Hallo! :)
Ich habe die Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr erhalten und muss nur sehr wenig (unter 10 Euro) nachzahlen. Mein Vermieter hat aber trotzdem die Nebenkostenvorauszahlungen erhöht, weil er aufgrund der ab diesem Jahr gestiegenen Kosten beim Heizstofflieferanten von höheren Heizkosten für das laufende Jahr ausgeht.
Die Nebenkostenabrechnung habe ich beim Jobcenter eingereicht.
Anstatt eines Änderungsbescheides kam aber eine Schreiben mit dem Hinweis:
"Wir überprüfen, ob oder in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Leistungen haben oder hatten."
Das Jobcenter will, dass ich
"einen Nachweis vom Vermieter, wie sich Ihre neue Vorauszahlung aufschlüsselt in:
- Betriebskostenvorauszahlung
- Heizkostenvorauszahlung"
erbringe.
Was droht mir hier für Ungemach?
Heißt das, dass das Jobcenter die Gesamtmiete nicht mehr vollständig übernehmen will? Will es die Mietübernahme auch rückwirkend abändern (weil es ja schreibt, dass es prüft, ob ich einen Anspruch habe **oder hatte**)? Ich dachte Heizkosten werden vollständig übernommen, solange sie nicht unangemessen hoch sind (sind sie bei mir (auch nach Erhöhung) nicht). Und wenn die Nebenkosten unangemessen hoch sind, dann geht eine Kürzung (dachte ich) auch nur nach Aufforderung zur Kostensenkung.
Aus dem Schreiben des Vermieters geht ja hervor, dass die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen alleine aufgrund der Erwartung gestiegener Heizkosten erfolgt. Das Jobcenter kann also aus der bisherigen Aufschlüsselung in kalte Betriebskosten und Heizkosten die neue Aufschlüsselung selbst errechnen (neue Vorauszahlung für kalte Betriebskosten=alte Vorauszahlung für kalte Betriebkosten; neue Heizkostenvorauszahlung=alte Heizkostenvorauszahlung plus Differenzbetrag gemäß Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung durch den Vermieter).
Muss ich wirklich dafür eine Aufschlüsslung vom Vermieter einholen? Ich will eigentlich weder den Vermieter damit belästigen, noch meinem Vermieter offenlegen, dass ich Leistungen nach dem SGB II beziehe... Geht das nicht auch anders?
Wäre es für mich (bzw. meinen Leistungsanspruch) das beste, wenn sich aus der Aufschlüsselung des Vermieters ergäbe, dass die Kaltmiete (also Miete plus kalte Nebenkosten) gerade unterhalb dessen liegt, was die örtliche Kommune maximal an Kaltmiete übernimmt, und der Rest dann Heizkosten wäre?
Bezüglich Kaltmiete: Wenn die örtliche Kommune für Wohnungen bis 50 m² bei Einzelpersonen eine maximale Kaltmiete von X Euro festgelegt hat, gilt dass dann auch bei 40 m²-Wohnungen (also allen Wohnungen **bis** 50m²) oder wäre die maximal übernommene Kaltmiete dann 40/50=80% von X Euro?
Und warum will das Jobcenter den Nachweis des Zuflusses der geringen Nebenkostennachzahlung, wenn sie doch unter der 50-Euro-Bagatellgrenze des § 40 Abs 1 S. 3 SGB II liegt? Gilt diese Bagatellgrenze etwa bei Betriebskostennachzahlungen nicht?
Ich vermute, mir droht hier nichts Gutes... Was denkt Ihr dazu???