Kommt darauf an. In einigen Städten darf man dann Fehlbelegungsabgaben zahlen. Wenn man sich das leisten kann...
Offensichtlich wohnst du in einer Wohnung, die zu einer Eigentümergemeinschaft gehört. Der Garten oder die Wiese ist dann Gemeinschaftseigentum und ein einzelner Eigentümer kann nicht darüber befinden und etwas erlauben. Dazu muss er einen Antrag in der Eigentümerversammlung stellen.
Das scheint nicht passiert zu sein, also hat der Eigentümer Recht und du darfst das Trampolin entfernen.
Bitte deinen Eigentümer, einen Antrag bei der nächsten Versammlung der WEG einzubringen. Die Entscheidung musst du abwarten und darfst vlt. das Trampolin dann wieder aufstellen.
Wer Vollzeit arbeiten kann, ist nicht erwerbsgemindert. Wenn die Rente rückwirkend gezahlt werden sollte, werden aus der Nachzahlung erst einmal alle, die einen Erstattungsanspruch gestellt haben, bedient.
Können wir dir nicht sagen. Besser wäre gewesen, vorher selbst Marktforschung zu betreiben, um zu sehen, was Wohnungen ähnlicher Größe in gleicher Lage bringen. Du kennst dich doch mit Immos sonst so gut aus.
Musst du nicht. Vermache deinen Körper der Uni, für anatomische Lehrstunden. Dann werden deine Rest irgendwann auf deren Kosten verbrannt.
Ein Handyvertrag?
Kannst du über die Hausverwaltung klären, ob ein Parkplatzinhaber den seinen entsprechend "einzäunen" kann. Wenn nicht, muss sie es entfernen, wenn doch, dann lerne lenken.
Die Kündigung ist rechtskräftig, wenn dein Arbeitgeber sie angenommen hat. Einer Rücknahme müsste er zustimmen- wäre allerdings dumm, denn dann müsste er dir ggf. wieder dein Netto im Mutterschutz zahlen.
D.h. du meldest dich zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos. Wegen der Eigenkündigung kannst du mit einer Sperre rechnen. Ggf. fällt die Schutzfrist in die Sperrzeit- das wäre schlecht.
Wann ist der MET?
Die Abnahme der Online-Theorieprüfung und die Ausstellung eines EU-Kompetenznachweises A1/A3 sind gebührenpflichtig.
Es fallen Gebühren in Höhe von 25,00 € für die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises A1/A3 an.
Steht dort schon seit mindestens 3 Jahren!
Du kannst Haushaltshilfe beantragen, bzw. deine Frau bei ihrer Krankenkasse. Jedoch ist zub beachten:
- .es muss von Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt werden
- dein Arbeitgeber muss bereit sein, dir unbezahlten Urlaub zu geben (dazu ist er gesetzlich nicht verpflichtet)
- wenn du länger als 28 Tage unbezahlten Urlaub hast, meldet dein Arbietgeber dich bei der Krankenkasse ab und du musst dich selbst krankenversichern (mind. 250,--Euro/Monat)
- Haushaltshilfe gibt es max. bis zum Höchstsatz Haushaltshilfe (94,--Euro), einige zahlen bis zur Höhe Krankengeld
Nein, dann bist du aus der Bedarfsgemeinschaft raus und musst deinen Anteil Miete und Nebenkosten an deine Elternb zahlen und ggf. ein Kostgeld für dein Essen.
Unter 23 kannst du dich auch noch rückwirkend familienversichern lassen. Mach das und leg der TK, wenn es eine andere Kasse ist, den Nachweis vor, dann ist das Thema erledigt.
Anrufen, fragen, wann du ihn abholen kannst.
Für mich wärest du kein Mieter. Mit diesem Aufzug würde ich vermuten, du hast eine psychische Störung und wer will schon Mieter damit haben, wenn es so aussieht.
Warum willst du die Maske tragen? Nur wenn es medizinische Gründe wären, würde ich das akzeptieren.
Was denkst du, was er denken und fühlen wird, dein Sohn, mit 10, wenn er sowieso schon Schwierigkeiten hat? Soll er zum Vater "abgeschoben" werden?
Warum kommt dein Partner jetzt damit um die Ecke? Offensichtlich hat er mit ihm so seine Probleme.
Ich würde auf einen gemeinsamen Urlaub dann besser verzichten, die Seele meines Kindes wäre mir wichtiger.
Der Preis richtet sich nach der Größe, daher kann hier keiner etwas dazu sagen. Viel Stauraum, eine Kochinsel, wem es gefällt, Dunstabzug im Kochfeld, wen gewünscht. Alles ist möglich.
Eine gute Bulthaup Küche kostet ab 50.000,-- Euro aufwärts.
6 Wochen vor der Entbindung = 42 Tage und 8 Wochen nach der Entbindung = 56 Tage x 13,-- Euro Mutterschaftsgeld der Krankenkasse.
Der Arbeitgeber muss den letzten Tag vor Beginn der Schutzfrist bescheinigen, dann erfolgt die 1. Auszahlung in Höhe von 546,-- Euro und die 2. nachdem du die Geburtsurkunde bei deiner Krankenkasse vorgelegt hast. 56 x 13,-- = 728,-- Euro.
Die Differenz zum Netto bekommst du von deinem Arbeitgeber.
Räumungsklage einreichen.
Ja, sehr gerne, denn dann kann ich in Ruhe den Restaurantbesuch genießen.
"Rausschmeißen" können sie das Kind nicht. Sie können es, sollte es sich weigern auszuziehen, hinausklagen über das Familiengericht.