Berechnung Bürgergeld nach Elterngeld?
Gibt es hier jemand der sich mit Berechnungen auskennt?
Ich Binz noch in Elternzeit und mein Elterngeld Lauft aus. Laut Rechner bekomme ich dann 700-800€ Bürgergeld .
Also ich habe 2 Kinder mit Kindergeld, mein Mann verdient netto ca 2600€ , ich habe dann nichts mehr. Ausgaben Haus und Nebenkosten etwa zusammen 1900 .
Kindergeldzuschlag ist Bedarf laut Rechner dann zu hoch. Mein Arbeitgeber fragte ob ich Teilzeit im September nun wieder komme oder nicht. Ich wollte eigentlich bis die 3 ist zu Hause bleiben.
Mich interessiert halt nur wer mir da was zu sagen kann was mir da etwa zusteht und der Rechner wohl recht hat. Antrag dauert ja und ich müsste es bald entscheiden
2 Antworten
Am Ende entscheidest sowieso nicht du, was du bekommst.
Ich gehe davon aus, dass dir das Jobcenter sagt "Erstmal Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen". Und mit deinen Zahlen erscheint mir die Kombi auch nicht völlig abwegig.
Du brauchst die Ablehnungsbescheide sehr wahrscheinlich ohnehin für den Bürgergeldantrag.
Im Zweifel: alle drei Anträge stellen - die Ämter regeln das dann schon unter sich und du hast die kleinstmögliche Lücke.
Genauer rechnen kann das hier niemand - auch die drei Stellen hauen alle Werte in ihre Berechnungsprogramme.
Zur weiteren Beratung kannst du den zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter (Leistungsabteilung) anrufen und fragen, wie er es gerne hätte und welche Reihenfolge am klügsten ist.
Ist schon gestellt Wohngeld. Wären aktuell so knapp 100 und KIZ bekomme ich nicht aktuell das zu hohes Einkommen und nach Elterngeld ist mein Bedarf zu hoch so dass ich auch kein KIZ erhalten werde
Wohngeld und KIZ geht auch mit für jetzt bzw letzten 6 Monate werden berechnet. Beim Bürgergeld ist der Antrag für die Zukunft gestellt… daher schwierig
Was für Ausgaben und Nebenkosten sind denn in den etwa 1900 Euro enthalten und wie alt sind die Kinder ?
Sollten die etwa 1900 Euro nur fürs Haus sein, dann wird man sehen müssen wie das Jobcenter dies beurteilt, denn Tilgungsraten wird das Jobcenter im Regelfall nicht anerkennen.
Bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des jüngsten Kindes müsstest Du nichts machen, wenn Du die Kinder selber betreuen möchtest.
Geht man davon aus, dass die beiden Kinder noch unter 6 Jahre alt sind, läge der Regelbedarf für den Lebensunterhalt derzeit bei jeweils 357 Euro, ab 6 bis 13 bei derzeit 390 Euro.
Das Kindergeld von derzeit 255 Euro ist vorrangiges Einkommen des jeweiligen Kindes und mindert den Bedarf entsprechend.
Wenn man also von min. 2 x 357 Euro Regelbedarf ausgeht, wären das schon einmal 714 Euro, ohne Anrechnung des Kindergeldes.
Euch beiden Erwachsenen stehen derzeit min.jeweils 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu, also min.weitere 1012 Euro dazu.
Man käme dann alleine für die Regelbedarfe schon auf min. 1726 Euro !
Wenn dein Mann etwa 2600 Euro Nettoeinkommen hat, kann er wegen der minderjährigen Kinder und min. 1500 Euro Bruttoeinkommen den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von 378 Euro geltend machen.
Die würden dann theoretisch von den etwa 2600 Euro Nettoeinkommen abgezogen und ergeben dann voraussichtlich um die 2222 Euro anrechenbares Nettoeinkommen.
Dazu dann min.noch die 2 x 255 Euro = 510 Euro Kindergeld, zusammen dann voraussichtlich um die 2732 Euro anrechenbares Einkommen.
Zieht man davon die min.1726 Euro für die Regelbedarfe ab, blieben für die Kosten der Unterkunft voraussichtlich noch um die 1006 Euro übrig.
Würde das Jobcenter diese etwa 1900 Euro für das Haus anerkennen, was bei enthaltenen Tilgungsraten sicher nicht der Fall sein wird, könnten euch min.noch um die 894 Euro an Aufstockung zustehen.
Also bleibt abzuwarten, was das Jobcenter auf Antragstellung an Wohnkosten fürs Haus anerkennt.
Für Wohngeld bzw.selber bewohntes Wohneigentum dann Lastenzuschuss ist ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich.
