Miete von Arge nicht weitergeleitet was kann passieren von der Agentur für Arbeit? (nicht Vermieter )?

9 Antworten

hier auf gutefrage.net ist immer wieder von einer nichtweiterleitung der miete vom arbeitslosengeld 2 die rede: 

die leistungen für unterkunft und heizung werden dir gegenüber bewilligt und auf wunsch an dich überwiesen. du bist selbst verantwortlich (sgb) dass die miete an den vermieter durch dich weitergeleitet wird. solltest du es nicht tun: 

= kannst du nicht sanktioniert werden, weil wenn dass öfters vorkommt, das jobcenter die miete nur noch direkt an den vermieter überweist. du bekommst in einem solchen fall, vorher einen anhörungsbogen wo du dich zu dem vorwurf der nichtweiterleitung äußern kannst. sollte gegen dich entschieden werden, so bekommt der vermieter ab sofort die miete auf sein konto überwiesen.

= du machst dich nicht der unterschlagung oder des betrugs strafbar, weil die miete dir gegenüber bewilligt worden ist, nicht gegenüber dem vermieter. du würdest dich nur strafbar machen, wenn du falsche angaben gegenüber dem jobcenter angibst, zum beispiel deinen mietvertrag fälschen würdest oder wirklich über einige monate oder jahre hinweg die miete nicht weiterleiten würdest. dann müsstest du aber schon eine offensichtliche betrugsabsicht haben. 

= festgehalten, wenn du also 2 oder drei mal die miete nicht an deinen vermieter weiterleitest und das jobcenter davon erstmal nichts mitbekommt, passiert dir außer einer fristlosen kündigung deiner wohnung überhaupt nichts. wenn das jobcenter es mitbekommen sollte, wird die miete direkt an deinen vermieter überwiesen. 

ps: es gibt bis jetzt kein urteil, was eine nichtweiterleitung an den vermieter, besonders wenn es sich nur um zwei oder drei mal handelt unter strafe stellt!

Gehe persönlich hin, um die Angelegenheit zu klären und wenn es möglich ist, lasse die Miete direkt zum Vermieter überweisen, damit Du nicht wieder in Versuchung kommst.

Evtl. eine Anzeige wegen Unterschlagung/Betrug. Ist mir allerdings neu, dass wenn die ARGE zahlt, dass das nicht direkt an den Vermieter geht.

Mizi59  20.01.2010, 12:24

Ist mal so,und mal so...

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quietprof  20.01.2010, 12:25

@ingridshaus Meines Wissens nach ist eine direkte Zahlung an den Vermieter nur in Ausnahmefällen möglich. Regulär erhält jeder Alg II Empfänger die Miete auf sein Konto und leitet diese dann weiter (Folgeerscheinung auf erfolgreiche Klage wegen Einschränkung der Persönlichkeitsrechte/Diffamierung)

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ingridshaus  20.01.2010, 12:31
@quietprof

Danke quietprof, wieder etwas gelernt. Ich dachte, wenn die ARGE Miete zahlt, dass dies normal immer an der Vermieter geht. Bei mir gegenüber - also ein Nachbar - hat ein zweites Haus mit 4 Wohneinheiten. Davon werden drei vom Ämtchen bezahlt und er hat mir eben mal erzählt, dass er für alle drei Mieter das Geld/Miete direkt erhält. Darum dachte ich eben, dass es so ist.

Trotzdem bin ich der Meinung, gerade auf Grund solcher Vorfälle, dass die Arge direkt zahlen sollte.

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VirtualSelf  20.01.2010, 22:34
@ingridshaus

Auf Grund eines solchen Vorfalls muss die ARGE direkt überweisen auch gegen den Willen des Leistungsberechtigten.
Aber es muss eben in der Tat etwas vorliegen, damit das geschehen darf.

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Lizzy1987  20.01.2010, 12:25

Der Hartz IV-Empfänger kann sich aussuchen, ob er die Miete überweisen will oder ob das gleich die ARGE machen soll.

