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Kann das Bürgergeld unter 25 Jährigen komplett gestrichen werden , weil die Eltern zu viel Verdienen?

Ich bin 24 und werde am 16 Mai 25 und lebe noch bei meinen Eltern .

Ich bekomme nur noch diesen Monat Arbeitslosengeld, ab Mai bekomme ich dann nichts mehr .

Am 01.08 fange ich eine Ausbildung an . Finde bis dahin leider keinen Job , da die ganzen Firmen aktuell entweder gar kein Personal suchen, und die die Personal suchen lehnen mich ab weil ich dann nur bis zum 31.7 bei denen arbeiten kann und die nur für langfristig Leute suchen bzw haben möchten.

Habe am 02.04 online Bürgergeld beantragt und habe eben mit einer Dame vom Jobcenter Telefoniert. Die meinte, sie hätte mir Post zugeschickt und meine Eltern bis 25 für mich zuständig sind, dadurch das ich am 16 Mai Geburtstag habe und erst da 25 werde müssen meine Eltern ihr Einkommen da mit ausfüllen .

Die Dame meinte, wenn das einkommen meiner Eltern zu hoch ausfällt, mir man das Bürgergeld bis zu meinem 25 Geburtstag, also bis zum 16 Mai komplett gestrichen wird. Ich wäre dann ca 2 Wochen nicht krankenversichert bzw müsste für ca 2 Wochen die Versicherung aus eigener Tasche bezahlen, ohne das ich überhaupt Geld bekomme. Darf das Jobcenter jemanden wirklich das Bürgergeld komplett streichen, weil die Eltern zu viel verdienen?

Ansonsten müsste ich den Antrag neu erstellen, nämlich ab dem 16 Mai wo ich dann 25 werde und hoffentlich das es mir dann genehmigt wird

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Muss ich zu Meldetermin, obwohl Schlichtung noch aussteht?

Ich habe beim Jobcenter eine Schlichtung nach § 15a SGB II beantragt, weil mir ein Kooperationsplan gegen meinen Willen erstellt wurde, dem ich nie zugestimmt habe. Es gab daraufhin einen Schlichtungstermin, aber ich konnte dort wegen eines Krankenhausaufenthalts nicht teilnehmen – natürlich mit entsprechender AU-Bescheinigung, also alles korrekt krankgemeldet.

Jetzt habe ich aber nicht etwa eine neue Einladung zur Schlichtung bekommen, sondern eine ganz normale Einladung zu einem "Meldetermin zur Besprechung meiner beruflichen Situation" – und die kommt ausgerechnet wieder von der Sachbearbeiterin, mit der ich den Konflikt habe und die mir den Kooperationsplan aufgezwungen hat.

In der Einladung steht, dass ich mit 10 % Sanktion rechnen muss, wenn ich nicht erscheine. Gleichzeitig steht unten in der Rechtsbehelfsbelehrung, dass ich Widerspruch einlegen kann.

Jetzt meine Frage:

Bin ich überhaupt verpflichtet, zu einem "normalen" Meldetermin zu erscheinen, solange noch keine endgültige Schlichtung stattgefunden hat? Ich hatte auf einen neuen Termin für die Schlichtung gehofft.

Oder ist das Ganze rechtswidrig und ich kann Widerspruch einlegen und den Termin ignorieren, bis die Schlichtung abgeschlossen ist?

Ich bin ehrlich gesagt verunsichert, weil ich nicht sanktioniert werden will – aber ich finde es auch komisch, dass man mich zu einem Gespräch mit genau der Person lädt, über deren Vorgehen ich gerade eine Schlichtung laufen habe.

Hat jemand von euch Erfahrung damit? Oder weiß, wie das rechtlich geregelt ist?

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