Dabei kann auch das Kindergeld helfen, es würde aber nicht mindernd als Einkommen auf einen möglichen Anspruch angerechnet, sondern könnte helfen das zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.
Ihr müsstest soviel eigenes Einkommen haben, dass ihr eure Warmmiete selber zahlen könnt und dann solltet ihr von den Regelbedarfen für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter min.noch 80 % zur Verfügung haben.
Beim Kinderzuschlag wird das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten 6 Monate vor dem Monat der Antragstellung für die Berechnung berücksichtigt, als Paar muss man auf min. 900 Euro und alleinerziehend auf min. 600 Euro Brutto im Durchschnitt kommen.
Nur wenn ihr mit eurem anrechenbaren Einkommen und ggf. Wohngeld + Kinderzuschlag von max.derzeit 297 Euro pro Kind euren Gesamtbedarf der Familie nach dem SGB - ll decken könntet, käme überhaupt Kinderzuschlag in Betracht.
Die Tilgungsrate müsstest Du dann von den 1900 Euro abziehen, wird das Jobcenter nicht anerkennen und bei der Berechnung des möglichen Anspruchs nicht berücksichtigen.
Für Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld findest Du kostenlose Rechner im Internet, da kannst Du ja bei der Berechnung dein derzeit noch Elterngeld weg lassen.
Das Merkblatt für Kinderzuschlag solltest Du dir auch aus dem Internet suchen, findest Du alles gut erklärt und Beispiele sind da auch drin.
Naja dann ist ja außerhalb der Rate noch 400€ Nebenkosten oder etwas mehr….
Die Rechner habe ich schon oft benutzt. Nur ich traue denen nicht weil eben wenig gefragt wird dort.
Wohngeld weiß ich ja dank Rechner das höchstens aktuell 100€ . KIZ bezog ich Jahre lang aktuell mit Ablehnung da zu hohes Einkommen. KIZ und Wohngeld kann ich nur aktuell auch stellen nicht für zukünftig und einfach was weg lassen
die Frage ist halt wenn ich Arbeit bin sage nein erst nach dem dritten Jahr wieder und dann nur 400 bekäme (egal von welcher Stelle) verhungern wir😅
Du musst keinen Antrag stellen, dafür gibt es ja die kostenlosen Rechner im Internet, da kannst Du eingeben was Du willst.
Deshalb habe ich auch geschrieben, dass Du das Elterngeld einfach weg lassen sollst, ist ja keine Antragstellung, sondern nur eine Berechnung eines möglichen Anspruchs und somit auch keine Falschangaben.
Am Ende wirst Du wohl oder über die Anträge stellen müssen und auf die Bescheide warten, kannst Du auch zusammen machen, musst dann im Antrag oder auf einen Blatt Papier separat angeben was Du noch beantragt hast.
Sollte da etwa Bürgergeld als nachrangige Sozialleistung vorher bewilligt und gezahlt werden, würde das Jobcenter bei Bewilligung von Wohngeld einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen bei der Wohngeldbehörde stellen und sich diese von der zustehenden Nachzahlung erstatten lassen.
Würdest Du wieder arbeiten gehen, hättest Du wie dein Mann auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, die dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen würde.
Da käme es dann auf die Höhe deines Bruttoeinkommens an, danach berechnen sich die Freibeträge.
Ja klar das habe ich ja logischerweise weg gelassen. Geht ja um die Zeit erst dann. Anträge sind gestellt. Wenn ich wieder arbeite hätte ich allerdings erstmal gemauschelt wie aktuell mit Elterngeld. Da ich ja dann weniger gehe.
Wenn Du es weg gelassen hast, dann hat dir der Rechner ja ein Ergebnis berechnet und das musst Du dann erst einmal so nehmen.
Am Ende wird erst ein gestellter und bearbeiteter Antrag mit Bescheid zeigen ob und wenn ja was für Anspruch besteht.
Ja ich weiß… dennoch kann der Antrag ja dauern. Die Frage die mir sich dazu stellt ist was mit Unterhalt ist. Bekomme wegen Heirat keinen unterhaltsvorschuss mehr und vom Vater aktuell auch nichts da er arbeitslos ist aber Bürgergeld das ja normal mitrechnet
Wenn Du durch die Heirat keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt hast und der Kindsvater nicht leistungsfähig ist, dann kann das Jobcenter logischerweise außer Kindergeld nichts an Einkommen bei deiner großen anrechnen.
Bürgergeld ist kein Einkommen im eigentlichen Sinn, sondern eine Sozialleistung zur Deckung des Existenzminimums, da gibt es nichts vom Kindsvater zu holen.
