Habe ich ein recht auf Arbeitslosengeld?
Hallo ich M18 bin von Zuhause geflogen und bin jetzt nurnoch bis Sonntag bei meinem Kollegen weil die Eltern von ihm nicht mehr akzeptieren dass ich länger da bleiben kann.
Ich muss eine Unterkunft finden und weiß schon wo aber wie mache ich es finanziell wie überlebe ich?
Mir hat jemand gesagt ich hätte ein recht auf mein Kindergeld und könnte es mir selbst auszahlen lassen geht sowas?
Und zweite frage könnte ich ALG2 beantragen?
Habe vorher nie gearbeitet.
4 Antworten
"bis Sonntag bei meinem Kollegen- "
Ich gehe davon aus, das du eine Ausbildung machst. Deine Eltern haben dich rausgeworfen, entsprechend werden sie BAR-Unterhaltspflichtig- siehe Düsseldorfer Tabelle.
Zudem steht dir das Kindergeld zu. Das Kindergeld kannst du aber erst selbst beantragen/abzweigen lassen, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern gemeldet bist, solange mußt du es von ihnen fordern.
Können deine Eltern keinen Unterhalt zahlen oder zu wenig, steht dir BAB zu.
ALG2 steht dir nicht zu.
Kollege heißt bei männlichen Teenagern oft nur "Kumpel" - nicht Arbeitskollege
Du bekommst nur Unterstützung von deinen Eltern und nicht vom Staat, also kein ALG oder Bürgergeld
aber das haben wir dir in den anderen ähnlichen 25 Fragen alles schon beantwortet
wie oft denn noch?
dann mußt du zum Jugendamt oder deine Eltern verklagen
Sorry dass ich soviel frage aber was macht das Jugendamt denn?
die werden dir eventuell in einer WG ein Zimmer besorgen, und natürlich deinen Eltern auf die Füße treten.
lese sein anderen Fragen dann wirst du sehen das er nichts macht ausser rumjammern
Bin arbeitslos bin von der Berufsvorbereitung rausgeflogen wegen meinen Eltern
Dann steht dir gar nichts zu. U25 bis nach der ersten Ausbildung sind deine Eltern für dich Unterhaltspflichtig, allerdings nur, wenn du Ausbildung, Schule, Uni machst. Arbeitlos/Ausbildungslos berechtigt nicht zu Unterhalt. Kindergeld wird nur in Übergangsphasen 4-6 Monate gezahlt, wenn man nichts tut. Das währe ggf dein einzig dir zustehendes Geld.
Wende dich also Dringens ans Jugendamt, das ist ü18 noch beratend für dich zuständig, kann dir aber nicht mehr aktiv helfen, da du schon ü18 bist.
Du bist durch das Deutsche Engmaschige Sozialsicherungsnetz gefallen, in dem dir jetzt nichts zusteht. das muß man erstmal hinbekommen in Deutschland. Glückwunsch(Sarkastisch).
Was bleibt: Hilfe beim JA suchen, Ausbildung suchen, WG suchen und dann alles Stück für Stück wieder aufbauen.
Nicht nur das. Du hast auch das Recht auf Unterhalt solange, bis deine 1. Ausbildung abgeschlossen ist.
Aber hier meinen einige auch dass ich kein recht drauf habe
Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bist du deine 1. Ausbildung fertig hast. Punkt
Kindergeld gibt es nur bei Schulbesuch, Ausbildung oder mindestens Ausbildungssuche
Alg1 bekommst Du nicht - da noch nie gearbeitet
Bürgergeld kannst Du beantragen
Du solltest Dich aber auch an das Jugendamt wenden (zuständig bis 21) und an die Stadtverwaltung, da Du wohnungslos bist
Könntest du mich vielleicht aufklären was Arbeitslosengeld und Bürgergeld ist?
Auch wenn sie mich nicht unterstützen?