Welche Gerichtsbarkeit ist zuständig?
Hallo,
morgen habe ich beruflich einen Termin beim Amtsgericht.
Dem Beklagten (ich hoffe, das ist hier die richtige Bezeichnung) wird Betrug - genauer Sozialbetrug - i.S.d. § 263 StGB vorgeworfen.
Ich hatte angenommen, die Sozialgerichtsbarkeit wäre hier zuständig. Anscheinend aber wohl nicht, sondern, wie oben schon mittelbar erwähnt, die Ordentliche Gerichtsbarkeit.
Kann mir jemand bitte ein wenig die Systematik der Zuständigkeit erklären, insbesondere auf die obige Angelegenheit bezogen? Gerne mit Bezug auf mir bislang unbekannte Rechtsvorschriften (GVG etc.).
Bisher dachte ich, dass die Ordentliche Gerichtsbarkeit nur für Zivilverfahren, gesetzliche Betreuungen und Bußgeldangelegenheiten o.ä. zuständig wären.
Grüße
Lukas
6 Antworten
Das Amtsgericht als Strafgericht.
Der Beklagte ist dort der Angeklagte und hat keine Haftstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten und auch keine Unterbringung in der Psychiatrie ebenso keine Sicherungsverwahrung, weil das würde in die Zuständigkeit des Landgerichts fallen.
Bist Du dort Zeuge, dann verärgere den Richter nicht, wenn er Dich nach Deinem Alter fragt. Er will nicht Dein Geburtsdatum hören, um etwa selbst rechnen zu müssen.
Kläger ist der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin, welche auch gleich zu Beginn die Anklageschrift verließt.
Dein Dienstherr ist die mutmaßlich Geschädigte.
Das sollte im Schreiben stehen, wer zuständig ist.
Das Sozialgericht ist ein Verwaltungsgericht mit besonderer Zuständigkeit, z.b. für Klagen aus dem Krankenkassenrecht und dem Rentenrecht
Verwaltungsgericht entscheiden über Klagen gegen Ämter (z.B. Baugenehmigungen)
Finanzgericht entscheiden über Streitfälle aus dem Abgabenrecht
Arbeitsgerichte über Fälle aus dem Arbeitsrecht, Löhne, Kündigungsschutz
(insgesamt ist die Zuständigkeit aller genannten Gerichte noch viel größer)
Wenn es sich um eine Vorschrift des STGB handelt, dann ist das Strafgericht zuständig.
Jedes Amtsgericht hat einen Bereich mit Zivilgerichtbarkeit und Strafgerichtbarkeit.
Alles was in irgendeiner Form mit Strafen zu tun hat ist Strafrecht. Das bezieht sich nicht nur auf das Strafgesetzbuch, sondern auch auf das Nebenstrafrecht.
Vielen Dank, mein Dienstherr und damit die Gebietskörperschaft ist Kläger in der Angelegenheit.
Ich bin aber selbst intern nicht dafür zuständig, ich darf nur meine Kollegin begleiten. Diese sagte nur, dass das Amtsgericht "halt" zuständig wäre. Mein Interesse ist bei juristischen Themen aber deutlich größer und habe deshalb hier nach dem "Warum" gefragt.