Habe ich ein recht auf Arbeitslosengeld?

4 Antworten

"bis Sonntag bei meinem Kollegen- "

Ich gehe davon aus, das du eine Ausbildung machst. Deine Eltern haben dich rausgeworfen, entsprechend werden sie BAR-Unterhaltspflichtig- siehe Düsseldorfer Tabelle.

Zudem steht dir das Kindergeld zu. Das Kindergeld kannst du aber erst selbst beantragen/abzweigen lassen, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern gemeldet bist, solange mußt du es von ihnen fordern.

Können deine Eltern keinen Unterhalt zahlen oder zu wenig, steht dir BAB zu.

ALG2 steht dir nicht zu.


frodobeutlin100  21.12.2024, 16:44

Kollege heißt bei männlichen Teenagern oft nur "Kumpel" - nicht Arbeitskollege

Du bekommst nur Unterstützung von deinen Eltern und nicht vom Staat, also kein ALG oder Bürgergeld

aber das haben wir dir in den anderen ähnlichen 25 Fragen alles schon beantwortet


Derjunge773838 
Beitragsersteller
 21.12.2024, 17:54

Auch wenn sie mich nicht unterstützen?

Schubert610  21.12.2024, 20:09
@Derjunge773838

die werden dir eventuell in einer WG ein Zimmer besorgen, und natürlich deinen Eltern auf die Füße treten.

berlina76  21.12.2024, 16:36

Aber ggf. BAB oder Bafög, je nach Ausbildungs-/Schulart

Schubert610  21.12.2024, 16:37
@berlina76

lese sein anderen Fragen dann wirst du sehen das er nichts macht ausser rumjammern

Derjunge773838 
Beitragsersteller
 21.12.2024, 17:56
@berlina76

Bin arbeitslos bin von der Berufsvorbereitung rausgeflogen wegen meinen Eltern

berlina76  21.12.2024, 18:04
@Derjunge773838

Dann steht dir gar nichts zu. U25 bis nach der ersten Ausbildung sind deine Eltern für dich Unterhaltspflichtig, allerdings nur, wenn du Ausbildung, Schule, Uni machst. Arbeitlos/Ausbildungslos berechtigt nicht zu Unterhalt. Kindergeld wird nur in Übergangsphasen 4-6 Monate gezahlt, wenn man nichts tut. Das währe ggf dein einzig dir zustehendes Geld.

Wende dich also Dringens ans Jugendamt, das ist ü18 noch beratend für dich zuständig, kann dir aber nicht mehr aktiv helfen, da du schon ü18 bist.

Du bist durch das Deutsche Engmaschige Sozialsicherungsnetz gefallen, in dem dir jetzt nichts zusteht. das muß man erstmal hinbekommen in Deutschland. Glückwunsch(Sarkastisch).

Was bleibt: Hilfe beim JA suchen, Ausbildung suchen, WG suchen und dann alles Stück für Stück wieder aufbauen.

Nicht nur das. Du hast auch das Recht auf Unterhalt solange, bis deine 1. Ausbildung abgeschlossen ist.


Derjunge773838 
Beitragsersteller
 21.12.2024, 17:55

Aber hier meinen einige auch dass ich kein recht drauf habe

Lord2k14  21.12.2024, 21:52
@Derjunge773838

Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bist du deine 1. Ausbildung fertig hast. Punkt

Kindergeld gibt es nur bei Schulbesuch, Ausbildung oder mindestens Ausbildungssuche

Alg1 bekommst Du nicht - da noch nie gearbeitet

Bürgergeld kannst Du beantragen

Du solltest Dich aber auch an das Jugendamt wenden (zuständig bis 21) und an die Stadtverwaltung, da Du wohnungslos bist


Derjunge773838 
Beitragsersteller
 21.12.2024, 19:22

Könntest du mich vielleicht aufklären was Arbeitslosengeld und Bürgergeld ist?