Arbeitslosengeld I trotz Obdachlosigkeit?

Hey liebe Leute,

ein Freund von mir hält sich in der Stadt auf wo ich leben und lebt abwechselnd bei Freunde und mir

Er bezieht momentan Arbeitslosengeld I jedoch teilten die ihn mit das er eine Meldeadresse braucht da sie sonst seine Leistungen die er erhält einfach streichen können

Er hat ein Postfach bei der Caritas aber keinen Wohnsitz da er erst ab den 01.10 wieder in einer Wohnung lebt in der selben Stadt das ist abgeklärt aber ein Mietvertrag liegt noch nicht vor da er mein Nachmieter wird

Meine Frage ist, wie kann er Arbeitslosengeld I beantragen ohne einen festen Wohnsitz zu haben er ist also obdachlos,

Post bekommt er zur Caritas geschickt und meine Adresse kann er als Empfänger Adresse auch angeben

Das er Arbeitslosengeld II trotz Obdachlosigkeit beanspruchen kann ist klar aber wie sieht es bei ALG I aus, der Grund seiner Obdachlosigkeit ist das seine Firma in der er bis Mai angestellt war seid August 2020 kein Gehalt ausgezahlt hat und heute war die 2 Gerichtsverhandlung die er gewonnen hat aber wie schnell das Geld kommt das seine ehemalige Zeitarbeitsfirma ihn noch schuldet ist nicht bekannt

Kann er sich irgendwie eine Meldeadresse als Obdachloser geben lassen und gleichzeitig bei Freunde die sich in der selbe Stadt befinden in der er ALG I bezieht wohnen

Danke an alle die sich die Zeit nehmen

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, obdachlos, Obdachlosigkeit, Sozialamt, Arbeitslosengeld I, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Meldeadresse
Wurde von zuhause rausgeschmissen, was tun?

Hallo,

ich weiß es gibt tausend Antworten dazu hier, aber keine die direkt auf meine Situation zutrifft.

Ich bin seit einer Woche 18 und mache nächstes Jahr mein Abitur. Ich jobbe nebenbei noch (450€). Jedenfalls wurde ich 2 Tage nach meinen Geburtstag rausgeschmissen, weil ein Streit eskaliert ist. Die Situation zuhause war schon lange unzumutbar und ich bin auch deswegen in Psychotherapie.

Meine Eltern sind geschieden und ich lebte bei meiner Mutter bis jetzt. Zu meinen Vater kann ich nicht gehen, weil er gewalttätig ist und mich schlecht behandelt. Meine Mutter bekommt ALG2. Ich bin momentan bei einer Freundin, aber da kann ich nicht lange bleiben. Meine Mutter hat auch kein Interesse, sich mit mir zu vertragen und mich wieder bei ihr wohnen zu lassen.

Ich bin momentan sehr verzweifelt und weiß nicht, was genau ich tun soll. Ich würde gerne in eine eigene Wohnung ziehen (und eventuell finanzielle Hilfe dafür bekommen), jedoch weiß ich nicht welche Schritte ich dazu einleiten soll. Ich habe mit dem Jugendamt und Jobcenter telefoniert. Jugendamt kann nicht helfen, weil ich schon 18 bin. Jobcenter kann (oder will) nicht helfen, weil Sie sich nicht zuständig dafür sehen.

Kann mir jemand bitte sagen, bei wem ich mich melden soll und was ich genau machen soll? Meine Freundin schlägt vor, dass ich das Kindergeld abzweigen lasse, jedoch braucht man schon eine eigene Wohnung dafür oder?

Ich würde mich über Antworten und Ratschläge sehr freuen.

Therapie, Schule, Familie, Geld, Recht, ALG II, Amt, obdachlos, Streit
Kann ein ALG2-Empfänger wegen Unterhaltsvorschuss gepfändet werden und sollte er zugeben dass er ein Auto hat?

Hallo,

ein Bekannter von mir ist ganz fertig, weil er ALG2 bezieht und deswegen die Unterhaltsvorschusskasse den Unterhalt an seine Ex bezahlt für die beiden Kinder.

