Kann mir im Nachhinein sozialbetrug vorgeworfen werden?
Meine Freundin wohnt seit dem 15.01 22 bei mir . Zuvor war die 3-4 mal die Woche bei mit zu Besuch Übernacht und hat bei ihren Eltern gelebt und war auch dort gemeldet . Ich hab dort alg2 bezogen . Kann da jetzt noch was auf mich zukommen im Nachhinein ?
4 Antworten
Nein, sie soll sich weiter bei ihren Eltern melden, damit sie Kohle beziehen kann.
Und dann müsste man euch auch nachweisen, dass ihr in einer Beziehung lebt, ihr könntet ja auch einfach ne WG haben.
Wenn du eh nix mehr mit dem Amt zu tun hast, dann kommt auch nix hinterher. Da hätten die ja viel zu tun. Wenn deine Freundin nix verdient, kann sie sich aber anmelden.
die arbeit Ganztags . Gut das wollte ich wissen ob die im Nachhinein noch schnüffeln
Nee mach dir keine Sorgen. Ich hab jahrelang bei meinem Freund gelebt und die volle Kohle inkl. Miete bezogen.
Nö weil sie sind erstmal in der Beweispflicht, wenns vor Gericht geht.
Hm oke ne das wäre mir zu heikel wohnen jetzt Ordnung zusammen und endlich weg vom Amt ohne Kontrolle einfach frei
keine Angst das das im Nachhinein per handy Ortung raus kommst wo du dich aufgehalten hast
LOL per Handyortung, ja nee iss klar. Sowas macht man vielleicht, wenn man nen Terroristen schnappen will. Aber nicht bei so Kleinkram.
War nur eine Frage dachte nur das würde das Jobcenter bei sowas machen wenn die zb einen Hinweis bekommen würden
Nö, das Jobcenter darf sowas schonmal garnicht, das wäre illegal.
Und wenn das Jobcenter es der Staatsanwaltschaft weiter gibt
Und weiter? Ich habe nirgendwo meinen Klarnamen angegeben. Das kann absolut jeder getippt haben. Davon ab ist das sowieso längst verjährt.
Die haben andere Fälle, die eher Nachverfolgungswürdig sind, wie z.B. unsere lieben Gäste, die sich unter 10 Namen anmelden und 20 Kinder angeben, die nicht existieren.
War nicht böse gemeint . Wollte dich damit nicht aufregen tut mir leid .
Wollte nur generell wissen ob sowas möglich wäre denk auch nicht das bei sowas kleinem direkt alles los geht
das dürfte kaum zu beweisen sein, also ich denke nicht. Ich gehe davon aus, dass du sie jetzt dem Amt ab 15.1. gemeldet hast und wenn sie vorher "ab und zu mal" bei dir übernachtet hat, ist das ok
Manchmal waren es auch 2-3 Wochen am Stück . Aber die müssen mir das ja nachweisen oder . Ja habe es bereits im Dezember gemeldet und bin jetzt Weg vom Amt .
drum habe ich ja "ab und zu" in Anführungszeichen geschrieben. Das werden sie nicht nachweisen können.
Hey nicht mal mit einer handy Ortung die erstellen einfach ein Bewegungsprofil seiner Freundin
Auch nicht wenn sie das handy seiner Freundin rückwirkend orten . Oder über google Maps ihr Bewegungprofil prüfen
Das würde nur bei sehr schweren Straftaten passieren
Bis einschließlich 6 Wochen wohnt sie bei dir nicht, sondern nur dein Besuch
Ja jetzt wohnen wir ja eh zusammen das ist Vergangenheit die Frage ist kann uns das nachgewiesen werden . Wenn die mal länger bei mir war z.b glaube es waren sogar vor einem Jahr mal 3 Monate am Stück
du hattest eben besuch, was soll da auf dich zukommen.
Nein wir wollen zusammen leben hab mich vom Amt abgemeldet wir wollen da weg und ruhe