Nur Geschäfte im Bahnhof, Dönerläden ( aber auch nicht alle ) und Tankstellen haben auf. Sonst geht nicht viel.

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Du hast da eine völlig falsche Rechtsaufassung!

Das alte Jobcenter musste die Miete deiner Nichte so lange an dich zahlen, bis der Untermietvertrag auslief/gekündigt wurde.

Wurde er zum Beispiel zum 30.08.2015 gekündigt, dann musste das alte Jobcenter bis August 2015 die volle Miete für deine Nichte an dich zahlen.

Es können nicht zwei Jobcenter für eine Wohnung zuständig sein. Das neue Jobcenter hat nichts mit dem Untermietvertrag, und somit nichts mit dem letzten Wohnmonat deiner Nichte zu tun.

Das alte Jobcenter muss die Kosten gemäß alten Untermietvertrag bis zu dessen Auflösung zahlen. Das neue Jobcenter muss die neue Wohnung deiner Nichte ab Mietvertrags Beginn zahlen.

Definitiv muss das neue Jobcenter nicht die Kosten für den Untermietvertrag zahlen. 

Deine Nichte und ihr habt Fehler gemacht. Deine Nichte hätte - zumindest offiziell - bis zum endgültigen Einzug in die neue Wohnung bei dir wohnen und den Untermietvertrag aufrecht halten müssen.

Um das obige Beispiel aufzugreifen:  Zog deine Nichte zum 1.09.2015 in eine eigene Wohnung und war dies ein paar Tage oder Wochen vorher klar, dann hättet ihr beide euren Untermietvertrag zum 30.08.2015 kündigen müssen.

Ab dem 1.09.2015 hättest du dann vom alten Jobcenter keine Miete mehr für deine Nichte erhalten.

Deine Nichte wiederum hätte sich rechtzeitig beim neuen Jobcenter melden müssen. Dort die Wohnung in Bezug auf Größe und Kosten genehmigen lassen müssen. Ist das erfolgt, so übernimmt das neue Jobcenter die Mietkosten ab 1.09.2015 für deine Nichte . ( Beispiel )

Hier war es offenbar so, dass deine Nichte einfach so ausgezogen ist. Also noch während der Untermietvertrag lief, hat sie einen anderen Mietvertrag abgeschlossen.

Wahrscheinlich übernahm das neue Jobcenter schon die Miete für die neue Wohnung deiner Nichte, während das alte Jobcenter immer noch die Miete an dich, zwecks des Untermietvertrags deiner Nichte, zahlte.

Somit haben sich also Mietzahlungen überschnitten. Deiner Nichte wurden somit im gleichen Zeitraum von 2 Jobcentren 2 Mietzahlungen gewährt. Das geht natürlich nicht. Es darf nur ein Jobcenter eine Mietzahlung an einem Empfänger oder dessen Vermieter leisten.

Das Jobcenter hat keine Schuld, wenn ihr zu unklug gewesen seid ordentlich zu kündigen. Wahrscheinlich hat das alte Jobcenter - als Beispiel - noch für September 2015 Miete an dich bezahlt, obwohl deine Nichte schon ab September 2015 vom neuen Jobcenter Miete bekommen hat.

Ist dies der Fall, dann musst du dem Jobcenter diesen überfälligen Betrag erstatten. Dazu reicht es aus, wenn das alte Jobcenter erfahren hat, dass deine Nichte seit .. .. .... Alg 2 Leistungen plus Miete vom neuen Jobcenter erhält, jedoch zu dem Zeitpunkt noch Leistungen vom alten Jobcenter gewährt worden sind,

Wahrscheinlich hat deine Nichte dann auch doppelte, normale Alg 2 Leistungen, also den Regelsatz, erhalten. Insofern sei auch auf § 263 StGB verwiesen. Was aber eher auf deine Nichte zutrifft.

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Ein Jura Studium ist bei Berufen mit juristischen Hintergrund immer von Vorteil.

Wobei das am Ende dann in den theoretischen Hintergrund rückt und du die ganz eigene Polizisten Lehre erlernen wirst. Also immer treu zum Staat sein, Linke verkloppen usw. .

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Hallooo?! Warum nur sollte man dir einfach so ein Trikot schenken?! 

Aber erfinde mal eine rührselige Geschichte, melde dich bei der "Bild" und besuche dann ein Pauli Spiel. Dann klappt das.

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Ist mein Verhalten richtig? (Geld rausgenommen aus der Abikasse)?

Also ich bin zurzeit in der 13.Klasse und wir versuchen seit einem Jahr so viel wie möglich Geld zusammenzubringen für unseren baldigen Abiball. Wir machen ständig Kuchen- oder Waffelverkauf. Dabei backen wir selbst die Kuchen und machen den Waffelteig auch selbst, geben dafür viel Geld aus. Sich um den Verkauf zu kümmern ist auch sehr große Arbeit, denn wir stehen da den ganzen Tag und verkaufen alles, läuft auch sehr gut. Und uns wurde auch gesagt dass wir ruhig Geld für unsere Zutaten rausnehmen können, was wir erst gar nicht wollten. Am Ende hatten wir ungefähr 400€.

Unsere "Clique" (aus 6-8 Personen) sagte ständig, dass wir unsere Abiballkarte damit bezahlen sollen (35€) was garnicht in Frage kommt, denn dann wäre das ganze Geld weg, oder dass wir ein Teil von dem Geld rausnehmen und damit essen gehen sollen. Aber ich persönlich war nie dafür, denn der Zweck dieser Arbeit war, Geld für den Abiball zu sammeln. Ich hätte auf jeden Fall ein schlechtes Gewissen, weil das auch Betrug wäre, denn wir haben den Verkauf für unseren Abiball organisiert und deswegen haben auch viele Lehrer gespendet usw.