Der einzige Luxus den er oder vielmehr seine Eltern ihm gönnen ist ein Auto (Diesel Bj.2007, irgendein Opel). Auch um Arbeit wieder annehmen zu können.

Und fertig ist er, weil:

Er hat neulich eine Vorladung vom Gerichtsvollzieher bekommen. Ich hab das selbst alles noch nicht gesehen, aber er meinte, der Sachbearbeiter von der Stadt, der ihn regelmässig anschrieb, muss wohl die Pfändung beantragt haben. Die haben ihm halt ständig Briefe geschickt wie hoch er bei denen in der Kreide steht.

Er hat denen mitgeteilt dass er ALG2 empfängt. In der Hoffnung, dass die einsehen,dass er zur Zeit nichts bezahlen kann.

Ihm ist klar, dass er das zurück zahlen muss, was sich aufgetürmt hat an Schulden, sobald er wieder Arbeit hat.

Aber er hätte nicht damit gerechnet, dass man versuchen wird ihm als ALG2-Bezieher alles wegzufänden.

Er weiss nicht wie er rauskommt aus der Sache. Kann er das überhaupt noch?

Mir sagte er, er will einfach am angegebenen Termin mit seinem ALG2-Bescheid dahin gehen und dann werden die ja sehen, dass er nicht pfändbar ist, weil Existenzminimum. Aber so einfach stell ich mir das nicht vor?!

Er hatte dem Mensch, der das beantragt hat, schon geschrieben und auf seine Situation hingewiesen, worauf die Antwort kam, dass er gar nicht dagegen widersprechen kann, da dafür ein Verwaltungsakt vorliegen müsste, was hier nicht der Fall wäre.

Ich kenne mich mit solchen Dingen leider (oder zum Glück) auch nicht aus, weswegen ich hier mal reinhören wollte, ob andere mit solchen Dingen Erfahrung haben und was mein Bekannter da jetzt zu erwarten hat und ob und was er dagegen tun kann?

Bis zum Termin beim GV, Ende Juli, zu warten halte ich für keine gute Idee.

Danke im Voraus

Recht, ALG II, existenzminimum, Gerichtsvollzieher, Kindesunterhalt, Pfändung, Unterhaltsvorschusskasse
Wie kann Hilfe bekommen?

Hallo ,

Meine Frage ist , ich bin alleinerziehende Mutter 29 Jahre alt mein Sohn ist 2 Jahre alt.

Ich beziehe Zwecks meiner Psyischen Behinderung von 50 gdb weiterhin Kindergeld von 204 Euro monatlich.

Dazu bekomme ich noch den Unterhaltsvorschuss von 170 Euro und das Kindergeld meines Sohnes. Davon gehen 200 Euro für Krankenversicherung ab die ich derzeit selber tragen muss und das Kitaessensgeld von 61euro.

Ich bin seit längerer Zeit in einer Beziehung der nicht leiblicher Vater des Kindes ist.

Er hat vor kurzem eine Eigentumswohnung gekauft in der ich mietfrei mit wohnen darf. Ich bezahle lediglich mal wenn es geht essensgeld dazu .

Er arbeitet vollzeit und verdient brutto um die 3600 Euro. Bezahlt aber auch Auto, Nebenkosten, Strom den Kredit etc.

Wir waren schonmal bei einer Beratung die allerdings sagte uns das wir als eheähnliche Gemeinschaft zählen und ich kein Geld vom jobcenter oder Sozialamt bekommen würde da mein Partner zuviel verdient.

Er muss sozusagen für mich und meinem Sohn mit aufkommen.

Ich finde das ein schwieriges Thema .

Gibt es keine ünterstützungsmöglichkeiten für mich und meinen Sohn?

Ich meine ich bin ja dadurch nicht vom sozialamt etc abhängig und koste denen ja auch kein geld aber das man null hilfe bekommt ist merkwürdig.

Würde er mir einen Untermietvertrag machen müsste das Amt wieder komplett für mich aufkommen oder wenn ich mir eine eigne Wohnung suche . Das kostet denen doch mehr Geld als z.b wenigstens meine Krankenkassenkosten zu unterstützen.

