Welche Gerichtsbarkeit ist zuständig?

6 Antworten

Das Amtsgericht als Strafgericht.

Der Beklagte ist dort der Angeklagte und hat keine Haftstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten und auch keine Unterbringung in der Psychiatrie ebenso keine Sicherungsverwahrung, weil das würde in die Zuständigkeit des Landgerichts fallen.

Bist Du dort Zeuge, dann verärgere den Richter nicht, wenn er Dich nach Deinem Alter fragt. Er will nicht Dein Geburtsdatum hören, um etwa selbst rechnen zu müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
20baumi15 
Fragesteller
 25.11.2019, 15:58

Vielen Dank, mein Dienstherr und damit die Gebietskörperschaft ist Kläger in der Angelegenheit.

Ich bin aber selbst intern nicht dafür zuständig, ich darf nur meine Kollegin begleiten. Diese sagte nur, dass das Amtsgericht "halt" zuständig wäre. Mein Interesse ist bei juristischen Themen aber deutlich größer und habe deshalb hier nach dem "Warum" gefragt.

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DogDiego  25.11.2019, 16:16
@20baumi15

Kläger ist der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin, welche auch gleich zu Beginn die Anklageschrift verließt.

Dein Dienstherr ist die mutmaßlich Geschädigte.

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20baumi15 
Fragesteller
 25.11.2019, 16:25
@DogDiego

Danke für die Korrektur, gleich noch etwas gelernt.

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Das sollte im Schreiben stehen, wer zuständig ist.

Das Sozialgericht ist ein Verwaltungsgericht mit besonderer Zuständigkeit, z.b. für Klagen aus dem Krankenkassenrecht und dem Rentenrecht

Verwaltungsgericht entscheiden über Klagen gegen Ämter (z.B. Baugenehmigungen)

Finanzgericht entscheiden über Streitfälle aus dem Abgabenrecht

Arbeitsgerichte über Fälle aus dem Arbeitsrecht, Löhne, Kündigungsschutz

(insgesamt ist die Zuständigkeit aller genannten Gerichte noch viel größer)

Wenn es sich um eine Vorschrift des STGB handelt, dann ist das Strafgericht zuständig.

Jedes Amtsgericht hat einen Bereich mit Zivilgerichtbarkeit und Strafgerichtbarkeit.

Alles was in irgendeiner Form mit Strafen zu tun hat ist Strafrecht. Das bezieht sich nicht nur auf das Strafgesetzbuch, sondern auch auf das Nebenstrafrecht.