Muss mir das Amt eine Unterbringung für Obdachlose bereitstellen?

Guten Tag liebe Gutefrage.net Community, folgendes,

ich bin seit guten 3 Monaten "ohne festen Wohnsitz" gemeldet. Hab bisher bei Freunden übernachtet, möchte diesen aber nicht mehr weiter zur last fallen. Aus mehreren Gesprächen mit Freunden und Familie konnte ich entnehmen, dass das Amt mir eine Unterkunft bzw Notunterkunft bereit stellen muss.

Ich bin unter 25, allerdings liegt ein schreiben vom Jugendamt beim Amt vor welches mich nun als über 25 Jahre handhabt. (Unter 25 Jahre geringer Tagessatz, über 25 mehr Tagessatz.)

Habe auch bereits daran gedacht, dass meine Eltern dafür zahlen, brauche aber eine Schulische bzw. Berufliche Ausbildung um Unterhalt einzufordern.

Da ich als über 25 Jährig gehandhabt werde, darf ich mir eine Wohnung suchen. Allerdings ist das in meiner derzeitigen Region sehr schwierig, da auch die Not stellen im Rathaus sagen, dass Flüchtlinge den vortritt haben und die Liste ziemlich Lang ist.

Natürlich möchte ich mich nicht auf dieser "Ausrede" ausruhen. Aber auf der Straße möchte ich nun auch nicht enden.

Nun zu meine Fragen:

  • Muss das Arbeitsamt mir eine Notunterkunft ggf. Hotel oder Pension etc. bereitstellen (Mir ist natürlich klar, dass es kein 5 Sterne Hotel sein wird, eher eine Bruchbude mit der ich aber zufrieden sein werde - besser als auf der Straße.)

  • Wenn ja: Steht darüber was im Gesetz ggf. Paragrafen etc.

  • Sollte ich einen Antrag schreiben oder mündlich bei der Obdachlosenstelle anfragen.

  • Wie lange dauert das, es handelt sich nämlich wirklich um einen Notfall.

Danke im Voraus

~ JanniODL

Leben, wohnen, ALG II, Hartz IV, obdachlos, Unterkunft
Arbeitslosengeld I trotz Obdachlosigkeit?

Hey liebe Leute,

ein Freund von mir hält sich in der Stadt auf wo ich leben und lebt abwechselnd bei Freunde und mir

Er bezieht momentan Arbeitslosengeld I jedoch teilten die ihn mit das er eine Meldeadresse braucht da sie sonst seine Leistungen die er erhält einfach streichen können

Er hat ein Postfach bei der Caritas aber keinen Wohnsitz da er erst ab den 01.10 wieder in einer Wohnung lebt in der selben Stadt das ist abgeklärt aber ein Mietvertrag liegt noch nicht vor da er mein Nachmieter wird

Meine Frage ist, wie kann er Arbeitslosengeld I beantragen ohne einen festen Wohnsitz zu haben er ist also obdachlos,

Post bekommt er zur Caritas geschickt und meine Adresse kann er als Empfänger Adresse auch angeben

Das er Arbeitslosengeld II trotz Obdachlosigkeit beanspruchen kann ist klar aber wie sieht es bei ALG I aus, der Grund seiner Obdachlosigkeit ist das seine Firma in der er bis Mai angestellt war seid August 2020 kein Gehalt ausgezahlt hat und heute war die 2 Gerichtsverhandlung die er gewonnen hat aber wie schnell das Geld kommt das seine ehemalige Zeitarbeitsfirma ihn noch schuldet ist nicht bekannt

Kann er sich irgendwie eine Meldeadresse als Obdachloser geben lassen und gleichzeitig bei Freunde die sich in der selbe Stadt befinden in der er ALG I bezieht wohnen

Danke an alle die sich die Zeit nehmen

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, obdachlos, Obdachlosigkeit, Sozialamt, Arbeitslosengeld I, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Meldeadresse
Wie viel Geld bekommt man während einer Umschulung?

Hallo,

Mein Freund hat evtl. die Möglichkeit ab Januar eine Umschulung zum Industriekaufmann zu machen. Er ist gelernter Maler und Lackierer, hat allerdings seit Jahren starke Lungenprobleme und alle Ärzte raten ihm davon ab, diesen Beruf weiter auszuführen (er wurde deshalb auch vor 3 Monaten entlassen). Nun hat er nächste Woche einen Termin beim Arbeitsamt und wir haben vorher schon einige Fragen:

1.) Ist die Höhe der finanziellen Unterstützung während der 24 Monate genauso hoch wie jetzt (Arbeitslosengeld)?

2.) Bekommt er den Weg zu der Schule bezahlt (mit einem gewissen Centsatz? Es wären hin und zurück knapp 28km/Tag)?

3.) Hat er das Recht finanzielle Unterstützung für notwendige Schulbücher zu erhalten?

4.) Ist es jetzt überhaupt noch realistisch, dass er im Januar die Umschulung anfangen kann? Das Arbeitsamt lässt sich bekanntlich immer sehr viel Zeit bei sowas... Wobei die ja quasi auch Geld sparen würden, da er so ja ein ganzes Jahr nichts macht und das Arbeitslosengeld bekommt...

5.) Diese Schule, die die Umschulung anbietet, verlangt gute 16.000€ dafür, dass sie ihn umschulen. Wird das wirklich so einfach bezahlt?

Natürlich hoffen wir beide, dass er das ab Januar machen kann, weil er in seinem erlernten Beruf wirklich keine Zukunft für mehr sieht und ihm zu Hause die Decke aufm Kopf fällt... Und dennoch haben wir Angst, dass uns sowas finanziell auffrisst, gerade die Spritkosten...

Ich bedanke mich jetzt schonmal für die, hoffentlich guten und hilfeichen Antworten :)

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Finanzierung, Umschulung