Muss ich Rundfunkbeitrag für die Zeit vor meinem BAföG-Befreiungsantrag trotzdem zahlen?

8 Antworten

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist auf Antrag rückwirkend bis zu 3 Jahre möglich, wenn für besagten Zeitraum auch die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt gewesen waren.

Wenn Du also im August 2024 ausgezogen bist und da aber noch gar keinen Anspruch auf Bafög - hattest, weil Beginn des Studiums erst später, dann kannst Du dich für diesen Zeitraum auch nicht wegen dem jetzt erst beziehenden Bafög - rückwirkend befreien lassen und musst für diese zwei Monate zahlen.

Manche machen sich das Leben wirklich selbst schwer.

Da ich BAföG bekomme, habe ich im Februar 2025 einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gestellt.

Die Befreiung kann maximal drei Jahre (nicht wie zunächst fälschlich geschrieben Monate) rückwirkend beantragt werden. Wenn du den Antrag erst in 02/2025 gestellt hast, kann die Befreiung demzufolge frühestens ab 03/2022 gelten. Genau so kann man es übrigens auf www.rundfunkbeitrag.de auch nachlesen.

Jetzt habe ich aber gestern (Mai 2025) einen Brief bekommen, dass ich noch 36 € für den Zeitraum 1.8. bis 30.9.2024 zahlen soll, weil die Zahlung am 15.11.2024 fällig gewesen wäre.

Korrekt. Der Rundfunkbeitrag wird alle 3 Monate erhoben im Nachhinein.

Ich verstehe nicht, ob ich das jetzt zahlen muss,

Selbstverständlich. Hättest du den Antrag gleich zum Auszug gestellt, dann ggfs. nicht.

obwohl ich doch befreit bin.

Nein, warst du eben nicht. Bist du übrigens auch immer noch nicht, solange du keinen entsprechenden Bescheid erhalten hast.

Muss ich die Beiträge für die Zeit vor meinem Antrag trotzdem zahlen

Sofern es um Zeiträume vor Beginn der (nicht bestätigten) Befreiung geht, in jedem Fall.

Hinweis: Korrigiert wegen falscher Fristangaben!


schonen  22.05.2025, 12:07
Die Befreiung kann maximal drei Monate rückwirkend beantragt werden.

Es ist drei Jahre rückwirkend möglich.

Für die immer ewigen Krimis zeitgleich auf allen Kanälen, die einen nur bedrücken statt zu unterhalten, abwechselnd mit diversen quizsendungen, mit antworten auf nicht gestellte Fragen..

Dafür muss man leider schon was berappen....Qualitätsdschurnalismus....


FordPrefect  22.05.2025, 11:30

Und das hat jetzt genau welchen Bezug zur Frage?

Bafög bekommst du doch erst ab Oktober. Das ist der reguläre Semesterstart.

Dür August und September musst du dann bezahlen.


FordPrefect  22.05.2025, 11:32

Nochmal - entscheidend ist, ab wann die Befreiung aufgrund des Bezugs von Leistungen bewilligt wurde, nicht ab wann BAFÖG bezogen wurde.

Die Befreiung gilt meiner Kenntnis nach für die Zeit des BAföG-Bezuges.

Für die Zeit davor wirst Du zahlen müssem.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..