In der Wohnung nicht gemeldet?

4 Antworten

Er kann tausend Wohnungen mieten und trotzdem nur in einer oder wechselnd in einer anderen von ihm gemieteten Wohnung wohnen. Wenn er die Vermieter jeweils bzahlt, ist alles in Ordnung. Eine Meldepflicht besteht nur für die Wohnung, die er bewohnt und die sein Lebensmittelpunkt ist. Hier ist vermutlich noch eine Zweitwohnung im Spiel.

Es geht die Mieter schlicht und einfach nichts an. Hier hat nur der Vermieter ein Recht zu ermitteln, wer und wieviele Personen in seinen Wohnungen wohnen. Danach richten sich auch die Anteile der Betriebskosten, die durch die Mietverträge auf die Mieter umgelegt worden sind. Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der BK auftreten, kaönnen sich die Mieter beschweren und eine Korrektur vom Vermieter verlangen.

Dabei kann auch die Frage erörtert werden, ob jener Sohn von Bedeutung im Abrechnungsgefüge ist.

Gerhart  11.08.2021, 11:22

Übrigens ist die Frau die Mieterin in der Wohnung und der Mann darf ohne MV und Genehmigung des Vermieters bei seiner Frau wohnen. Die Anmeldung im Einwohnermeldeamt ist zunächst zweitrangig - Die Meldung der Mieterin über weitere Bewohner der Wohnung beim Vermieter wäre erstrangig.

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Ja, du hast es ja eben selbst wahrheitsgemäß geschildert.

Ja, gewisse Zeit, so etwa 6 Wochen besuchsweise.

Dann sollte er dem Vermieter als zusätzliche Person gemeldet werden, damit die Nebenkosten nach Personen gerecht aufgeteilt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Gerhart  09.08.2021, 09:44

DA gehtst du von einem Zuzug des Sohnes aus, der FS schreibt dazu nichts.

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Nein, das geht so nicht. Da müsstet ihr eurem Mieter Bescheid geben…

Gerhart  09.08.2021, 09:41

Der Sohn darf beim Vater wohnen, wenn dieser eine Wohnung gemietet hat aber trotzdem nicht im Mietobjekt wohnt. Der Vermieter kann das nicht unterbinden.

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SCHwabbelKUChen  09.08.2021, 09:42
@Gerhart

Hier geht es ja dann Hauptsächlich um die Nebenkosten, die Person einzutragen ist ja kein Problem.

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Gerhart  09.08.2021, 09:49
@SCHwabbelKUChen

Direkte Abkömmlinge dürfen dauerhaft bei ihren Eltern wohnen und können auchals Untermieter vertraglich einwohnen. Wenn der Einzug mit Mietbeginn erfolgte und der Sohn zu diesem Zeitpunktnoch minderjährig war, dann ist dem Vermieter die die Personenzahl bekannt. Hier ist noch einiges unklar.

Viele Eltern mieten eine Wohnung um sicherzustellen, dass ihre Kinder in einer anderen Stadt wohnen können (Ausbildung, Studium, Arbeiststelle').

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tinalisatina  09.08.2021, 10:45
@Gerhart

Natürlich dürfen sie das. Aber manche Verbrauchskosten werden nach Personen aufgeteilt. Und das heißt, wenn man seinen Sohnemann nicht angemeldet hat, zahlt man nichts, das übernehmen die Nachbarn mit.

Abgesehen davon, dass auch Kindern beim Einwohnermeldeamt angemeldet sein müssen.

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Gerhart  09.08.2021, 11:14
@tinalisatina

Um die Sache kurz zu machen: Der FS sollte mal mal den personenbezogenen Mietvertragsteil hier vorstellen. Wasserkosten nach Personen ist schon sehr selten.

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tinalisatina  09.08.2021, 12:06
@Gerhart

Könnt ich Dir auch eine zeigen. Und Müll ist eigentlich immer personenbezogen.

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Gerhart  09.08.2021, 15:39
@tinalisatina

Auch das wird in den BL unterschiedlich gehandelt. Aber auch beinuns personen- bezogen nach Melderegister.

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Gerhart  10.08.2021, 07:13
@tinalisatina

Der Abfallgebührenbescheid der Kommune wird in diesem Fall nach Melderegister des EWA erstellt. Da hat der Vermieter keinen Einfluss darauf. Wie alt ist denn der Sohn?

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tinalisatina  10.08.2021, 08:10
@Gerhart

Es gibt da unterschiedliche Modelle. Und das Alter spielt in keinem eine Rolle.

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Gerhart  10.08.2021, 15:54
@tinalisatina

Du streitest mit mir um des Kaisers Bart. Ich kenne die Gegebenheiten der fraglichen Kommune nicht, das möge der FS erklären.

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tinalisatina  10.08.2021, 18:19
@Gerhart

Um die geht es gar nicht. Es geht darum, der der Sohnemann gefälligst angemeldet gehört. Und zwar beim Einwohnermeldeamt und bei der Hausverwaltung. Punkt.

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tinalisatina  10.08.2021, 21:57
@Gerhart

Ist Dir langweilig? Hast Du die Frage nicht gelesen oder nicht verstanden? Oder kannst Du es nicht ab, wenn Du nicht den letzten Kommentar in einer Spalte hast?

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Gerhart  11.08.2021, 06:55
@tinalisatina

Ja ich will Recht behalten und es trifft zu, dass du die Frage gar nicht verstanden hast, denn die bezog sich nur auf den Vater. Die Mieterschaft im MFH VERMUTET lediglich eine Unregelmäßigkeit bei der Anmeldung in der Kommune. Lies meinen Kommentar.

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tinalisatina  11.08.2021, 08:13
@Gerhart

Ok, Du hast natürlich Recht:

Der Vater des Sohnes ist bei seinen Eltern gemeldet, 

Da steht ganz klar: "Wir vermuten ..." Wie konnte ich das nur überlesen?

Schönen Tag noch.

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