Wg mit Familienmitglied?


14.05.2020, 12:36

P.s. Das selbe Problem liegt immer noch vor ( bisher nicht umgezogen, letzte Frage von vor 2 Jahren). Mein Sachbearbeiter hat nach Prüfung meiner Unterlagen bereits einen Umzug bewilligt aber diese Wohnung nicht bekommen da ein anderer Mieter dieser Gesellschaft schneller war als ich. Nun ist er km Urlaub und meine fragen werden mir von der Vertretung nicht richtig bzw verständlich erklärt 👆🏻 ( oben erwähnt: weil es so ist)

2 Antworten

Sicher geht das !

Dir und deinen Kindern stünde dann die Kostenübernahme für angemessenen Wohnraum zu, wenn das ganze vorher beantragt und die Kostenübernahme bewilligt wurde.

Dann würde es auch Hilfe für Umzug, Kaution usw.geben.

Es kommt also darauf an wie viele Kinder du hast, wenn du 2 hättest dann würdet ihr 3 Personen sein und deine Mutter wäre die 4 Person, ihr würdet dann im Normalfall 3/4 von der angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bekommen und deine Mutter müsste das andere 1/4 selber zahlen.

Deshalb kann da auch nichts aufgerundet werden, wenn ihr insgesamt mit Mutter dann 4 Personen seid, dann kann nicht auf 5 verteilt werden.

In einer reinen WG - stünde euch sogar mehr zu, also dir mit deinen Kindern nicht, damit meine ich die Größe bzw.die angemessenen KDU - denn würdet ihr als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) oder HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) zählen, also mit deiner Mutter zusammen, eine BG - würde auf Grund deiner Kinder nicht mehr gehen, aber eine HG - dann stünde euch z.B. folgendes zu.

Der Mutter angenommen zwischen 45 qm - 50 qm und für jede weitere Person erst einmal 15 qm dazu, bei 4 Personen würden das dann angenommen zwischen 90 qm bis 95 qm sein bzw.die angemessenen KDU - für 4 Personen.

Handelt es sich aber um eine reine WG - dann stünde jedem der eine eigene BG - bildet auch die angemessenen KDU - für eine einer bzw.in deinem Fall ggf. 3 BG - zu.

Dann würde deine Mutter ihre eigene BG - bilden und ggf.Anspruch auf ca.45 qm haben und du mit deinen Kindern bildet auch eine eigene BG - und dir stünden dann 45 qm + angenommen 2 x 15 qm für deine Kinder zu, somit dürfte die Wohnung dann im Regelfall größer und teurer sein.

Man muss nur bei Verwandten aufpassen das einem das Jobcenter dann keine HG - unterstellt, es muss also alles schön getrennt laufen, getrennt wirtschaften und die Finanzen schön getrennt halten und das sollte man dem Jobcenter nach einer solchen Vermutung auch schriftlich, formlos und fristgerecht mitteilen.

Also nur kurz angeben das keine Unterstützung erfolgt und getrennt gewirtschaftet wird.

Dir steht dann dein Bedarf + Alleinerziehenden Mehrbedarf zu + den Bedarf für deine Kinder, abzüglich eigenem anrechenbaren Einkommen.

Du könntest auch ohne diese Zusicherung für die Kostenübernahme umziehen, da solltest du allerdings erst einmal darauf achten das du deine Kündigungsfrist der jetzigen Wohnung beachtest, also dann keine Doppelbelastung für Miete entsteht und das du dann keine Hilfe für Umzug, Kaution usw. bekommst.

Auch würdest du dann im Regelfall eine spätere BK - Nachzahlung nicht erstattet bekommen, die dann im Normalfall auch durch die Personen im Haushalt geteilt würden und du würdest nur deine derzeitig bewilligte KDU - weiter gezahlt bekommen, wenn die neue KDU - höher liegen würde.

Juvaline 
Fragesteller
 15.05.2020, 08:53

Dank dir, alles Wirtschaftliche wird definitiv getrennt. Es wäre beiderseits keine finanzielle Frage etc. Jeder hat sein Haushalt. Meine Betriebskosten zahle ich jetzt auch schon selbst da ich da damals drauf verzichten musste. Umzugs kosten und anderes benötige ich auch nicht. Und Kaution fällt weg da es Gesellschaftsintern ist, sprich da würden 2x1040€ zusammen geführt werden und wird auf die neue übertragen.

Früher waren das mal 2 Wohnungen je 3 Zimmer, die zusammen geführt worden sind. Leider habe ich noch nicht das Mietangebot vorliegen. Um genaue Daten zu nennen. Wie oben beschrieben sind es aber laut der Auskunft von der Gesellschaft: 850 warm inkl. Abwasser etc. Und 100,- Strom und 100,- Gas.