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zinizin 
Fragesteller
 20.01.2010, 12:55
@Lizzy1987

Ich weiss aber die ARGE ist bestimmt sauer oder? sperre und nichts passieren ist ein großer Unterschied. Aber danke dennoch.

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LupoWF  22.01.2010, 11:47
@zinizin

es kann sein das es zu einer strafanzeige wegen unterschlagung kommt, also gleich hin und mit dem sb sprechen, ehrlich wert am längsten und wenn du offen über das problem redest passiert weniger als wenn du dich ahnungslos stellst

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allgauj  13.02.2016, 12:58

falsch! betrug setzt eine absicht gegenüber einer vertragspartei voraus! die miete wurde dem leistungsempfänger bewilligt! im sgb 2 steht, das der leistungsempfänger selbst verantwortlich ist, nicht aber verpflichtet ist diese an den vermieter weiterzuleiten! im falle dessen, dass er es nicht tut, wird die miete direkt an den vermieter überwiesen! die meisten leistungsempfänger könnten im extremfall damit argumentieren, dass durch einen finanziellen engpass, der durch den regelsatz nicht gedeckt ist und eine bewilligung eines darlehens zu lange dauern würde, die existenzgrundlage (essen) gefährdet wäre. man müsste dir definitv eine absicht unterstellen, das würde wenn überhaupt erst bei einer nichtweiterleitung von einigen monaten der fall sein!

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Du wirst bei Auffliegen mit einer Sperre rechnen müssen, vermute ich.

zinizin 
Fragesteller
 20.01.2010, 12:56

komplett oder wie meinst du das?

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quietprof  20.01.2010, 13:17
@zinizin

Da bin ich überfragt, da ich weder AlgII Empfänger bin, noch etwas damit zu tun habe. Es basierte lediglich auf "Erfahrungswerten" und "hören/sagen".

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allgauj  13.02.2016, 13:02

falsch! es gibt keine vom sgb festgelegte sanktionsgrundlage! die sanktion wäre nur die direktüberweisung!

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Du wirst nicht gesperrt. Das mit dem Geld von der ARGE läuft wie folgt ab. Du bekommst jeden Monat Geld zur Verfügung gestellt. Dieses Geld setzt sich aus verschiedene Beträgen zusammen, die für bestimmte Sachen gedacht sind wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, Kultur usw. Du bekommst einen bestimmten Betrag mit dem Du im Monat über die Runden kommen musst. Was Du mit dem Geld machst, is Dir überlassen.

Logisch wird die ARGE nicht begeistert sein, aber passieren wird nix.

zinizin 
Fragesteller
 20.01.2010, 13:48

woher weisst du das kann ich das nachlesen oder so ?danke

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Lizzy1987  20.01.2010, 13:59
@zinizin

Ich bin Verwaltungsfachangestellte und hab das alles mal gelernt. Rechtsgrundlage für das Arbeitslosengeld II ist das SGB II mit Anlagen. Zum SGB XII die es die SHR (Sozialhilferichtlinien) die sich auf die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. In den SHR gibt es zu § 28 SGB XII eine Auflistung wie sich der Bedarf den man hat zusammensetzt. Zwar gilt das für die Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II wird aber nicht anders berechnet.

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jumba  21.01.2010, 13:34
@Lizzy1987

dann bist du dumm u. gehörst zu denen die sich anmaßen dinge zu behaupten von denen du keine ahnung hast. es geht hier nicht um den bedarf des regelsatzes u. wie der sich zusammensetzt, sondern um die zweckentfremdung der leistungen für kdu u. heizung. bei zweckentfremdung werden die leistungen nicht mehr an den hilfeempfänger überwiesen sondern an den vermieter. für die schulden kann aufgekommen werden auf darlehensbasis oder der schuldner(he) muss sehen wie er mit dem vermieter eine ratenzahlung vereinbart.

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Lizzy1987  21.01.2010, 15:17
@jumba

Oh da ist ja jemand ganz schlau. Ich würd überlegen was ich schreibe bevor ich andere Leute als dumm bezeichne.

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