Bafög - Einkommenssteuerbescheid?
Hey, ich bin gerade dabei meinen Folgeantrag für Bafög auszufüllen. Jetzt soll ich den Einkommensteuerbescheid meiner Eltern dazulegen. Dieser ist aber vermerkt mit dem Satz "der bescheid ist nach § 165 abs. 1 satz 2 ao teilweise vorläufig". Soll ich den trotzdem abgeben? Bafög braucht ja schon die richtigen Zahlen und wenn dieser Bescheid nur vorläufig ist, könnte sich ja was ändern, was einen Einfluss auf meinen Anspruch hätte.
3 Antworten
Steuerbescheide ergehen immer vorläufig. Es gibt einiges, was beim BFH oder anderen Finanzgerichten anhängig ist. So vermeidet das Finanzamt eine Flut von Einsprüchen.
Du kannst den Steuerbescheid beruhigt einreichen.
Ein Einkommensteuerbescheid, der für eine abschließende Entscheidung über den Antrag auf Ausbildungsförderung ohne den Vorbehalt der Rückforderung nach § 24 Abs. 2 BAföG hinreicht, ist in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz bereits dann gegeben, wenn der Einkommensteuerbescheid gemäß § 165 AO (juris: AO 1977) als vorläufige Festsetzung ergangen ist. (Rn.40) (Rn.47)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001225948
Den Bescheid mit senden und falls man BAföG unter Vorbehalt gewährt, dann dieses Urteil nicht aus den Augen verlieren, falls das Amt beim späteren endgültigen Bescheid "Zicken" macht.
Ja, denn das ist alles was du hast. Wirst ja sehen ob der so akzeptiert wird.