, aber noch aus dem laufendem Kalenderjahr, es ist also nicht im Bewilligungszeitraum zugeflossen.

Ich finde dazu nur dieses Urteil aus 2017 mit verweisen auf vorherige Urteile

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/191925?modul=esgb&id=191925&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Woraus sich folgende Leitsätze ergeben:

"1. Denn die Nichtberücksichtigung von Privateinnahmen als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II ergibt sich bereits aus der grundsätzlichen Erwägung, dass Privatentnahmen auf der Verfügungsbefugnis des Selbstständigen über sein Betriebsvermögen beruhen und daher der Substanz entnommen werden. Sie sind als Rechnungsposten beim Betriebsvermögensvergleich (vgl. § 4 Abs. 1 EStG) nicht das Ergebnis unternehmerischer Tätigkeit und damit kein Einkommen. Solche sonstigen Privatentnahmen wirken sich nicht Einnahmen erhöhend aus, weil sie bereits bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung berücksichtigt werden (s. hierzu Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2007 – L 26 B 422/07 AS ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. April 2008 – L 7 AS 5626/07 ER-B; vgl. auch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30. Juli 2008 – B 14 AS 44/07 R ).

2. Privatentnahmen aus einem vom Leistungsempfänger geführten Unternehmen sind jedenfalls dann nicht als Einkommen iSv § 11 SGB II zu berücksichtigen, wenn im laufenden Geschäftsjahr kein Gewinn erwirtschaftet worden ist. In dieser Konstellation beruht die Entnahme allein auf der Verfügungsbefugnis des Selbstständigen über sein Betriebsvermögen und beinhaltet ausschließlich einen Zugriff auf die Substanz des Unternehmens."

Leider widersprechen sich 1. und 2. wenn die Einnahmen aus dem gleichen Kalenderjahr sind.

Aus der Anlage EKS womit das Einkommen im Bewilligungszeitraum nachgewiesen wird, ist der Begriff "Entnahmen" gestrichen worden und es gibt nur noch "Entnahmen von Waren", das Job Center hat aber Einsicht in die Kontenbewegungen.

Gab es da eine Änderung oder ein neues Urteil? Weiß jemand mehr?

Politik, Recht, ALG II, Geschäftskonto, Wirtschaft und Finanzen
Als ALG2 Aufstocker zu meinem Sohn in eine andere Stadt umziehen möglich?

Hallo liebe Community,

ich hätte eine Frage, weiß aber nicht so recht wie ich es euch stellen sollen ... ich hoffe ihr könnt mir helfen und freue mich riesig auf jede Informationen. Die Sache ist die:

ich beziehe momentan ALG2, bin jedoch selbstständig. In meinem hohen Alter würde ich gerne zu meinem Sohn nach Berlin umziehen wollen. Er hingegen hat einen festen Job und würde mich auch aufnehmen. Er hat dafür extra eine neue Wohnung für uns gefunden und wir würden dann den Umzug zeitnah anstreben wollen. Nun das Eigentliche, was ich nicht weiß wie ich es angehen soll:

Ich habe mich im Internet schlau gemacht bzw. ich habe mein zuständigen Jobcenter gefragt und sie meinen ich kann überall hinziehen wo ich will. Ich muss nur mein jetzigen JC abmelden und bei einem neuen JC (in dem Fall in Berlin) neuanmelden. Im Internet aber stand was ich benötige einen Grund zum Umzug und das muss auch irgendwie vom JC genehmigt werden. All das scheint sehr kompliziert zu sein. Wisst ihr wie ich das angehen soll bzw. wart ihr schonmal in dieser Situation und kann mir kurz erklären, wie das richtige Prozedere so abläuft?

Falls ihr mir nicht weiterhelfen könnt, werde ich nochmal mit dem JC beide Städten in Verbindung setzen und danach fragen, aber bis jetzt hat jeder JC was anderes gesagt und bin dadurch bisschen verwirrt und da das hier mein erster Umzug ist, will ich es ganz genau geplant haben, weil ich will letztendlich nicht einfach ohne Geld da stehen in der heutigen Zeit ... :(

Ich hoffe ihr könnt mir bissel Auskunft geben.

VG

Berlin, Umzug, ALG II, Hartz IV, umziehen
Problem mit ALG2 - Mehrbedarf?

Hi zusammen. Eine relativ wichtige Frage, mit etwas persönlichen Angaben:

Vorab: Ich bin wegen einer psychischen Erkrankung "arbeitsunfähig" beim Jobcenter geschrieben. Also dauerhaft sozusagen. (max- 3 std/Tag arbeiten und so). Ich war zuletzt mehrere Jahre in einer Tagesstätte für psychisch erkrankte. Mache jetzt eine Berufliche Reha und ein Kumpel, der die Reha auch angefangen hat bekommt einen Mehrbedarf von ca. 150€ /Monat. Also schon krass. in dem Gesetzestext steht: bei Erwerbsfähigkeit und Behinderung. Ich hab einen höheren Grad der Behinderung als mein Kumpel. Aber ich glaub keine Erwerbsfähigkeit. Ansonsten unterscheiden wir uns nicht. Der Kumpel war auch in der Tagesstätte. (Hatte aber schon eine Ausbildung fertig).

Zur Frage: Wieso kriegt er einen Mehrbedarf? Ich werde da nochmal nachhaken beim Jobcenter. Und Frage dazu: Kann ich meine Arbeitsunfähigkeit einfach kündigen, damit ich für diesen Mehrbedarf berechtigt bin? Eine frühere Jobcenter-Mitarbeiterin meinte, dass mein diesen "Zustand" bzw. "Status" einfach beenden kann.

Ich finde das irgendwie voll ungerecht (und reg mich allgemein klein wenig über solche sachen auf, weil ungerecht und einem nichts gesagt wird, man nicht aufgeklärt wird). Nach außen machen wir das selbe, nur dass er sich arbeitssuchend gemeldet hat glaub ich, könnte man sagen. Bekommt er nur deshalb einen Mehrbedarf???? Sorry, aber das kann doch echt nicht sein

Danke für hilfreiche Antworten. Einen friedlichen Tag wünsche ich noch

Recht, ALG II, behinderungsgrad, Hartz IV, Jobcenter

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