Muss mir das Amt eine Unterbringung für Obdachlose bereitstellen?

9 Antworten

In besonderen Situationen, zum Beispiel bei bestehender Obdachlosigkeit nach Wohnungskündigung, längerer Haft von mindestens 7 Monaten ( bis zu 6 Monate Haft werden vom Sozialamt gezahlt, gilt nicht für Untersuchungshaft ) Rausschmiss aus einer Wohnung ohne Bleibeberechtigung, Wohnungsbrand usw. ,

muss dir das Jobcenter bis zu 6 Monate die unangemessen Kosten der Unterkunft nach 22 SGB 2 für eine Pension oder Ferienwohnung zahlen. Es darf dich nicht pauschal auf das Obdachlosenheim verweisen. Das ist unzulässig.

Mit der Unterbringung in einer Pension oder in einer Ferienwohnung hast du wieder eine Basis. Die Post vom Jobcenter kannst du dir immer dort mindestens einmal pro Woche am Empfang des Jobcenter abholen, wo sie für dich gesammelt wird.

Problem ist, dass ein Jobcenter keine vorherige Zusicherung für eine Kostenübernahme zu einer Pension oder Ferienwohnung geben wird. Dazu wohl auch nicht verpflichtet ist.

Man müsste also den Vermietern der Ferienwohnung oder Pensionen davon überzeugen, dass sie eine Monatsrechnung ausstellen ( z. Bsp. vom 1.01.2016 bis 31.01.2016 ), man diese einreicht und das Jobcenter diese Kosten übernehmen muss.

Das machen nur ganz wenige Vermieter mit. Weil sie sich das nicht vorstellen können.

Ich habe es 2 mal in der Praxis durch. Je 2 mal 6 Monate Ferienwohnungen vom Jobcenter bezahlt bekommen.

Beim ersten mal war es noch etwas kompliziert, aber ok. Beim zweiten mal haben die die oftmals 800 € bis 900 € monatlichen Kosten innerhalb von 7 Tagen nach Einreichung der Rechnungen bewilligt und bezahlt. (?!)

Teilweise hatten die Vermieter am 10. eines Monats schon ihr komplettes Geld. Wohl gemerkt bei Ferienwohnungen.

Weil sie es schon von meinen früheren Fall kannten, wussten das ich im Recht bin und mich auskenne. Ein Vermieter einer ( Stamm- ) Ferienwohnung kannte mich auch, so das alles erstaunlich einfach lief.

Bei dir ist das anders. Es ist fast unmöglich einen Vermieter von Ferienwohnungen oder Pensionen davon zu überzeugen, dass das Jobcenter die Kosten komplett übernimmt.

Dann muss es das Jobcenter ja auch noch wirklich tun. Erstmal werden die dir mehrmals sagen, dass du dazu nicht verpflichtet sind usw. .

Daher suche ich dir noch einige Urteile oder Beschlüsse hierzu raus.

Im Übrigen bist du nicht nur auf Durchreise. Daher steht dir monatlich der komplette Regelsatz von 399 € mtl. zu. Ab 1.01.2016 sind es 404 € mtl. .

Kürzungen wegen Minderausgaben beim Alg 2 sind unzulässig. Auch hier gibt es Urteile/Beschlüsse, die ich noch nachreiche.

Du kannst und solltest daher einen Überprüfungsantrag stellen. Mit dem Inhalt das dir seit deiner Wohnungslosigkeit der volle Alg 2 Regelsatz zusteht.

Denn du bist seitdem immer in Deutschland gewesen. Ohne festen Wohnsitz ist kein Problem. Du musst aber in irgendeiner Weise für das Jobcenter postialisch erreichbar sein.

Und wenn du die Jobcenter Post einmal wöchentlich bei selbigen abholst - das reicht vollkommen. Die Post von dir kann auch an ( zuverlässige ) Dritte gehen.

Zum Beispiel Adresse:

Fragesteller

bei Freund XY

Musterweg 5

00000Musterstadt

Dir steht definitiv der volle Alg 2 Satz zu. Solange du keine feste Wohnung hast, kann und darf dich das Jobcenter nicht zur Arbeit zwingen.

