Bafög wenn man noch zuhause lebt?

1 Antwort

Ein möglicher Anspruch auf Bafög - ist durch eine Antragstellung zu prüfen, wäre ein vorrangiger Leistungsanspruch.

Wenn Du oder das Amt den Aufenthaltsort des Vaters nicht ermittelten kann, wird wohl eine Berechnung ohne dessen Einkommen berücksichtigen zu können durchgeführt.

Dann wäre unter Umständen der Höchstbetrag an Bafög - für ein Kind wohnhaft bei einem Elternteil im Haushalt möglich.

Das Bafög - würde dann derzeit bis auf 100 Euro Freibetrag als dein Einkommen wie auch Kindergeld von derzeit 255 Euro auf deinen Bedarf mindernd angerechnet.

Kannst Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, würde deine Mutter noch eine entsprechende Aufstockung für dich erhalten.

Wenn Du aber nebenbei Erwerbseinkommen erzielen würdest, dann fallen diese 100 Euro Freibetrag vom Bafög - weg, es würde dann im Regelfall voll wie das Kindergeld auf deinen Bedarf angerechnet.

Es sei denn Du musst dann Semestergebühren zahlen und hättest auch noch Fahrkosten, dann könntest Du auf Nachweis den übersteigenden Betrag der über 100 Euro liegt vom Bafög - absetzen.

Aber dafür stünde dir dann derzeit der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze zu, bis dahin würde nichts auf deinen Bedarf angerechnet, wäre dann wie Taschengeld für dich.

Bei einem höheren Bruttoeinkommen oder Vergütung bei einer Ausbildung des Kindes unter 25 Jahren, käme zum erhöhten Grundfreibetrag noch weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.