Ablehnungsbescheid! Kann mir jemand weiter Helfen?

4 Antworten

Wie Kleckerfrau schon sagt, gehe bitte umgehend persönlich hin und melde dich arbeitslos. Dein Antrag wird rückwirkend zum Ersten dieses Monats gelten, sofern du einen Anspruch hast.

Verschwende keine Zeit mit eínem Widerspruch.

Alles Gute!

Da ich Deine (Vor)Geschichte nicht kenne, solltest Du die Ablehnung einer fachlich versierten Person vor Ort vorlegen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Nun ich kann nur den Bescheid sehen,nicht die Vorgeschichte. Um Arbeitslosengeld zu bekommen sind einige Fristen zu beachten.Werden diese nicht eingehalten kann es zu einer Sperre kommen.

Du must dich melden wenn du die Kündigung in Händen hälst. Also spätetens 2 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnis.

Ist das Arbeitsverhältnis durch einen befristeten Arbeitsvertrag gerregelt musst du dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Arge melden.

Ein persönliches Vorsprechen bei der Arge ist spätestens am ersten nicht mehr Arbeitstag zu erfolgen. Durch Corona und dem neuen Gesetzt weiss ich nicht ob das online auch ausreicht.Aber das sind die Grundbedingungen die zu erfüllen sind.

Nur weil du im Antrag angeklickt hast, dass du arbeitslos bist, ist das keine Meldung. Ich habe vor 20 Jahren das letzte Mal ALG bezogen und selbst ich weiß, dass man sich erstmal arbeitslos melden muss. Du kannst einen Widerspruch schreiben, aber ich sehe da keine Erfolgschancen. Unabhängig davon solltest du dich jetzt erst mal arbeitslos melden, denn das bist du immer noch nicht, so das auch zukünftige Zahlungen gefährdet sind.