ALG1 und Minijob wie viel bekommt man?

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https://www.arbeitsagentur.de/das-muessen-sie-beachten/nebenjob-und-arbeitslosengeld

Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze hat das Gehalt aus Ihrem Nebenjob keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld. Liegt Ihr Nebenverdienst über dieser Grenze, wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt.

BluePhantom7 
Fragesteller
 14.08.2021, 13:38

Es wurde mir gesagt, dass man das erste 100 Euro komplett bekommt danach wird für jede 100 € nur 20 ausbezahlt. Stimmt das?

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wilees  14.08.2021, 13:41
@BluePhantom7

Das gilt bei Leistungsbeziehern nach SGB II / Hatz IV.

AlG I ist eine Versicherungsleistung, deshalb wird dort anders gerechnet.

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BluePhantom7 
Fragesteller
 14.08.2021, 13:47
@wilees

Dankeschön, kannst du mir bitte diese beide Begriffe "Leistungsbeziehern - Versicherungsleistung" mehr erklären?

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wilees  14.08.2021, 13:53
@BluePhantom7

ALG I ...... wird aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt und nennt sich deshalb "Versicherungsleistung" - ALG II aus Steuermitteln.

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DerHans  14.08.2021, 17:20

Wenn durch diese Kürzung ein Tagessatz des AlG 1 erreicht wird, verlängert sich der Anspruch um diesen Tag.

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Du darfst nicht ALG - 1 was eine Versicherungsleistung ist mit dem ALG - Sozialleistung vom Jobcenter verwechseln.

Im ersten Fall darfst Du min. 165 Euro Netto in unter 15 Stunden die Woche ohne Abrechung auf das ALG - 1 verdienen.

Beim ALG - 2 gelten die Freibeträge nach Pragraf 11 b SGB - ll, dass wären zunächst einmal 100 Euro Grundfreibetrag vom Brutto, ab 100 Euro Brutto bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und ab 1000 Euro Brutto bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag dazu.

Bei angenommen 450 Euro Brutto wären das 170 Euro Freibetrag und wenn Du diese dann Netto ohne Abzüge auf dein Konto gezahlt bekommst, dann würden diese 170 Euro Freibetrag theoretisch davon angezogen und ergeben dann voraussichtlich 280 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen, was dann von deinem Bedarf abgezogen würde.

Wenn Du Arbeitslosengeld 1 beziehst, hast Du auf Deinen Minijobverdienst einen Freibetrag von 165 €.

Bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 von bis zu 170 €.

Die genannten Freibeträge gelten per Monat.

Bei AlG 1 darfst du bis zu 15 Stunden in der Woche unschädlich arbeiten. Natürlich musst du den Minijob zu Gunsten einer Vollzeitbeschäftigung jederzeit fristgerecht kündigen können.

isomatte  14.08.2021, 17:18

Nicht bis zu 15 Stunden, es müssen unter 15 die Woche sein, ab 15 wäre man schon nicht mehr arbeitslos.

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