Negativbescheinigung?
Hallo ich habe einen Antrag auf Alg2 gestellt und muss in den nächsten Wochen bei meinem Kumpel ausziehen. Er hat mir Unterkunft gewährt da ich extra in seine Stadt gezogen bin jetzt will das Jobcenter das ich meinen Anspruch auf Alg 1 prüfen lasse da ich aber schnell die Bewilligung vom Jobcenter brauche und schnell ausziehen muss will ich eine Negativbescheinigung bekommen kann man mit dem Arbeitsamt das so regeln das man die bekommt auch wenn man Anspruch hat? Weil er Antrag auf alg 1 würde nochmal länger dauern und die Zeit hab ich nicht ich wäre dann auf der Straße da mein Kumpel mir bereits nochmal Zeit gegeben hat und wenn die abläuft wars das
Ich hoffe ihr könnt mir da helfen
3 Antworten
Einen Anspruch auf ALG 1 solltest Du von jedem Wohnort aus geltend machen können.
Wenn Du allerdings Anspruch hast, wirst Du keine Negativbescheinigung bekommen. Wozu auch?
Hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld (1)?
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
Solange Du dem Jobcenter gegenüber nachweist, daß Du Dich in dieser Sache kümmerst, sollte es auch (vorerst) (weiter)zahlen.
Wenn Dir dem Grunde nach tatsächlich vorrangig ALG I zustehen würde , so hast Du diese Versicherungsleistung auch entsprechend zu erst zu beantragen . Eine entsprechende Bescheinigung auf einen entsprechenden Leistungsantrag würde Dir die Agentur für Arbeit dann auch entsprechend ausstellen .
" Herr / Frau ... hat am ... einen Antrag auf ALG I bei uns gestellt "
Sollte dabei aus verschiedenen Gründen mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu rechnen sein , würde die AfA dieses dann vermutlich auch noch mit herein schreiben auf Wunsch .
Damit könntest Du dann beim Jobcenter (D)einen Antrag auf vorläufige Überbrückungsleistung durch ALG II weiter verfolgen .
Ich muss nämlich bald hier raus bei meinem Kumpel
Du hast doch bereits einen Antrag auf ALG II gestellt
Hallo ich habe einen Antrag auf Alg2 gestellt
, was demnach jetzt erst mal aktenkundig beim Jobcenter ein "offener" Fall wäre .
jetzt will das Jobcenter das ich meinen Anspruch auf Alg 1 prüfen lasse
Richtig , was damit auch erst mal ganz normal wäre . Das machst Du somit am besten jetzt so umgehend wie möglich bei der Agentur für Arbeit und läßt Dir das von der AfA entsprechend meines Beispiels in meiner Antwort auch erst mal so bestätigen . Diese Antrag-Eingangsbestätigung der AfA gibst Du dann beim Jobcenter ab und bittest halt in diesem Zuge dort um
einstweilige Bewilligung vorläufiger Leistungen zum Lebensunterhalt wegen akuter , existenzgefährdender Notlage .
Und die Frage ist wer übernimmt dann die Kosten für die neue Wohnung also Miete Kaution usw?
Das müßtest Du unter Vorlage (D)eines noch laufenden Mietvertrages , bzw. eines unverbindlichen Mietvorangebotes beim Jobcenter gesondert beantragen .
Ohne bereits existierenden Mietvertrag kannst Du vom Jobcenter natürlich auch keine Kosten der Unterkunft bewilligt bekommen , und ein anbahnendes , aber noch nicht existierendes Mietverhältnis muß das Jobcenter halt erst mal prüfen , bevor es da etwas bewilligen könnte .
Ein Mietangebit haben die schon bekommen und zugesichert gehabt aber jetzt ist halt das noch mit dem Antrag ich werde es so schnell ich kann in Angriff nehmen danke für die schnelle Antwort
Am besten rufst Du noch heute bei der AfA zwecks Termingebung für eine Antragstellung auf ( mögliches ) ALG I an , bzw. erledigst Du das ( sofern möglich ) umgehend erst mal online .
Je eher Du von dort eine Antrags- Eingangsbestätigung erhältst , umso schneller und konfliktloser dürfte das JC Deinen ALG II - Antrag weiter bearbeiten .
Wenn Du einen Anspruch auf ALG - 1 hast, dann ist dieser als vorrangige Leistung auch zu beantragen.
Dazu könnte dann bei Bedarf aufgestockt werden, ein dann evtl.zustehender vorrangiger Anspruch auf Wohngeld müsste dann auch geprüft werden.
Aber dafür müsstest Du dann schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohnten Wohnraum sein und ein Mindesteinkommen ist dafür auch noch erforderlich.
Das liegt bei min. 80 % vom Grundbedarf nach dem SGB - ll .
In wie fern überbrücken? Und wie beantrage ich das dann?
Und die Frage ist wer übernimmt dann die Kosten für die neue Wohnung also Miete Kaution usw?