ALG II – die besten Beiträge

Guthaben aus Betriebskosten ca. 1 Jahr nach Leistungsbezug vom Jobcenter?

Folgender Fall: ich habe aktuell die Betriebskostenabrechnung bekommen von Anfang bis Ende 2024. Ich war im Leistungsbezug des Jobcenters bis Mitte des Jahres, danach habe ich Rente bekommen wegen vollständiger Erwerbsminderung. Nun habe ich ein saftiges Guthaben ausgestellt bekommen vom Vermieter, da ich die meiste Zeit bei meiner Freundin war und dementsprechend wenig verbraucht habe. Der Jobcenter hatte das halbe Jahr die Miete direkt an den Vermieter überwiesen. Wie sieht es jetzt mit den Ansprüchen aus muss die Hälfte an den Jobcenter zurückerstattet werden, oder nur wenn die Betriebskosten im Rückblick nicht angemessen waren, was sie ja eigentlich waren sonst wären sie ja nicht genehmigt worden. Ich habe die KI auch schon gefragt und sie antwortet mal so mal so. Einerseits sagt sie das Zuflussprinzip gilt, und dem Jobcenter steht keine Erstattung zu da ich eine Nachzahlung auch nicht geltend zu machen könnte. Anderseits sagt sie wieder wenn der Vermieter direkt vom Jobcenter die Zahlung erhalten hat könnte ein Anspruch auf die Gutschrift für den Zeitraum bestehen wo sie gezahlt haben. Ebenso habe ich auch was von einer Einjahresfrist gelesen wo der Jobcenter theoretisch Forderungen geltend machen könnte. Ich bin sehr verwirrt. Wer kennt sich mit der Materie ein bisschen aus und kann eventuell die Sache auflösen?

Miete, Mietwohnung, Sozialrecht, Vermieter, Mietvertrag, ALG II, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Jobcenter, Nebenkostenabrechnung, Rückerstattung, Jobcenter Miete, Sozialrecht ALG, zuflussprinzip, JOBCENTER HARTZ4, Jobcenter Wohnung

Tatsächliche Aufwendungen Heizkosten Bürgergeld

Ich bin 2023 umgezogen und musste meine neue Wohnung renovieren, was leider zu einer mehr oder weniger Sanierung wurde. Dabei wurden auch die Heizkörper entfernt, und erst Ende November wieder eingebaut. Ich habe eine dezentrale Heizung und Warmwassererzeugung und bezahle Abschläge direkt an den Versorger. Diese Abschläge wurden auf Grund des nachvollziehbaren Weniger Verbrauchs auf 50 € herab gestuft. Da ich allerdings eben keine Heizung vorher hatte, bezahlte ich weiter die Abschläge wie vorher, in Höhe von 100€. Das Jobcenter rechnete allerdings nur die 50€ ein, was ich monatlich bemängelte und auch zwei mal Widerspruch einlegte. Ein Jahr später bekam ich die Heizkostenabrechnung mit der Berechnung der monatlichen 100€, also meiner Zahlungen und einer Nachzahlungsforderung, die das Amt beglich. Ich legte wieder Widerspruch ein, wegen der nicht gezahlten Abschlagshöhe und verwies auch auf den § 22 SGB 2 in der die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen werden soll. Wieder ein Negativbescheid nach fast 6 Monaten. Nun ging ich den Weg über das Sozialgericht. Deren Aussage, die Abschlagszahlung ist schon richtig so, wenn sie mehr zahlen, damit sie keine Schulden machen, ist das ja ihr Problem. Tatsächliche Kosten ? Fehlanzeige. Meine Frage, ob ich das somit richtig sehe, das das Jobcenter sich also an der nicht übernommenen tatsächlichen Aufwendung, auf Kosten meiner Bedarfsgemeinschaft bereicherte, wurde schockiert unbeantwortet gelassen. Verfahren wurde verschoben.

Was sagt ihr dazu ?

Heizkosten, ALG II, Jobcenter, Nebenkosten, Bürgergeld

Termin mit meinem Sachbearbeiter vom Integrationsamt?

Hallo zusammen,

ich bekam nach meiner Psychosomatischen Reha einen Sachbearbeiter vom Integrationsamt der mir im beruflichen helfen soll, da meinen Chefs meine Schwerbehinderung egal ist. Ich hatte einige Termine bei meinem Sachbearbeiter und wir haben einen guten Plan gemacht was und wie wir etwas gegen meine Chefs sagen können. Nun war gestern ein Gespräch zwischen meinen Chefs, dem Sachbearbeiter und mir. Bis gestern dachte ich, ich hätte ein gutes Verhältnis zu meinem Sachbearbeiter, aber der ist gestern voll in den Hintern von meinen Chefs gekrochen. Meine Chefs haben sich gestern ganz anders gegeben als sie normal sind. Das was wir abgesprochen haben wurde nicht gemacht. Ich bekam ein Attest von meinem Arzt und nicht einmal darauf ist man eingegangen obwohl mein Sachbearbeiter meinte, dass Attest hilft beim Gespräch bestimmt. Meine Chefs drohten, sie geben mir noch 3 Monate und dann muss man kucken ob die Stelle für mich noch okay ist...Mein Sachbearbeiter sagte darauf nix sondern sagte sogar meinen Chefs was er für Aufgaben hat und hilft bei Kündigungen und Kündigungsschutz...die haben ihre Karten sich ausgetauscht...Ich dachte ich spinne. Leider muss ich den am Montag nochmal sehen da er das Gespräch reflektieren möchte. Wie würdet ihr da reagieren? Ich bin so enttäuscht und am heulen. Ich würde mich riesig freuen wenn Ihr mir einen Tipp hättet was ich machen kann denn ich habe leider niemanden wo ich dazu fragen könnte. LG

Beruf, Kündigung, Gehalt, Ausbildung, Krankheit, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, ALG II, Azubi, Jobcenter

Meistgelesene Beiträge zum Thema ALG II