Bürgergeld ausgaben/fragen?

3 Antworten

Musst Du ihr ja nicht überweisen, die Einkäufe wird sie ja persönlich bringen und nicht mit der Post schicken.

Dann gibst Du es ihr auf die Hand, aber selber bei Überweisung dürfte es keine Probleme geben, solange Du keine Einnahmen hast, die Du dem Jobcenter nicht meldest.


julianus17 
Beitragsersteller
 14.11.2024, 17:51

Ich habe keine Einnahmen und alles bis 100 Euro sind ja Freibetrag richtig also dürfte ich maximal 100 Euro verdienen ohne das es Meldepflichtig ist zu dem Bürgergeld?
Bargeld ginge auch ja finde es nur "einfacher" ihr immer 100 Euro für den Monat zu überweisen Quasi so das wenn sie einkaufen geht und ich etwas brauchen sollte, mir das mitbringen könnte wir wohnen quasi nur ein Haus voneinander.

isomatte  14.11.2024, 22:33
@julianus17

Dann kannst Du ihr das auch in die Hand geben, da musst Du dir erst gar keine Gedanken machen.

Aber wie erklärt, für was Du dein Geld ausgibt interessiert nicht.

Jedes Einkommen muss gemeldet werden, auch wenn es bei Erwerbseinkommen einen Grundfreibetrag von 100 Euro gibt.

Die Freibeträge auf Erwerbseinkommen regelt der Paragraf 11 b SGB - ll.

Du kannst dein Geld ausgeben, für was du willst,

Sollten allerdings deine Verwandten ebenfalls Bürgergeld bekommen, kann ihnen das als Einnahmen angerechnet werden.

Wohnst du bei deinen Verwandten, dann ist das sowieso dein Anteil, den du zur Haushaltsführung abgenen mußt, wenn sie für dich mit einkaufen und dann währen 100 € sogar zu wenig.

Und mecker hier anschließend nicht rumm, das du mit dem ALG2 nicht auskommst, weil du was abgiebst


julianus17 
Beitragsersteller
 14.11.2024, 19:21

Okay alles klar danke, ich gebe ja mehr als 100 Euro ab ich würde 100 Euro von Bürgergeld abgeben und meinen kleinen verdienst von etwa 80-100 Euro ebefalls, so das es 200 Euro im Monat für Lebensmittel usw abdeckt.

Kannst Du per Banküberweisung machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Arbeitslosen- u. Sozialberatung ohne Rechtswirkung seit 2012