Kann man ALG2 beziehen obwohl man mit dem Ex Freund und dem gemeinsamen Kind zusammen wohnt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest schon ALG 2 bekommen können, wenn sich die Trennung glaubwürdig manifestieren läßt.

Ich empfehle, dazu Hilfe vor Ort zu suchen. Z.B. von einer Arbeitsloseninitiative oder einer anderen Sozialberatungsstelle. Nicht zuletzt, daß es auch Unterhaltsfragen für das Kind und vielleicht noch andere familienrechtliche Themen zu klären gibt. Insbesondere im Bezug auf ALG 2.

Nur wegen der Post muss er nicht weiter da gemeldet sein, da gibt es andere Möglichkeiten.

Sobald ein minderjähriges Kind im Spiel ist, wird es sehr schwer werden dem Jobcenter eine Trennung plausibel zu machen, damit wirst du sicher nicht durchkommen.

Zudem steht dir bei einer Meldung des EX - auf die Wohnung nur 2 / 3 von der Warmmiete zu und ich gehe davon aus das euch das Jobcenter weiterhin als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ansieht und sein Einkommen dementsprechend auf den gemeinsamen Bedarf anrechnet.

Er soll sich abmelden, dann steht dir nicht nur der volle Regelsatz von 432 € zu, sondern auch noch ein Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % von diesen 432 € und deine dann ggf.unangemessene Warmmiete müsste das Jobcenter im Regelfall für bis zu 6 Monaten weiter anerkennen und bei Bedarf zahlen.

Dann müsstest du ggf.versuchen die unangemessenen Kosten zu senken oder in der Übergangszeit in eine angemessene Wohnung zu ziehen bzw.den Differenzbetrag zwischen an und unangemessenen Kosten dann selber zuzahlen.

Es könnte dann aber ( im letzteren Fall ) passieren das du dann außerdem eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung selber zahlen müsstest.

Mamavoneinem 
Fragesteller
 06.02.2020, 10:57

Ich war heute beim Amt die Sachbearbeiterin hat mir jetzt die Unterlagen alle mit gegeben und es würde einer kommen um zu prüfen das dann alles getrennt ist (Einkaut etc p.p). Er muss sich an 50% der Miete beteiligen und ist klar Unterhalt an unseren Sohn zahlen. Wir haben ja eig noch 1 Zimmer (wobei es eher eine Abstellkammer ist) frei wo gerade mal ein 0,90m×2m Bett (demnach ein 1,40m×2m Bett aber für Ihn reichen ja 0,90mx2m) und ein Kleiderschrank reinpasst.

Sobald der Antrag dann wieder bei der Sachbearbeiterin ist wird denke ich mal alles so überprüft und dann heißt es abwarten.

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isomatte  06.02.2020, 11:20
@Mamavoneinem

Wenn du damit durchkommen solltest, dann müsste er nur 1 / 3 von der Warmmiete zahlen, weil die gesamte Warmmiete durch die Personen im Haushalt geteilt wird und dann den Kopfanteil ergibt.

Dann räum mal alles schön um und den Kühlschrank nicht vergessen, getrennte Fächer für euch und ihn und auch Klamotten haben dann von ihm nichts mehr in einem Schrank für dir zu suchen.

Viel Glück !

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Mamavoneinem 
Fragesteller
 06.02.2020, 11:30
@isomatte

Abgesehen davon das wir schon 2 Kleiderschränke haben sehe ich da das kleinere Problem. :)

Und Lebensmittel wird er keine haben. Er kommt jaa nur über Tag an den Samstagen wenn überhaupt weil er beruflich nur weg ist.

Aber ich danke dir für deine Antworten. :)

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Er ist als Fernfahrer voll verdiener

Was heißt "Vollverdiener" ..... wieviel netto ( wieviel Unterhalt hast Du für Dein Kind zu erwarten )?

Wie alt ist das Kind .... unter 3?

Wie groß ( Quadratmeter ) ist die Wohnung ..... Kostenpunkt in Relation zu den Angemessenheitsgrenzen nach SGB II ?

https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

Mamavoneinem 
Fragesteller
 04.02.2020, 17:39

Netto liegt er bei ca 1700€ bis 1800€ Unterhalt würde ich 257€ für unseren Sohn bekommen, laut Unterhaltskasse und unser Sohn ist 4 Jahre alt.

Die Wohnung hat 75qm und kostet 565€.

Für uns 2 also für mich und meinem Sohn wäre die alleine zu teuer und zu groß um die vom Jobcebter genehmigt zu bekommen.

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Er würde hier halt nur wegen der Post gemeldet sein.

Alleine deshalb braucht er dort nicht gemeldet zu bleiben........

Würde sich Dein Freund jetzt abmelden, so stünde Dir der Alleinerziehenden-mehrbedarf ( 36 % von Deinem Regelsatz = 155,52 Euro ) zusätzlich zum Grundbedarf sicher zu. Ansonsten könnte das hakelig werden. Solange ihr gemeinsam im Mietvertrag steht, würde er in jedem Fall ein Drittel oder sogar 50 % der Mietkosten tragen müssen.

Grundbedarf Dein Anteil + der für Mini an der Miete + Regelsatz I 432 Euro + RS für Mini 250 Euro.

Dagegen stehen das Kindergeld ( 204 € ) + Unterhalt ( 257 € ) + der anrechnungsfähige Betrag aus Deinem Minijob.

Berechnung Freibetrag bzw. anrechnungsfähiger Betrag ......

die ersten 100 Euro aus dem Minijob sind anrechnungsfrei, vom Betrag darüberhinaus bis zu 450 Euro ( bei einem Minijob ) bleiben weitere 20 % anrechnungsfrei .... also weitere 70 Euro ..... insgesamt maximal 170 Euro anrechnungsfrei.

Also rechnerisch hast Du in jedem Fall Anspruch auf ergänzende Leistungen nach SGB II.

Werdet ihr die Aufteilung des Mobiliars hinbekommen?

Ansonsten ..... zum Thema Erstausstattung für Euch beide für den Bereich wo etwas fehlt :

https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-zusatzleistungen

Wie sieht es denn mit bezahlbaren Wohnungen im Umkreis aus? Denn das gilt ja für Dich und den Kindesvater vermutlich auch.

Mamavoneinem 
Fragesteller
 04.02.2020, 18:22

Es ist nichts in der Umgebung frei was man ansatzweise bezahlen kann, wir waren froh das wir endlich aus unserer 2 Zimmer 50qm Wohnung in diese ziehen konnten.. die Möbel gehören alle ihm, und Erstausstattung hatte ich damals schon vom Amt bekommen als ich von meinem Eltern rausgeworfen wurde und mit nichts da stand.

Er würde auch 50% der Miete übernehmen, weil er selber keine Möglichkeit hat bei wem anderen unterzukommen. Eltern und Geschwister hat er nicht und seine Freunde wohnen entweder selber noch bei deren Eltern oder selber mit Freundin und Kind zusammen und möchten es nicht.

Würde denn das Amt diese Lage akzeptieren weist du das? Weil wie schon erwähnt er wäre jaa kaum da und würde mich nicht Finanziell unterstützen.

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