Solange du in Ferienwohnungen/Pensionen lebst, bleibst du bitte ohne festen Wohnsitz gemeldet.

Wen Klar ist das deine Wohnung vom Amt bezhalt werden mus kanst du dir mithielfe des Wohnberechtiegungsscheins eine Sozialwohnung suchen und wen du einen Vermieter gefunden hast must du nur mit dem noch nicht unterschrieben  Mietvertrag zum amt oder frage direkt bei deinem fallmanager ob es möglich ist an eine Genossenschaft Wohnung zu kommen obwohl da die bedingungen etwas anders sind aber da stehen oft Wohnungen Frei.Ansonsten kanst du auch mal beim Sozialamt nachfragen Eventuel haben die auch eine Wohnung.

Da gibt es einen Punkt, der immer wieder vergessen wird. Das Amt kann dir nur dann etwas zur Verfügung stellen, wenn es auch irgendwo etwas gibt.

JanniODL 
Fragesteller
 14.12.2015, 10:39

Also wenn ich zb. eine Preiswerte Pension finde und diese aufzeige und darauf einen Antrag zur Übernahme der Kosten stelle, sollte es funktionieren?

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Franticek  14.12.2015, 10:45
@JanniODL

Solche Pensionszimmer sind erst mal vermietet, da verdienen die sich ihren Lebensunterhalt.Da könntest du ja fast auch die in den Möbelhäusern herumstehenden leeren Betten konfiszieren.

Es muss etwas getan weerden. Aber es geht auch nicht, dass man Leuten ihren Verdienst (mit dem sie auch ganze Familien ernähren) wegnimmt, um das anderen zukommen zu lassen, die dafür nicht mal eine Gegenleistung erbringen. Es ist nun mal nicht so einfach, wie man sich das oft denkt.

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JanniODL 
Fragesteller
 14.12.2015, 11:11
@Franticek

Es ist ja nicht so das ich nicht vorhabe etwas zu tun, aber von meiner Sicht aus, steht eine Regelleistung für jeden in Deutschland zu, natürlich gibt es welche die sich darauf ausruhen. Aber ich habe nicht gesagt, dass ich vorhabe ewig Arbeitslosengeld zu beziehen.

Davon lässt sich nur schwer Leben. Es ist nur schwierig irgendetwas zu erledigen wenn man auf der Straße verweilen muss und sich Gedanken machen muss wo man denn heute die Nacht verbringen kann.

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KaeteK  14.12.2015, 11:49
@JanniODL

Es gibt Zimmer in Gaststätten oder Monteurunterkünfte.. aber Arbeit gibt es auch, wenn man bereit ist, bundesweit zu suchen. lg

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Die Schlafplätze im Obdachlosenasyl werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Viele Gemeinden haben gar nicht genug Unterbringungsmöglichkeiten.

Ich würde mich da nicht unbedingt "auf dein Recht" verlassen.

Du verwechselst hier ganz offensichtlich den Staat mit dem Hotel Mama.

Ein Beispiel: Harz IV steht auch als Grundsicherung bedingungslos nicht jedem zu, denn sonst hätte die auch jeder Obdachlose.

Du bist sehr blauäugig an die Sache rangegangen und als Deine Eltern wäre ich froh so einen Sohn nicht mehr im Haus zu haben.

Bewege also Deinen Hintern zum Amt und Frage Dich höfflich durch, bis du gut informiert bist was Dir zusteht.

Kleiner Tipp. Solange Du bei Freunden wohnst bist du kein Notfall denn es droht oder bestät keine Obdachlosigkeit.

ParagrafenChef  18.12.2015, 06:18

Was für ein moralischer und rechtlicher Unsinn!!

Der Fragesteller ist nicht(!) blauäugig an die Sache ran gegangen! Und zum Glück bist DU kein Elternteil von ihm!

Selbstverständlich besteht ein Notfall, wenn ein Wohnungsloser bei Freunden wohnt! Ohne ( Unter- ) Mietvertrag, ohne sonstiges Bleiberecht!

Er kann jederzeit von seinen Freunden raus geschmissen werden, da er von diesen nur geduldet wird!

Anstatt ihn aufzubauen, machst du ihn sinnfrei und herzlos runter! Was für ein "Mensch"!

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