Bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug.
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/waffengesetz-erlaubte-messer-nach-dem-waffenrecht-strafrecht-taschenmesser-strafbar-rechtsanwalt-butterfly-faustmesser-wurfstern/8494/
Bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug.
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28.12.2015, spätestens am 30.12.2015 .
Nur Geschäfte im Bahnhof, Dönerläden ( aber auch nicht alle ) und Tankstellen haben auf. Sonst geht nicht viel.
Wenn er, und vor allem auch seine Familie, Moslems sind und du keine Muslima bist, könnte es Probleme geben.
Du hast da eine völlig falsche Rechtsaufassung!
Das alte Jobcenter musste die Miete deiner Nichte so lange an dich zahlen, bis der Untermietvertrag auslief/gekündigt wurde.
Wurde er zum Beispiel zum 30.08.2015 gekündigt, dann musste das alte Jobcenter bis August 2015 die volle Miete für deine Nichte an dich zahlen.
Es können nicht zwei Jobcenter für eine Wohnung zuständig sein. Das neue Jobcenter hat nichts mit dem Untermietvertrag, und somit nichts mit dem letzten Wohnmonat deiner Nichte zu tun.
Das alte Jobcenter muss die Kosten gemäß alten Untermietvertrag bis zu dessen Auflösung zahlen. Das neue Jobcenter muss die neue Wohnung deiner Nichte ab Mietvertrags Beginn zahlen.
Definitiv muss das neue Jobcenter nicht die Kosten für den Untermietvertrag zahlen.
Deine Nichte und ihr habt Fehler gemacht. Deine Nichte hätte - zumindest offiziell - bis zum endgültigen Einzug in die neue Wohnung bei dir wohnen und den Untermietvertrag aufrecht halten müssen.
Um das obige Beispiel aufzugreifen: Zog deine Nichte zum 1.09.2015 in eine eigene Wohnung und war dies ein paar Tage oder Wochen vorher klar, dann hättet ihr beide euren Untermietvertrag zum 30.08.2015 kündigen müssen.
Ab dem 1.09.2015 hättest du dann vom alten Jobcenter keine Miete mehr für deine Nichte erhalten.
Deine Nichte wiederum hätte sich rechtzeitig beim neuen Jobcenter melden müssen. Dort die Wohnung in Bezug auf Größe und Kosten genehmigen lassen müssen. Ist das erfolgt, so übernimmt das neue Jobcenter die Mietkosten ab 1.09.2015 für deine Nichte . ( Beispiel )
Hier war es offenbar so, dass deine Nichte einfach so ausgezogen ist. Also noch während der Untermietvertrag lief, hat sie einen anderen Mietvertrag abgeschlossen.
Wahrscheinlich übernahm das neue Jobcenter schon die Miete für die neue Wohnung deiner Nichte, während das alte Jobcenter immer noch die Miete an dich, zwecks des Untermietvertrags deiner Nichte, zahlte.
Somit haben sich also Mietzahlungen überschnitten. Deiner Nichte wurden somit im gleichen Zeitraum von 2 Jobcentren 2 Mietzahlungen gewährt. Das geht natürlich nicht. Es darf nur ein Jobcenter eine Mietzahlung an einem Empfänger oder dessen Vermieter leisten.
Das Jobcenter hat keine Schuld, wenn ihr zu unklug gewesen seid ordentlich zu kündigen. Wahrscheinlich hat das alte Jobcenter - als Beispiel - noch für September 2015 Miete an dich bezahlt, obwohl deine Nichte schon ab September 2015 vom neuen Jobcenter Miete bekommen hat.
Ist dies der Fall, dann musst du dem Jobcenter diesen überfälligen Betrag erstatten. Dazu reicht es aus, wenn das alte Jobcenter erfahren hat, dass deine Nichte seit .. .. .... Alg 2 Leistungen plus Miete vom neuen Jobcenter erhält, jedoch zu dem Zeitpunkt noch Leistungen vom alten Jobcenter gewährt worden sind,
Wahrscheinlich hat deine Nichte dann auch doppelte, normale Alg 2 Leistungen, also den Regelsatz, erhalten. Insofern sei auch auf § 263 StGB verwiesen. Was aber eher auf deine Nichte zutrifft.