Laut meiner Rechnung wäre es voll im Rahmen. Selbst wenn die kalt Miete bei 700 liegen würde, da es ja letztendlich auf 3/4 aufgeteilt wird und mir alleine mit den kids eine Kaltmiete von 599,- zusteht.

Ich war jedoch verwirrt das man mir sagte bei einer wg von 4 Personen würde man auf 5 hochs Stufen. Aber gut zu wissen das es doch nicht so ist.

Vielen Dank :-)

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isomatte  15.05.2020, 09:11
@Juvaline

Da hat sich die SB - am Telefon evtl.nicht verständlich ausgedrückt oder du hast es nicht richtig verstanden.

Kann ja sein das die SB - damit meine Erklärung mit der WG - gemeint hat und mit der zusätzlichen 5 Person den höheren von mir genannten Anspruch deiner Mutter gemeint hat.

Dann würde deiner Mutter ggf. 30 qm und nicht wie von mir genannt zwischen 45 qm - 50 qm zustehen, weil ja Küche und Bad auch von ihr genutzt wird, also nicht voll als Bedarf angesehen wird.

Da bist du wohl ohne vorherige Zusicherung der Kostenübernahme umgezogen oder warum musstest du auf die Übernahme der Betriebskosten verzichten ?

Denn die gehören ja wie die Heizkosten zu den KDU - Kosten der Unterkunft.

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Juvaline 
Fragesteller
 15.05.2020, 09:38
@isomatte

Ich wollte damals umziehen, hatte zwar Gründe, die ich aber nicht nachweisen konnte. Da wurde mir halt gesagt das sie die Kosten nur im Rahmen wie die alte Wohnung übernehmen und ich auf die Betriebskosten verzichten müsste. Das war mir aber recht und seither zahle ich diese selber. Das mir der neuen Wohnung nur noch mehr Ärger mit sich zieht ahnte ich nicht. Nach mehreren Anzeigen gegen meinen jetzigen Nachbarn wegen Körperverletzung Freiheitsberaubung etc. ( in dem Haus leben ich und meine Kids und die untere Wohnung ein älterer Herr mit seiner Frau ) die ich gewonnen habe. Wurde mir von meinem Sachbearbeiter bereits eine Wohnung genehmigt, die sogar teurer ist als meine jetzige. Aber da waren mehrere Interessenten und ich hab sie nicht bekommen. Leider.

Ich hatte die Dame am Telefon extra mehrfach gefragt wieso 5 Personen genommen wird obwohl wir nur 4 wären, auch das die andere person keine Leistung vom Amt bekommt und hauptmieter ist. Und ich ein Untermieter wäre. Die antwort fand ich frech und hat mich nicht weiter gebracht : weil es so ist. Die Gesellschaft ist sehr angetan das wir die Räumlichkeiten zusammen als wg haben wollen und haben die auch eich reserviert.

Ich muss halt nun auf mein Sachbearbeiter warten der im Urlaub ist. Da ich mich von den anderen missverstanden fühle und um ehrlich zu sein schlecht beraten. Darum fragte ich hier ob es möglich ist ob es überhaupt geht und auf was ich mich einstellen muss. Eure Antworten haben mir geholfen und nun weiß ich das ich mich auf keinen Fall abspeisen lassen muss. Und wie ich es zu rechnen habe oder sollte. Vielen Dank

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isomatte  15.05.2020, 09:59
@Juvaline

Das du dann auf die Übernahme der Nebenkosten verzichten musstest wäre mir neu !

Mir ist nur bekannt das wenn man ohne Zusicherung im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters umzieht keine finanzielle Unterstützung für Umzug, Kaution in Form eines zinslosen Darlehens, evtl.Kosten für Renovierung usw.nicht bekommt und eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung selber übernehmen muss.

Dazu würde das Jobcenter dann max.die alte bisherig bewilligte KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlen, wenn die neue KDU - dann höher ausfallen würde, von einem Verzicht auf die Übernahme der Nebenkosten höre ich das erste mal.

Bitteschön

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Juvaline 
Fragesteller
 23.05.2020, 11:25

Ich nochmal 😆

Nun wurde mir gesagt in bremen sei es anders als bei allen anderen, da würde man

2 zu 3 bzw 4 zu 5 rechnen (Personen)

Oh gottchen langsam steht mir das (?) Auf der Stirn geschrieben.

Ist es wirklich so unterschiedlich?!

