Abmahnung aufgrund von Verschmutzung legitim?
Hallo
mein Vermieter hat mir und 2 anderen Mietern eine Abmahnung wegen Verschmutzung der Gemeinschaftsräume in meiner Wg gestellt. Weil es nicht sauber genug war.
ist das ein kündigungsgrund bzw. Ist die Abmahnung rechtlich legitim?
Er hat uns 3 die Abmahnung geschrieben, weil nicht klar ist wer die Räume verschmutzt hat.
5 Antworten
Wenn es entsprechend im Mietvertrag steht, dann ja.
Verstehe nur nicht alles zu 100%... Teilst du dir mit anderen eine Wohnung und ihr wohnt als WG? In dem Fall hättet ihr eure Zimmer und Küche, Bad und Wohnzimmer wären eure Gemeinschaftsräume. In dem Fall darf der Vermieter nichts. Er darf ja auch nicht einfach so die Wohnung betreten, geschweige denn euch dort etwas vorschreiben. Klar muss man für Schäden aufkommen oder mal neu streichen... Aber der Grad der Sauberkeit in der WG Wohnung hat den Vermieter nichts anzugehen.
Anders ist es wenn es Gemeinschaftsräume sind die außerhalb der Wohnung liegen. Zu diesen zählt auch das Treppenhaus. Macht man dieses nicht regelmäßig sauber, obwohl es im Mietvertrag steht, kann dies Abmahnung und Kündigung der Wohnung nach sich ziehen.
Nun ja, in einem Mietvertrag steht meistens auch etwas über die pflegliche Nutzung der Mietsache und der Bereiche, die gemeinschaftlich genutzt werden.
Wer soll aus der Ferne wissen, was genau euch denn vorgeworfen wird und wieviele Mieter es in der Immobilie gibt.
Ich vermute, das jeder Mietvertrag eine Nutzungsklausel für Bad, Küche und Flur enthält, ohne dass die Räume Bestandteil der Mietsache sind. Daraus ergibt sich auch für alle Nutzer die Pflicht zur Säuberung dieser Räume. Die Regeln dazu obliegen den Mietern gemeinschaftlich. Daher ist die Abmahnung an alle berechtigt.
Eine Abmahnung hat für sich allein genommen keinerlei rechtliche Konsequenz. Diese wird erst im Zusammenhang mit einer Kündigung relevant. Deshalb kann ein Vermieter zunächst mal abmahnen wie er mag.
Ob eine Kündigung dann auch zur Beendigung des Mietverhältnisses führt ist eine andere Frage. Wahrscheinlich aber eher nein, denn dazu müsste der Vermieter nachweisen können, wer die Verschmutzung verursacht.
Falls es ein gemeinsamer Mietvertrag ist, wo alle Bewohner mit drin stehen, hat der Vermieter gar kein Recht, ungefragt in die Wohnung zu kommen. Bei Einzelverträgen ist es anders.
Man sollte die Sache aber lieber praktisch angehen und eine Lösung finden, wie mehr Ordnung gehalten werden kann. Denn dann fühlt man sich als Bewohner doch auch wohler.
Wenn du es nicht warst bzw. Es nicht eindeutig zugeordnet werden kann natürlich nicht .