Wichtiger ist zu schauen, was du nach dem Gebäudeenergiegesetz jetzt erst einmal vorrangig machen musst, bevor du die Fenster austauscht, die von einer guten Qualität zu sein scheinen.
Wer länger arbeitsunfähig erkrankt ist, erhält meist irgendwann eine Aufforderung der Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei der Rentenversicherung zu stellen. Das Gesetz schränkt dann das Gestaltungsrecht hinsichtlich des Beginns einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ein. Damit kann der Erkrankte den Antrag nicht zurückziehen oder die o.g. Änderungen vornehmen, ohne des Verlust des Krankengeldes.
Die Bilddokumentation kannst du selbst machen. Bitte jemanden aus der Familie, dich zu fotografieren. In Farbe, einmal so, dass auch dein Gesicht zu sehen ist, dann deinen Bauch von vorn und rechts und links.
Einen Einweisungsschein kann dein Hausarzt in der Tat erst nach Bewilligung ausstellen. Die behandelnde Klinik sollte das aber wissen.
Die Sozialversicherungsnummer bekommst du vom Rentenversicherungsträger. Mit einem Minijob bist du allerdings nicht krankenversichert. Und ohne je in Deutschland versichert gewesen zu sein, bleibt dir nur die private Krankenversicherung.
Der Hinterhof ist Gemeinschaftseigentum? Von wie vielen Eigentümern? Dann solltet ihr euch zusammentun und die Eltern ansprechen, ihnen ankündigen, dass ihr ggf. Anzeige erstatten werdet, sollte Eigentum beschädigt werden.
Wenn ihr könnt, dann teilt euer Grundstück ab. Dann ist Ruhe.
Er versucht dich eindeutig zu übervorteilen. Die Kaufnebenkosten hattest du auch, die heben sich auf. Er bekommt ja von dir den halben Betrag des aktuellen Verkehrs- oder Marktwertes.
Wenn er meint, sich dann eine neue ETW kaufen zu wollen, soll er machen. Das ist dann seine Entscheidung und seine finanzielle Angelegenheit.
Auch das nicht umlagefähige Hausgeld bekommt er nicht zurück, würde er bei einem Verkauf an Dritte auch nicht bekommen. Denk wie eine fremde Käuferin.
Schenkungen unter Eheleuten finden keine Auswirkung bei der Berechnung des Nachlasses. Sonst würden sich vermögende "Arm" schenken, um Kindern ihren Erbteil oder Pflichtteil zu nehmen.
Dagegen hat der Gesetzgeber einen Riegel davor geschoben. So gilt die 10-Jahres-Frist de facto nicht für Schenkungen unter Eheleuten. Bei Schenkungen unter Eheleuten beginnt die 10-Jahres-Frist nämlich nach § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB „nicht vor der Auflösung der Ehe“.
Ergo: der Betrag wird dem Vermögen des Erblassers wieder zugerechnet und berücksichtig.
Teile es dem Partner mit, denk dran, was das auch bedeutet. Dann ab zum Anwalt, den brauchst du schon vorher, wenn es um Trennungsunterhalt oder die Vermögensaufteilung geht. Der hält den Termin fest und reicht dann rechtzeitig die Scheidung ein.
Gut, warum auch nicht.
Die beiden bleiben Eigentümer bis zum Tod, damit wirst du nichts absetzen können. Was auch? Weder die Leibrente, noch Investitionen in ein fremdes, euch nicht gehörendes Haus. Denn das wird erst umgeschrieben nach dem Tod des 2. Ehepartners.
Wenn es ortsunüblich ist, dann sollte es sich im B-Plan wiederfinden. Den kannst du bei der Gemeinde einsehen. Wenn max. 4,5 m genehmigt werden, dann musst du damit leben, das ist doch schon stattlich.
Deine Eltern können mit Zustimmung der Großmutter, die die Eigentümerin ist, dort einziehen und eine ortsübliche Miete zahlen, die dann mit herangezogen wird für die Deckung der Heimkosten.
Wenn die Rente und das Pflegegeld der Oma und ggf. die Miete nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken, dann kann das Sozialamt die Verwertung, sprich den Verkauf des Hauses verlangen, denn das stellt ungenutztes Vermögen der Großmutter dar, welches zuerst zu verwerten ist, bevor sie staatliche Hilfe bekommt. Sollte es trotzdem eintreten, wird es sich im Grundbuch eintragen lassen und nach dem Tod der Großmutter genau den Betrag, den es "ausgelegt" hat, zurückfordern von den Erben.
D.h. dein Mann muss dann wohl einen Kredit auf das Haus aufnehmen, um das auszahlen zu können, sonst muss das Haus verwertet werden, um die Schulden beim Sozialamt abzulösen.
Die Vaterschaft kann anerkannt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es besteht keine andere Vaterschaft für das Kind.
- Die Mutter stimmt der Vaterschaftsanerkennung zu.
Hat die Mutter kein Sorgerecht für das betreffende Kind, ist die Zustimmung des Kindes erforderlich. Bei einem nicht geschäftsfähigen Kind bzw. einem Kind unter 14 Jahren ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig.
Anerkennungen oder Zustimmungen müssen persönlich abgegeben werden.
Ja, das tust du. Du machst dir extrem Stress und bedrohst damit das Leben deines Kindes. Lass die Party sausen, macht sie im kommenden Jahr, wenn die Maus glücklich und gesund auf der Welt ist, die ersten, anstrengenden Monate hinter euch liegen.
Du kannst nicht erwarten, dass dir jemand sein Haus zur Verfügung stellt. Entweder es geht bei euch oder ihr bucht eine Lokation.
Das hängt von der Einkommenssituation ab. Bei einem Einkommen von weniger als 535,-- Euro oder nur aus einem Minijob, dann kann man in die kostenfreie Familienversicherung.
Liegt es darüber, ist man versicherungspflichtig beschäftigt, dann geht es nicht.
Sag der Mitbewohnerin, er soll seine Fahrräder entfernen- mit Frist. Sonst würdest du sie vor die Wohnungstür stellen.
Immer, was sonst?
Da ist ja noch ein Schaden. Wende dich an den Dachdecker, der es damals gemacht hat, du bist noch in der Gewährleistung und er muss den Mangel beseitigen. Setze ihm eine Frist von 2 Wochen und kündige an, sonst einen Anwalt zu nehmen- den er dann ggf. zahlen muss.
Lies hier: https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/
Nein, in der Ehe nicht, ggf. nach einer Scheidung.