Kann mir im Nachhinein sozialbetrug vorgeworfen werden?

4 Antworten

Nein, sie soll sich weiter bei ihren Eltern melden, damit sie Kohle beziehen kann.

Und dann müsste man euch auch nachweisen, dass ihr in einer Beziehung lebt, ihr könntet ja auch einfach ne WG haben.

verreisterNutzer  08.02.2022, 21:37

Nein wir wollen zusammen leben hab mich vom Amt abgemeldet wir wollen da weg und ruhe

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Uneternal  08.02.2022, 21:39
@verreisterNutzer

Wenn du eh nix mehr mit dem Amt zu tun hast, dann kommt auch nix hinterher. Da hätten die ja viel zu tun. Wenn deine Freundin nix verdient, kann sie sich aber anmelden.

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Uneternal  08.02.2022, 21:43
@verreisterNutzer

Nee mach dir keine Sorgen. Ich hab jahrelang bei meinem Freund gelebt und die volle Kohle inkl. Miete bezogen.

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verreisterNutzer  09.02.2022, 14:44
@Uneternal

Hm oke ne das wäre mir zu heikel wohnen jetzt Ordnung zusammen und endlich weg vom Amt ohne Kontrolle einfach frei

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verreisterNutzer  09.04.2022, 14:15
@Uneternal

keine Angst das das im Nachhinein per handy Ortung raus kommst wo du dich aufgehalten hast

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Uneternal  10.04.2022, 00:04
@verreisterNutzer

LOL per Handyortung, ja nee iss klar. Sowas macht man vielleicht, wenn man nen Terroristen schnappen will. Aber nicht bei so Kleinkram.

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verreisterNutzer  10.04.2022, 17:46
@Uneternal

War nur eine Frage dachte nur das würde das Jobcenter bei sowas machen wenn die zb einen Hinweis bekommen würden

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Uneternal  11.04.2022, 15:42
@verreisterNutzer

Und weiter? Ich habe nirgendwo meinen Klarnamen angegeben. Das kann absolut jeder getippt haben. Davon ab ist das sowieso längst verjährt.
Die haben andere Fälle, die eher Nachverfolgungswürdig sind, wie z.B. unsere lieben Gäste, die sich unter 10 Namen anmelden und 20 Kinder angeben, die nicht existieren.

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verreisterNutzer  12.04.2022, 09:58
@Uneternal

Wollte nur generell wissen ob sowas möglich wäre denk auch nicht das bei sowas kleinem direkt alles los geht

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das dürfte kaum zu beweisen sein, also ich denke nicht. Ich gehe davon aus, dass du sie jetzt dem Amt ab 15.1. gemeldet hast und wenn sie vorher "ab und zu mal" bei dir übernachtet hat, ist das ok

verreisterNutzer  08.02.2022, 21:33

Manchmal waren es auch 2-3 Wochen am Stück . Aber die müssen mir das ja nachweisen oder . Ja habe es bereits im Dezember gemeldet und bin jetzt Weg vom Amt .

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esisthalbzwei  08.02.2022, 22:22
@verreisterNutzer

drum habe ich ja "ab und zu" in Anführungszeichen geschrieben. Das werden sie nicht nachweisen können.

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verreisterNutzer  09.04.2022, 14:14
@esisthalbzwei

Auch nicht wenn sie das handy seiner Freundin rückwirkend orten . Oder über google Maps ihr Bewegungprofil prüfen

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Bis einschließlich 6 Wochen wohnt sie bei dir nicht, sondern nur dein Besuch

verreisterNutzer  08.02.2022, 21:37

Ja jetzt wohnen wir ja eh zusammen das ist Vergangenheit die Frage ist kann uns das nachgewiesen werden . Wenn die mal länger bei mir war z.b glaube es waren sogar vor einem Jahr mal 3 Monate am Stück

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du hattest eben besuch, was soll da auf dich zukommen.