Arbeitslosengeld, Krankengeld?

3 Antworten

Du kannst Arbeitslosengeld beantragen, wenn du 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre Beiträge gezahlt hast, dazu gehört auch Krankengeld.

allerdings musst du nicht mehr arbeitsunfähig sein, um Arbeitslosengeld beantragen zu können, denn sonst stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung

option 2 ist die Beantragung von Bürgergeld im Jobcenter

Du warst ohne Anspruch auf Krankengeld in der Zeit ohne Krankschreibung, wenn du nicht in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hast oder im Bezug von ALG I warst.

Damit steht dir bei der neuen Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld zu, denn du warst krank, bevor du dich arbeitslos gemeldet hast. Die Meldung kann und wird erst abschließend bearbeitet, wenn du wieder arbeitsfähig bist.

Bis dahin wirst du Bürgergeld in Anspruch nehmen müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition
janaaxx3 
Fragesteller
 13.02.2024, 20:48

Erstmal vielen Dank für deine Hilfe! Also kann ich Bürgergeld beantragen auch wenn ich arbeitsunfähig bin? Weißt du zufällig auch wie das dann mit der Krankenversicherung ist?

Oder sollte ich meine Arbeitsunfähigkeit unterbrechen, Arbeitslosengeld beantragen und mich dann wieder krankschreiben lassen? Aber das wäre ja eigentlich wahrscheinlich nicht richtig oder?

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Wenn Du bspw ausgesteuert wirst (maximale Arbeitsunfähigkeit zu Lasten der Krankenkasse [72 Wochen] überschritten), erhältst Du frühzeitig einen Brief. Mit diesem gehst Du zum A-amt und beantragst dann (vorsorglich) ALG1.

Sonst kannst Du Dich, während einer Krankenzeit, nicht arbeitslos melden, da Du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst.

Ich glaube in Deinem Fall hättest Du am ersten Tag Bürgergeld beantragen müssen.