Kurze Beschreibung: Aktuelle Wohnung für zwei Personen ist 60m² groß. Sollte eine Person nun ausziehen und die Person, die noch dort wohnen bleiben möchte/muss (allein schon wegen des Wohnungsmarktes) hat Pflegegrad 2, darf das JC nun einen Zwangsumzug fordern? Pflegegrad wird auch zeitnah auf Pflegegrad 3 höher gestuft/Antrag ist eingereicht worden mit sehr guten Erfolgsaussichten.
Falls das JC das gesetzlich darf: Gibt es eine Möglichkeit eine Aufschubfrist zu bekommen oder irgendetwas? Die Person ist nicht fähig auf Wohnungssuche zu gehen und Einkommen ist aufgrund der Erkrankung auch nicht mehr möglich eigenständig zu erwirtschaften.
Wäre über Rat/ Ideen/Möglichkeiten sehr dankbar. Vielen Dank.