Wirst dann sicher entsprechende Nachweise in Kopie erbringen müssen, dass Du dich um den Unterhaltsanspruch des Kindes gekümmert hast.
Er hat bei einem minderjährigen Kind auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, er muss also sehen, dass er zumindest den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zahlen kann.
Ich würde zunächst einmal zum zuständigen Jugendamt und versuchen da eine Beistandschaft für dein Kind zu beantragen, die den Kindsvater dann hoffentlich 🔥 unter seinen Hintern macht.
Sonst bleibt wohl nur ein Anwalt, aber der kann natürlich entsprechende Kosten verursachen und am Ende ist dennoch wegen Leistungsunfähigkeit nichts bei ihm zu holen.
Naja ich hab ihnen die Beendigung von unterhaltsvorschuss und die paar Unterhalts Zahlungen kopiert…
er zahlte 300€ , mehr ging nicht. Das war auch seine Rate die vorher ans Jugendamt ging…. Mit denen hatten wir das telefonisch so abgeklärt.
beistandschaft sehe ich keinen Grund zu. Er ist nie lange arbeitslos gewesen und macht eine Fortbildung.
Na dann kannst Du ja belegen, dass Du derzeit keinen Unterhalt für dein Kind bekommst und das dir nach einer Heirat kein Unterhaltsvorschuss mehr zusteht, sollte auch dem Jobcenter bekannt sein.
Dann könnte halt nur das Kindergeld als Einkommen auf den Bedarf beim Kind angerechnet werden.
Ab der Vollendung des 6 bis unter 14 läge der Bedarf bei derzeit min. 390 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch 1/4 von der Warmmiete bzw. Kosten der Unterkunft, wenn ihr 4 Personen im Haushalt seid.
Das mit der Beistandschaft musst Du selber entscheiden, aber das Jobcenter und auch die Wohngeldbehörde oder die Agentur für Arbeit bei Kinderzuschlag wird sicher entsprechende Nachweise fordern, dass Du dich um die Zahlung von Unterhalt für dein Kind bemüht hast, denn der ist wie Kindergeld eine vorrangige Leistung bzw. Anspruch.
Genau wie gesagt habe ich aber aktuell steht er mir halt nicht zu das er arbeitslos ist und mein Mann und ich zu viel haben. Noch
Dann musst du damit leben, dass deine Großzügigkeit euch finanziell stark belastet. Das Jobcenter wird ggf. Beträge anrechnen, die nicht fließen.
Welche Großzügigkeit? Er muss nichts zahlen da er arbeitslos ist. Wenn er wieder Arbeit hat zahlt er wieder.
Auch als Arbeitsloser kann er einen Minijob machen...
Selbst dann müsste er nichts zahlen und macht ja wie gesagt was um wieder Arbeit zu haben (Fortbildung)
ist dem Amt ja auch bekannt
Deinem Kind steht der Unterhalt zu, denn Du bist nur der gesetzliche Vertreter bis zur Volljährigkeit des Kindes und musst seine Ansprüche entsprechend geltend machen.
Ob er zahlen kann oder nicht ist nicht relevant, wo es allerdings wegen Leistungsunfähigkeit nichts zu holen gibt, steht wieder auf einem anderen Blatt, zur Zahlung ist er dennoch verpflichtet.
Nur gibt es da ohne nachweisbare Aufforderung zur Zahlung und einen Titel auch später bei Leistungsfähigkeit nichts zu holen, wenn er den Rückstand nicht freiwillig nachzahlen würde.
Ja ich weiß. Aber durch die Heirat ist mein Mann dafür zuständig nicht der Vater. Egal ob es finanziell geht oder nicht.
er kann nicht zahlen. Punkt. Mehr interessiert auch das Jugendamt nicht.
Er zahlt ja freiwillig wenn er Arbeit hat. Wie ich schon sagte ist das abgeklärt
Sicher ist dein jetzt Ehemann für euch alle zuständig, deshalb gibt es ja nach der Heirat auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr vom Jugendamt.
Auch beim Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld wird das Einkommen und evtl. Vermögen vom neuen Ehemann bei der Berechnung berücksichtigt.
Dennoch erlischt nach neuer Heirat die Unterhaltspflicht des leiblichen Kindsvaters nicht, nur weil er derzeit nicht leistungsfähig ist, dass wäre erst nach einer Adoption des Kindes der Fall.
Hauskredit (zahlt mein Mann) Nebenkosten
Kinder sind ein Baby und 11 Jahre alt
lastenzuschuss bekämen wir aktuell knapp 100. wie es dann wäre weiß ich nicht.
Kinderzuschlag bekomme ich nicht aktuell und dann wäre dort laut Rechner der Bedarf zu hoch… Danke