Ich weiß nicht weiter ,habt ihr vielleicht Erfahrungen gemacht? Oder kennt ihr noch unterstützungsmöglichkeiten.?

Schule, Recht, eheähnliche Gemeinschaft, ALG II, alleinerziehende Mutter, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Jobcenter aufhebungsbescheid missverständlich?

Ich bin aus privaten problemen mit schulden machen weggezogen, hab mein JC Bescheid gegeben und bin allen nachgekommen, jetzt habe ich so ein brief bekommen 8 seiten lang und ich verstehe gar nix.

Also erst steht ;Aufhebung der Bescheide vom 17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021

die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB X werden ab dem 01.06.21 ganz aufgehoben.

Grund für die Aufhebung der Entscheidung:
Umzug und dadurch wechsel der Zuständigkeit.

Sie ziehen zum 01.05.2021 um örtlich zuständig ist der Träger, in dessen Zuständigkeitsberreich Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben(Paragraph 36 SGB2). Da Sie ab 01.5.2021 nach so und so umziehen, ist ab 01.05.2021 Jobcenter soundso für sie zuständig.

Diese Entscheidung beruht auf Paragraph 40 Absatz 1 und 2 SGB II und paragraph 330 Absatz 3 des Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit paragraph 48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) und paragraph 6, 36.

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Die Bescheide vom 17.05.20, 21.11.2020 und 17.05.21 waren alle samt änderungsbescheide.

der vom 17.05.2020 beinhaltet;

Sehr geehrte Blabla, ich bewillige ihnen für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021

folgende leistungen:

monatlicher gesamtbetrag für juli 2020 bis juni 2021 in Höhe von €

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der bescheid vom 21.11.2020

Änderungsbescheid

Sehr geehrte Blabla,

für Sie ändert sich die Höhe der Leistungen um nach dem zweiten Buch usw.

Monatlicher Gesamtbetrag für Januar.21 bis Juni.21 €

Die leistungen werden monatlich im vorraus bezahlt.

Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit zum 01.01.2021 aufgehoben.

Begründung;

Ihr Leistungsfall wird ab dem 01.01.2021 aufgrund folgender Änderung neu berechnet:

blablabalaba

In dem vom deutschen Bundestag am 05.11.2020 beschlossenen Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe wurde das und das beschlossen.

So und jetzt eben dieser aktuellste Bescheid anbild.

Dabei ist keine Berechnung nichts, gar nichts nur 9 Seiten Belehrungen.

Also ich bin davon ausgegangen das wenn ich umziehe dies mitteile und dann ein monat zu viel bezahlt bekommen habe, ich das zurück zahlen muss, selbst verständlich.

ich habe sogar noch ein stückweit erklärt in einem brief warum ich umgezogen bin und das musste fix gehen (u.a. sind es schwerwiegende gründe ich war in gefahr)

und habe meine NEUE Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen aber nix kam.

Bedeutet das die heben mir rückwirkend alles Geld auf? Das geht nämlich aus dem Blättern gar nicht hervor !

Ab dem 01.6.21 wäre mein Alg 2 ausgelaufen und ich bin zum 01.5. umgezogen.

also ist ein Monat differenz.

Es steht noch dabei ich kann widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats.

Kennt sich wer hier aus, bedeutet das ganz einfach jede Geldleistung wurde aufgehoben? Ohne das die mir irgendwas vorrechnen im Brief?
hier ist die zweite Seite:

KENNT SICH WER AUS HILFE

Bild zu Frage
Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
August Maßnahme, wie sieht es aus mit dem Geld/Leistungen Jobcenter, wird angerechnet usw...?

