Bafög - Einkommenssteuerbescheid?

3 Antworten

Von Experte kegus bestätigt

Steuerbescheide ergehen immer vorläufig. Es gibt einiges, was beim BFH oder anderen Finanzgerichten anhängig ist. So vermeidet das Finanzamt eine Flut von Einsprüchen.

Du kannst den Steuerbescheid beruhigt einreichen.

 Ein Einkommensteuerbescheid, der für eine abschließende Entscheidung über den Antrag auf Ausbildungsförderung ohne den Vorbehalt der Rückforderung nach § 24 Abs. 2 BAföG hinreicht, ist in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz bereits dann gegeben, wenn der Einkommensteuerbescheid gemäß § 165 AO (juris: AO 1977) als vorläufige Festsetzung ergangen ist. (Rn.40) (Rn.47)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001225948

Den Bescheid mit senden und falls man BAföG unter Vorbehalt gewährt, dann dieses Urteil nicht aus den Augen verlieren, falls das Amt beim späteren endgültigen Bescheid "Zicken" macht.

Ja, denn das ist alles was du hast. Wirst ja sehen ob der so akzeptiert wird.