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isomatte  24.05.2020, 04:28
@Juvaline

Es gibt schon regional Unterschiede, da machen die Jobcenter ihre eigenen Regeln, ob die dann aber auch korrekt sind wäre ggf.durch Klage beim Sozialgericht zu klären.

Mit dieser Regelung die du hier nennst sollte das gemeint sein was ich dir schon erklärt habe, also das mit der eigenen BG - der Mutter und deiner eigenen BG - mit deinen Kindern.

Ich hatte dir ja erklärt das in einer reinen WG - normalerweise jeder BG - das an qm bzw.angemessenen Wohnkosten zustehen würde die einem auch alleine wohnend zustehen würde.

Also mal angenommen du hättest 2 Kinder und würdest mit ihnen alleine eine Wohnung beziehen, dann dürfte die z.B. von den qm her für dich zwischen 45 qm - 50 qm haben und für jede weitere Person 15 qm dazu, die Wohnung dürfte dann also zwischen 75 qm - 80 qm haben bzw.euch würden die angemessenen Kosten für 3 Personen zustehen.

Egal ob die Wohnung nun etwas kleiner oder größer wäre !

Würdest du nun z.B. mit einer fremden Person eine WG - gründen, dann stünden dir weiterhin diese 75 qm - 80 qm zu und der fremden Person da diese seine eigene BG - bildet normalerweise auch zwischen 45 qm - 50 qm bzw. die Kosten für diese qm, die Gesamtmiete dürfte dann dementsprechend höher sein.

Nun gehe ich davon aus das diese Regelung entweder allgemein bei euch so gilt oder nur weil es ein Familienmitglied ist.

Dann würde eben das genannte nicht gelten, sonder eben diese Regelung mit 4 zu 5 Personen.

Bedeutet dann nichts anderes, als das ihr dann in der Wohnung zwar nur 4 Personen seid, also du + 2 Kinder + deine Mutter, aber die Gesamtmiete die einer 5 köpfigen Familie betragen darf.

Deiner Mutter würde dann also ein Wohnraum von 30 qm bzw.die Kosten für diese Wohnfläche zugestanden und nicht wie üblich diese 45 qm - 50 qm, zu berücksichtigen ist dann ja auch die gemeinsame Nutzung von Küche und Bad, die dann natürlich in den genannten 45 qm - 50 qm enthalten wären und vom Jobcenter in Abzug gebracht werden.

Die Wohnung dürfte also dann meiner Ansicht nach soviel kosten wie einer 5 köpfigen Familie zustehen würde, dein bzw.euer angemessener Anteil der Wohnkosten liegt aber bei den einer 3 köpfigen BG.

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da du zwei eigene kinder hast, besteht die bg aus dir und deinen kids.

du stellst einen antrag für euch drei und die bekommst bei alg2 miete für drei personen. deine mutter muss ihr viertel selbst finanzieren. wichtig bei einer wg in familie ist sicherzustellen, dass jeder sein eigenes hat und nicht in einem topf gewirtschaftet wird. hier kann und wird das jc versuchen eine haushaltsgemeinschaft unterstellen. dem kann deine mutti einfach widersprechen mit dem dreizeiler: ich unterstütze meine tochter und enkel nicht in geld und geldeswert. xy-mutti

du erhältst dann deine regelsätze: erwachsener, kinder, eventuell alleinerziehendenzuschlag und eure mietanteile.

weiteres kannst du hier einsehen: www.elo-forum.org

zu deinen fragen:

  1. zieht ihr in eine wg zu viert, wird auch nur für vier gerechnet. wer soll die 5. person denn sein? wäre ja sinnfrei
  2. die miete wird durch die vorhandenen 4 personen geteilt: mutti, du, deine zwei kids. sie muss angemessen sein für euch drei vom mietanteil her. da ja nur 3 personen einen antrag stellen.
  3. so du keine kosten vom jc möchtest für umzug, kaution, renovierung kannst du ausziehen wann du willst und tun was du möchtest
  4. ich hoffe du hast dir den namen der aushilfe notiert um im jc mal anzufragen was da für gestalten rum laufen.
Juvaline 
Fragesteller
 14.05.2020, 13:46

Vielen Dank. Das hat mir geholfen.

Ja den habe ich mir notiert. Wie gesagt mit meinen Team was für mich zuständig ist komme ich sehr gut klar, die wissen über meine Situation bescheid etc. Hatte das mit den 5 Personen auch nicht verstanden. Aber so habe ich jetzt Anhaltspunkte und kann diese einsetzen sobald mein Herr vom JC aus dem Urlaub ist.

Nochmal vielen Dank : -)

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