ALG2 zu unrecht erhalten da Börsengewinn gehabt?

6 Antworten

Wenn du deiner Mitwirkungspflicht nachkommst und Veränderungen in den wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen zeitnah meldest und belegst, dann gibt es auch keine Strafe vor der du dich fürchten müsstest.

Dann käme es auf die Höhe des Geldbetrags und deinen Bedarf nach dem SGB - ll an, denn wenn das anrechenbare Einkommen was einem im Leistungsbezug zufließt höher als der Bedarf ist und bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses der Leistungsanspruch entfallen würde, dann muss es zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden.

Würde es geringer sein, dann würde es normalerweise auf einmal angerechnet.

Auf Monate verteilt, stünde dir dann ohne weiteres Einkommen für jeden Monat der Anrechnung min.30 € Versicherungspauschale zu, die dann von deinem Einkommen abgezogen würden und das anrechenbare Einkommen verringern würde.

Beispiel :

Du bist Single und dein Bedarf beträgt 850 € pro Monat, die bekommst du auch, weil du sonst kein Einkommen hast.

Nun hast du einen Gewinn ( kein Erwerbseinkommen ) von sogenanntem sonstigen Einkommen von 1500 € erzielt, da der Betrag höher als dein Bedarf ist, muss es auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.

Dir stünden dann min. 6 x 30 € = 180 € an Versicherungspauschale zu, dann blieben nur noch max.1320 € anrechenbares Einkommen übrig.

1320 € : 6 Monate = 220 € anrechenbares Einkommen pro Monat.

Du würdest dann für die nächsten 6 Monate nur noch 630 € und keine 850 € mehr erhalten.


vogynnafygga 
Fragesteller
 13.08.2020, 10:53

problem ist, das ich es erst mal ende des jahres versteuern muss, broker ist aus UK und führt keine abgeltungssteuer ab. also müsste ich ja erst mal warten bis ich überhaupt weiß wie viel übrig bleibt oder? versteuerung würde erst zu einkommenssteuererklärung folgen. es sind 31000 Euro.

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isomatte  13.08.2020, 11:29
@vogynnafygga

Nicht warten, sondern melden wie es die Mitwirkungspflicht vorsieht und dann erforderliche Nachweise entsprechend nachweisen, man muss dann eben auf evtl.Nachfragen des Jobcenters immer reagieren und nicht sagen, hab eh noch keinen Nachweis, dann melde ich mich einfach nicht.

Dann gibt man halt an das die geforderten Nachweise bis zum gewünschten Termin nicht erbracht werden können und begründe das ganze dann entsprechend.

Solange das ganze noch nicht abschließend berechnet werden kann, wenn noch nicht feststeht was an reinem Nettogewinn dir bleibt, wird es sicher Leistungen dann nur vorläufig weiter geben, der / die Bescheide also immer nur vorläufig bewilligt.

Selbst wenn du da noch Steuern zu zahlen hast, bleibt bei diesem Betrag soviel anrechenbares Einkommen übrig, dass du selbst unter Berücksichtigung von selber zu zahlendem KK - Beitrag der Leistungsanspruch im nachhinein für erst einmal 6 Monate entfallen wird, wenn ggf.auch erst rückwirkend.

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Es kommt immer darauf an, was Du "verbockt" oder nicht "verbockt" hast.

Hast Du dem Jobcenter einen Börsengewinn nicht sofort gemeldet?

Falls Ja, dann stellt sich die Frage, wie das Jobcenter das herausbekommen hat (Meldung durch Dich oder durch andere) und um wieviel Geld es geht.

Ganz ohne "Strafe" wirst Du eventuell nicht davonkommen.

da der betrag deinen bedarf um ein vielfaches übersteigt, wirst du leistungen zurückzahlen müssen und für den zeitraum x von deinem einkommen leben müssen.

Nun, auf jeden Fall wird man Dir diese "Selbstanzeige" NICHT negativ auslegen und Deine Chancen auf Rückzahlung in Raten stehen in der Tat gut!

Aber bitte laß' Dich vorher von einem Anwalt beraten!

Sei doch froh! Das Jobcenter wir die Leistungen einstellen, weil du für dich selbst sorgen kannst. Bisher zahlt das JC, weil du offenbar nicht imstande bist, für dich selbst genug Geld durch Arbeit zu verdienen.

In der Zeit wo du von deinem Gewinn lebst, suchst du dir Arbeit und den nächsten Gewinn musst du dann nur noch versteuern, aber hast den Rest für dich.