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand bei meiner Frage helfen:

ich fange ab 23.8. eine berufsvorbereitende Maßnahme an nur diesmal im Reha Bereich. Aktuell bekommen mein Freund und ich Hartz4 vom Jobcenter, und wir haben eine gemeinsame Tochter. Ich weiß zwar noch nicht wieviel Ausbildungsgeld ich dann während der Maßnahme bekomme aber ich habe mich schon etwas informiert und hab jetzt nen Knoten im Kopf. Wird dann mein ausbildungsgeld auf das Hartz4 meines Freundes angerechnet?? Ich bekomme ja dann wahrscheinlich gar nichts mehr vom Jobcenter und dann fall ich ja aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Mein Freund wird sicher noch was bekommen aber rechnen die das mit mein Geld dann an, auch wenn wir keine Bedarfsgemeinschaft mehr sind??

Und wie ist es dann mit der Miete, die beträgt bei unserer Wohnung 569€ monatlich, muss ich die dann komplett selbst zahlen oder wird dann trotzdem noch ein Teil übernommen weil mein Freund ja noch Leistungen vom Jobcenter bezieht???

Mache mir halt auch etwas sorgen das ich dann so wenig Ausbildungsgeld bekomme und wir am Ende dann nicht hin kommen wenn wir am Ende Miete und alles selbst zahlen müssen.

Hat da vllt schon jemand Erfahrungen und kann mir da vielleicht schon etwas sagen darüber wie es dann läuft

Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsagentur, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildungsgeld, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, bundesagentur, Maßnahme, Ausbildung und Studium
FSJ und Ausziehen?

Hallo, ich hätte Folgende Fragen, Danke schonmal im vorraus! :)

Ich werde ab dem 1.8 ein FSJ in einem Pflegeheim machen, in welchem ich mit einem TG von 426,- vergütet werde.

Zurzeit bin ich noch 17, werde aber kurz nach Beginn des FSJs 18, und wohne noch bei meiner Mutter. Diese bezieht zur Zeit ALG2, also auch Leistung für mich. (?)

So wie ich das verstanden habe, würden in dem Fall so von den 426€ alles über 200€ auf ihr Hartz IV angerechnet werden. Kindergeld würde sie dann ja auch noch kriegen.

Nun wird es etwas komplizierter xD

Ich will schon seit längerem mit 18 ausziehen, da ein Zusammenleben mit mir und meiner Mutter einfach nicht möglich ist. Ich halte mich schon seit über einem Jahr jetzt quasi bei meinem Freund auf, also hab seit dem nicht mehr Zuhause übernachtet. Meine Mutter und ich stehen aber noch in Kontakt. Als ich nocj Zuhause war, hab ich da quasi auch alleine gewohnt. Meine Mutter war nie da, immer bei ihrem Freund und wenn überhaupt dann kam sie nur kurz rüber um was zu Essen vorbeizubringen, wobei ich das die meiste Zeit auch selbst gemacht habe. Irgendwann hab ich es in der Wohnung einfach nicht mehr ausgehalten, Meine Mutter ist mental nicht gerade vollkommen Gesund, um es dürftig auszudrücken. Die Wohnung befand sich schon immer in einem desolaten Zustand, aber seit sie sich von ihrem Typen getrennt hat, nahm es einfach unzumutbare Ausmaßen an. Ich konnte das alles auch mit ihr nicht mehr und bin zu meinem Freund und seiner Mutter geflüchtet.

Die Wohnung dürfte für sie alleine eigentlich auch nicht zu groß sein, sind glaub ich 49qm2 auf 2,5 Zimmer.

Jetzt, da ich bald 18 werd, könnte sie mich doch dann rechtlich nicht mehr am ausziehen hindern? Seine Mutter hat schon vorgeschlagen, dass ich mich Ummelden lasse. Was muss ich da beachten?

Eigene Wohnung wird halt mit den 425 euro und 200 Kindergeld sehr schwierig, deshalb hat sie angeboten so lange noch hier bleiben zu können, bis mein Freund ich uns was eigenes nehmen können, wenn er seine Ausbildung fertig hat. Und soweit ich weiß stellt sich das Amt da gern quer, wenn unter 25.

Wäre das alles machbar und rechtens? Ich würde ihr dann natürlich bei Miete bzw Verpflegung zur Hand gehen.

ALG II, ausziehen, Freiwilliges Soziales Jahr, Hartz IV, Auszug mit 18, Auszug unter 25

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