Jedenfalls fand ich es auch nicht gerecht, ein Teil von dem Geld an jeden aus unserer Gruppe verteilen würde, denn die meisten von denen haben gar kein Geld ausgegeben, kein Kuchen gebacken und haben nur bei dem Verkauf geholfen.

Von der ganzen Stufe haben mit mir zusammen nur 3 Leute sehr viel gemacht für diesen Verkauf. Wir haben jedes Mal gebacken, sehr viel ausgegeben, organisiert und verkauft. Ansonsten gab es niemanden, der jedes Mal mitgemacht hat und sich so viel dafür eingesetzt hat. Der Rest hat höchstens mitgeholfen beim Verkauf, oder einmal für 1-2€ irgendwelche Süßigkeiten mitgebracht.

Somit haben wir 3 abgemacht, dass nur wir ein bisschen Geld davon rausnehmen (aber auch wirklich nur das, was wir ausgegeben haben) ungefähr 20-25€ und den Rest dann abgeben an die Leute, die sich um den Abiball kümmern. So haben wir das jetzt auch gemacht aber die anderen Leute aus unserer "Gruppe" haben sich jetzt darüber aufgeregt (vor allem eine Person), finden es unfair und hinterhältig von uns, dass wir sowas machen, aber schließlich haben sie kein Geld ausgegeben und das wäre für denen dann einfach geschenktes Geld und ich würde das nicht zulassen, dass man ohne Grund Geld für sich selbst rausnimmt. Außerdem werde ich auch beschuldigt, dass ich nicht so viel Geld ausgegeben hab und dass ich das Geld dann sozusagen klaue, was mich echt sauer macht.

Gut, jeder könnte sich vielleicht paar Euros rausnehmen für die paar Sachen, aber dann wäre auch kein Geld mehr da. Also ich denke trotzdem, war es richtig von uns dass wir unser ausgegebenes Geld wieder rausgenommen haben (was uns auch vorgeschlagen wurde) oder sollten wir es nicht tun? Denn das wäre dann auch ein Teil von dem Geld für unsere Abiballkarte, weil wir sonst auch noch sehr viel ausgeben müssen (Abipullis, sonstige Kosten usw.)

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Man man man! So viel Text wegen banalsten Dingen! Gottverdammt:  Ist es so schwer ein Kassenbuch ran zu schaffen?! Also eine normale Kladde. Darin schreibt man auf der ersten Seite "Haushaltsbuch über Einnahmen und Ausgaben Abikasse".

Verantwortliche:  XY, Geburtsdatum, XY, Geburtsdatum, XY, Geburtsdatum

Dann listet man dort immer jede Einnahme und jede Ausgabe auf und notiert den aktuell Stand. In etwa so:

-  Einnahmen am 24.12.2015:

200 € Spende durch Mutti von XY

34 € Spende von XY

12,50 € Spende von XY

-  Ausgaben am 24.12.2015:

35 € Vorbereitung Weihnachtsbacken 

55 € für Essen Sylvester

Stand am 24.12.2015;

456,87 €

Einnahmen am 25.12.2015: .........

Die Original Quittungen kommen ins Haushaltsbuch. Vorher immer eine Kopie davon machen und diese seperat irgendwo aufbewahren.

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ich bin dagegen

Edeka war mir schon vor 20 Jahren unsympathisch!

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Wen er nicht so stark geraucht hätte, würde er sicher noch leben! Verdienter Tod!

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Es ist, weil du absolut geil, weich und warm bist und sehr gut duftest. Er denkt dann was du mit deinen Lippen und deiner Zunge noch so alles machen könntest. Was völlig normal ist.

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Selbstverständlich. Es ist 8 Uhr durch und somit kann dir niemand das staubsaugen verbieten. Dumme Nachbarn/Vermieter - das Problem kenne ich zu genüge. Lass dir ja nichts gefallen.

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Kindergarten! Aber keine strafrechtliche Beleidigung nach § 185 StGB !

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Kommt auf das jeweilige Jobcenter drauf an. Bei manchen dauert es nur eine Woche, bei anderen 4 Wochen. Da es um laufende Leistungen geht, sollten hier jedoch 4 Wochen nicht überschritten werden.

Anträge auf Weiterbewilligung bitte immer 4 - 6 Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraums abgeben.

Im Übrigen gelten bei Alg 2 Anträge rückwirkend auf den ersten des Monats. Also auch wenn du den Antrag am 30.01. abgeben würdest, stünden dir Leistungen ab 1.01. zu.

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Was für selten dämliche Fragen!!

Du und andere dürft KEINE(!!) Gesetze brechen!! Ganz einfach!! Man darf nur bei Gefahr in Verzug bei roter Ampel drüber gehen!! Verdammte Hinterwäldler!!

Vor 2 Jahren war der Stand das solche Vergehen mit lächerlichen 5 € Bußgeld bestraft werden können. Es müssten 500 € sein!!

Würde jemand ohne Not bei roter Ampel rüber und angefahren werden, wäre das erstens gerecht und zweitens würde ich nicht helfen!

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Filmen dürfen sie dich. Du kannst jedoch verlangen, dass sie dein Gesicht und deine Stimme unkenntlich machen. Ansonsten machen sich die Verantwortlichen strafbar! ( 201 StGB )

War bestimmt Kabel 1 . ( "Achtung Kontrolle!" )

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