Unsinn! Wobei ich Weihnachten, Ostern usw. für absolut dummes Zeug halte!
Alles ab 18 Jahre ist gut. Im Übrigen zählt der Charakter!
Ein Jura Studium ist bei Berufen mit juristischen Hintergrund immer von Vorteil.
Wobei das am Ende dann in den theoretischen Hintergrund rückt und du die ganz eigene Polizisten Lehre erlernen wirst. Also immer treu zum Staat sein, Linke verkloppen usw. .
Hallooo?! Warum nur sollte man dir einfach so ein Trikot schenken?!
Aber erfinde mal eine rührselige Geschichte, melde dich bei der "Bild" und besuche dann ein Pauli Spiel. Dann klappt das.
Man man man! So viel Text wegen banalsten Dingen! Gottverdammt: Ist es so schwer ein Kassenbuch ran zu schaffen?! Also eine normale Kladde. Darin schreibt man auf der ersten Seite "Haushaltsbuch über Einnahmen und Ausgaben Abikasse".
Verantwortliche: XY, Geburtsdatum, XY, Geburtsdatum, XY, Geburtsdatum
Dann listet man dort immer jede Einnahme und jede Ausgabe auf und notiert den aktuell Stand. In etwa so:
- Einnahmen am 24.12.2015:
200 € Spende durch Mutti von XY
34 € Spende von XY
12,50 € Spende von XY
- Ausgaben am 24.12.2015:
35 € Vorbereitung Weihnachtsbacken
55 € für Essen Sylvester
Stand am 24.12.2015;
456,87 €
Einnahmen am 25.12.2015: .........
Die Original Quittungen kommen ins Haushaltsbuch. Vorher immer eine Kopie davon machen und diese seperat irgendwo aufbewahren.
Edeka war mir schon vor 20 Jahren unsympathisch!
Wen er nicht so stark geraucht hätte, würde er sicher noch leben! Verdienter Tod!
Es ist, weil du absolut geil, weich und warm bist und sehr gut duftest. Er denkt dann was du mit deinen Lippen und deiner Zunge noch so alles machen könntest. Was völlig normal ist.
"Ich wünsche dir eine entspannte Zeit und allgemein alles Gute."
Natürlich. Wenn du Nummern mit den Vorwahlen 0900, 0137 oder 0180 anrufst. Wenn du kostenpflichtige SMS Dienste nutzt. Meist sind das hier 4 bis 5 stellige Nummern.
Oder auch wenn du kostenpflichtige Internet Dienste nutzt.
Selbstverständlich. Es ist 8 Uhr durch und somit kann dir niemand das staubsaugen verbieten. Dumme Nachbarn/Vermieter - das Problem kenne ich zu genüge. Lass dir ja nichts gefallen.
Kindergarten! Aber keine strafrechtliche Beleidigung nach § 185 StGB !
Kommt auf das jeweilige Jobcenter drauf an. Bei manchen dauert es nur eine Woche, bei anderen 4 Wochen. Da es um laufende Leistungen geht, sollten hier jedoch 4 Wochen nicht überschritten werden.
Anträge auf Weiterbewilligung bitte immer 4 - 6 Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraums abgeben.
Im Übrigen gelten bei Alg 2 Anträge rückwirkend auf den ersten des Monats. Also auch wenn du den Antrag am 30.01. abgeben würdest, stünden dir Leistungen ab 1.01. zu.
Was für selten dämliche Fragen!!
Du und andere dürft KEINE(!!) Gesetze brechen!! Ganz einfach!! Man darf nur bei Gefahr in Verzug bei roter Ampel drüber gehen!! Verdammte Hinterwäldler!!
Vor 2 Jahren war der Stand das solche Vergehen mit lächerlichen 5 € Bußgeld bestraft werden können. Es müssten 500 € sein!!
Würde jemand ohne Not bei roter Ampel rüber und angefahren werden, wäre das erstens gerecht und zweitens würde ich nicht helfen!
Filmen dürfen sie dich. Du kannst jedoch verlangen, dass sie dein Gesicht und deine Stimme unkenntlich machen. Ansonsten machen sich die Verantwortlichen strafbar! ( 201 StGB )
War bestimmt Kabel 1 . ( "Achtung Kontrolle!" )