Geldgeschenk und Bürgergeld?

3 Antworten

Das Geld darfst Du natürlich komplett behalten, davon nimmt dir das Jobcenter nichts weg !

Es sei denn durch die Zahlung wäre es zu einer Überzahlung gekommen, die dann natürlich entsprechend ans Jobcenter erstattet werden müsste.

Wenn es kein Darlehen mit Vertrag über die Rückzahlung mit den Eltern gibt, sollte dieser Zufluss der Eltern zunächst als Einkommen gelten und entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf im Monat des Zuflusses angerechnet werden.

Es dürfte dann eigentlich nur im Monat des Zuflusses der Leistungsanspruch entfallen, wenn das anrechenbare Einkommen höher als der Bedarf ist.

Im Folgemonat nach dem Zufluss sollte das restliche anrechenbare Einkommen zu Vermögen werden und das bliebe dann bis zum Schonvermögen von derzeit min. 15.000 Euro ohne Anrechnung.

Dann müsste es eigentlich im Monat nach dem Zufluss wieder Leistungen vom Jobcenter geben, wenn sich an der vorherigen Situation vor der Zahlung von den Eltern nichts geändert hat.

Das Geld wird leider komplett angerechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Davon wird alles bis auf einen minimalen Grundfreibetrag von 30 Euro alles angerechnet.