Ablehnungsbescheid! Kann mir jemand weiter Helfen?
Guten Morgen alle zusammen,
ich habe die Woche ein Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Sie auf dem Bild.
Laut dem Schreiben, habe ich mich nicht im "eServices" als arbeitslos gemeldet. Als ich letzte Woche im "eServices" den Antrag für Arbeitslosengeld beantragt hatte, habe ich mich als arbeitslos gemeldet, sonst wäre es nicht weiter gegangen.
Ich meine, es gibt von 1 bis 12 Seiten, die ich nacheinander ausfüllen musste. Ich kann mich nicht mehr so gut daran erinnern, aber ich bin mir sicher, dass ich mich arbeitslos meldete. Laut dem Schreiben, hätte ich es separat machen müssen und nicht im Antrag vom Arbeitslosengeld 2.
Ich wusste nicht, dass seit diesem Jahr neue Regeln bezüglich des Arbeitslosengeldes gibt. Ich habe das auch nicht zum Ersten Mal gemacht. Ich beantragte Arbeitslosengeld 2, schon 3bis 4-mal und da hat es auch ohne Probleme geklappt. Mir ist bewusst, dass ich ein Widerspruch einlegen muss und dass innerhalb einen Monat.
Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen. Welche Begründungen kann ich formulieren, sodass ich auch mit dem Widerspruch eine weitere Chance bekomme.
P.S. Ich möchte meine Mama nicht enttäuschen. Hab es für Sie immer gemacht und bis jetzt hat es auch jedes Mal geklappt.
Sie hat immer das Vertrauen in mir gehabt. Ich wäre euch wirklich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Kundi123614
4 Antworten
Wie Kleckerfrau schon sagt, gehe bitte umgehend persönlich hin und melde dich arbeitslos. Dein Antrag wird rückwirkend zum Ersten dieses Monats gelten, sofern du einen Anspruch hast.
Verschwende keine Zeit mit eínem Widerspruch.
Alles Gute!
Da ich Deine (Vor)Geschichte nicht kenne, solltest Du die Ablehnung einer fachlich versierten Person vor Ort vorlegen.
Nun ich kann nur den Bescheid sehen,nicht die Vorgeschichte. Um Arbeitslosengeld zu bekommen sind einige Fristen zu beachten.Werden diese nicht eingehalten kann es zu einer Sperre kommen.
Du must dich melden wenn du die Kündigung in Händen hälst. Also spätetens 2 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnis.
Ist das Arbeitsverhältnis durch einen befristeten Arbeitsvertrag gerregelt musst du dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Arge melden.
Ein persönliches Vorsprechen bei der Arge ist spätestens am ersten nicht mehr Arbeitstag zu erfolgen. Durch Corona und dem neuen Gesetzt weiss ich nicht ob das online auch ausreicht.Aber das sind die Grundbedingungen die zu erfüllen sind.
Nur weil du im Antrag angeklickt hast, dass du arbeitslos bist, ist das keine Meldung. Ich habe vor 20 Jahren das letzte Mal ALG bezogen und selbst ich weiß, dass man sich erstmal arbeitslos melden muss. Du kannst einen Widerspruch schreiben, aber ich sehe da keine Erfolgschancen. Unabhängig davon solltest du dich jetzt erst mal arbeitslos melden, denn das bist du immer noch nicht, so das auch zukünftige Zahlungen gefährdet sind.