Bekommt man eine Sperrfrist bei Übergang von Vollzeit zu Minijob?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest dir zunächst vom behandelnden Arzt ein Attest geben lassen, dass du aus gesundheitlichen Gründen die derzeitige Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst. Damit gehst du zur Bundesanstalt für Arbeit und legst die vor, sagst, daß du deswegen kündigen willst.

Die BA muss diese anerkennen und dir dann ALG I (wenn du einen Anspruch darauf hast) ohne Sperrfrist zahlen.

Damit musst du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen. Du kannst in geringem Rahmen hinzuverdienen, sprich das direkt bei der BA an.

Wenn du keinen Anspruch auf ALG I hast, dann musst du zum Jobcenter und ALG II beantragen.

DerWeise787 
Fragesteller
 18.01.2020, 18:22

"Damit musst du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen"

Den Satz habe ich ehrlich gesagt nicht richtig verstanden. Kannst du den bitte erklären.

Es geht ja darum, dass ich vorübergehend nicht Vollzeit arbeiten kann.

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Wenn Du Vollzeit arbeitest, hast Du mit dem "Sozialamt" mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts zu tun, sondern vielmehr mit der Agentur für Arbeit oder ggf. mit dem Jobcenter.

Wenn Du von Vollzeit auf Minijob wechselst, ist bei der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit möglich, beim Jobcenter hingegen nur eine Leistungskürzung.

Falls Du den Grund für den Wechsel über ärztliche Atteste/Befunde nachweisen kannst, passiert hinsichtlich Sperre/Leistungskürzung gar nichts, sofern der Grund als wichtiger Grund anerkannt wird.

Andernfalls kannst Du in Widerspruch gehen bzw. mußt Du ggf. klagen.

Anspruch auf AlG hast du nur, wenn du dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Wie stellst du dir denn einen Job für nur 100 € im Monat vor?

Familiengerd  18.01.2020, 19:18

Wir wissen (noch) nicht, ob der Fragesteller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht oder nicht.

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wenn man sowas macht, bekommt man eine sperrzeit. im alg2 wird man dir dann ganz zügig erklären, wie du wieder in vollzeit kommst, damit du dem staat nicht sinnlos auf der tasche liegst.

DerWeise787 
Fragesteller
 18.01.2020, 17:57

Und wenn man psychische Probleme hat? Und in Behandlung ist?

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Familiengerd  18.01.2020, 18:02

Das kommt aber darauf an, ob "psychische Probleme und Stress" als krankheitsbedingte Gründe für die arbeitnehmerseitige Beendigung des Vollzeitarbeitsverhältnisses anerkannt werden.

Ohne vorherige diesbezügliche Abstimmung mit den zuständigen Ämtern (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) und fachärztliche Attestierung wird es mit Sicherheit "Probleme" geben.

damit du dem staat nicht sinnlos auf der tasche liegst

Das ist ja wohl eine etwas voreilige Verurteilung!

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wushelse  18.01.2020, 18:10
@Familiengerd

das muss man mit dem sb vorher besprechen. irgendwelche wischiwasche angeblichen psychischen probleme sind kein grund den job einfach wegzuwerfen und damit dem staat auf der tasche zu liegen.

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Familiengerd  18.01.2020, 18:19
@wushelse

Dass das vorher abzuklären und begründet darzulegen ist, habe ich ja wohl in meinem Kommentar erklärt!

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wushelse  18.01.2020, 18:21
@Familiengerd

sagte ich doch bereits. dies zu gewähren wird in geringen ausnahmefällen manchmal gemacht. die person ist aber in behandlung und somit gibts kein grund einfach ein schläfchen auf staatskosten zu machen. alg2 bekommt wer dem arbeitsmarkt mind. 3h tgl. zur verfügung steht. wer nicht, der hat keinen anspruch.

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Familiengerd  18.01.2020, 19:15
@wushelse

Der Fragesteller ist in Bahandlung, wie wissen aber nicht, ob Arbeitsunfähigkeit besteht oder nicht.

somit gibts kein grund einfach ein schläfchen auf staatskosten zu machen

Verkneif Dir doch einfach diese polemischer, geistlos-dämlichen Sprüche!

Es gibt überhaupt keine Informationen zu den konkreten tatsächlichen Umständen.

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