In der Wohnung nicht gemeldet?
Bei uns im Mehrfamilienhaus wohnt eine Frau mit ihrem Sohn. Der Mietvertrag läuft auf auf ihren Namen. Der Vater des Sohnes ist bei seinen Eltern gemeldet, wohnt aber definitiv hier. Das verursacht natürlich Unmut bei allen anderen Bewohnern des Hauses - wg. Nebenkostenabrechnung, Müllabfuhr usw..
Geht das einfach so, daß jemand hier nicht gemeldet ist aber trotzdem definitiv 24/7 hier wohnt?
4 Antworten
Er kann tausend Wohnungen mieten und trotzdem nur in einer oder wechselnd in einer anderen von ihm gemieteten Wohnung wohnen. Wenn er die Vermieter jeweils bzahlt, ist alles in Ordnung. Eine Meldepflicht besteht nur für die Wohnung, die er bewohnt und die sein Lebensmittelpunkt ist. Hier ist vermutlich noch eine Zweitwohnung im Spiel.
Es geht die Mieter schlicht und einfach nichts an. Hier hat nur der Vermieter ein Recht zu ermitteln, wer und wieviele Personen in seinen Wohnungen wohnen. Danach richten sich auch die Anteile der Betriebskosten, die durch die Mietverträge auf die Mieter umgelegt worden sind. Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der BK auftreten, kaönnen sich die Mieter beschweren und eine Korrektur vom Vermieter verlangen.
Dabei kann auch die Frage erörtert werden, ob jener Sohn von Bedeutung im Abrechnungsgefüge ist.
Übrigens ist die Frau die Mieterin in der Wohnung und der Mann darf ohne MV und Genehmigung des Vermieters bei seiner Frau wohnen. Die Anmeldung im Einwohnermeldeamt ist zunächst zweitrangig - Die Meldung der Mieterin über weitere Bewohner der Wohnung beim Vermieter wäre erstrangig.
Ja, du hast es ja eben selbst wahrheitsgemäß geschildert.
Ja, gewisse Zeit, so etwa 6 Wochen besuchsweise.
Dann sollte er dem Vermieter als zusätzliche Person gemeldet werden, damit die Nebenkosten nach Personen gerecht aufgeteilt werden.
DA gehtst du von einem Zuzug des Sohnes aus, der FS schreibt dazu nichts.
Nein, das geht so nicht. Da müsstet ihr eurem Mieter Bescheid geben…
Aber nicht dauerhaft, ich würde es trotzdem dem Mieter melden
Hier geht es ja dann Hauptsächlich um die Nebenkosten, die Person einzutragen ist ja kein Problem.
Direkte Abkömmlinge dürfen dauerhaft bei ihren Eltern wohnen und können auchals Untermieter vertraglich einwohnen. Wenn der Einzug mit Mietbeginn erfolgte und der Sohn zu diesem Zeitpunktnoch minderjährig war, dann ist dem Vermieter die die Personenzahl bekannt. Hier ist noch einiges unklar.
Viele Eltern mieten eine Wohnung um sicherzustellen, dass ihre Kinder in einer anderen Stadt wohnen können (Ausbildung, Studium, Arbeiststelle').
Natürlich dürfen sie das. Aber manche Verbrauchskosten werden nach Personen aufgeteilt. Und das heißt, wenn man seinen Sohnemann nicht angemeldet hat, zahlt man nichts, das übernehmen die Nachbarn mit.
Abgesehen davon, dass auch Kindern beim Einwohnermeldeamt angemeldet sein müssen.
Um die Sache kurz zu machen: Der FS sollte mal mal den personenbezogenen Mietvertragsteil hier vorstellen. Wasserkosten nach Personen ist schon sehr selten.
Könnt ich Dir auch eine zeigen. Und Müll ist eigentlich immer personenbezogen.
Auch das wird in den BL unterschiedlich gehandelt. Aber auch beinuns personen- bezogen nach Melderegister.
Der Abfallgebührenbescheid der Kommune wird in diesem Fall nach Melderegister des EWA erstellt. Da hat der Vermieter keinen Einfluss darauf. Wie alt ist denn der Sohn?
Es gibt da unterschiedliche Modelle. Und das Alter spielt in keinem eine Rolle.
Du streitest mit mir um des Kaisers Bart. Ich kenne die Gegebenheiten der fraglichen Kommune nicht, das möge der FS erklären.
Um die geht es gar nicht. Es geht darum, der der Sohnemann gefälligst angemeldet gehört. Und zwar beim Einwohnermeldeamt und bei der Hausverwaltung. Punkt.
und woher weißt du, dass der "Sohnemann" nicht angemeldet ist?
Ist Dir langweilig? Hast Du die Frage nicht gelesen oder nicht verstanden? Oder kannst Du es nicht ab, wenn Du nicht den letzten Kommentar in einer Spalte hast?
Ja ich will Recht behalten und es trifft zu, dass du die Frage gar nicht verstanden hast, denn die bezog sich nur auf den Vater. Die Mieterschaft im MFH VERMUTET lediglich eine Unregelmäßigkeit bei der Anmeldung in der Kommune. Lies meinen Kommentar.
Ok, Du hast natürlich Recht:
Der Vater des Sohnes ist bei seinen Eltern gemeldet,
Da steht ganz klar: "Wir vermuten ..." Wie konnte ich das nur überlesen?
Schönen Tag noch.
Der Sohn darf beim Vater wohnen, wenn dieser eine Wohnung gemietet hat aber trotzdem nicht im Mietobjekt wohnt. Der Vermieter kann das nicht unterbinden.