Viel zu wenig BAföG, Was tun?
Hallo,
ich habe heute meine neuen Berechnungen meines BAföG - Gehaltes bekommen und musste feststellen, dass ich nur noch 23 Euro bekomme, was für meine Verhätnisse deutlich zu wenig Geld ist. Meine Mutter ist arbeitslos und meine Eltern sind geschieden, also lebt mein Vater auch nicht bei uns und zudem bekommen wir auch keinen Cent von ihm. Trotzdessen wurde mein ganzes BAfög Geld von dem Einkommen meines Vaters mir abgezogen. Was ist das für ein bescheuertes System. Mein Vater lebt doch garnicht bei uns und wir haben kaum Kontakt und bekommen auch nichts von seinem Einkommen zu sehen. Wieso wird jetzt das ganze Einkommen von meinem Vater dazu berechnet und von meinem BAfög dann abgezogen, wenn ich nichts von ihm bekomme.
Was soll ich denn jetzt machen? Das letzte mal hatte ich auch zu wenig bekommen aber zumindest waren es da noch 150 Euro und nun.... Damals hatte ich auch schon Widerspruch eingelegt und es hatte nichts gebracht. Ich weiß echt nicht mehr weiter.
4 Antworten
Hallo,
BAföG ist kein Gehalt, sondern eine soziale Förderung für Kinder von armen Eltern
Dein Vater verdient gut, klag es also von ihm ein was dir zusteht. BAföG hat damit nichts zu tun.
Das System ist schon gut so, wie es ist. Warum soll denn die Gemeinschaft dein privates Problem ausbügeln? Damit du dich nicht selbst kümmern musst?
Auch den Kontakt zu deinem Vater, der sich mit um deine Ausbildung kümmern muss. Notfalls klag den Unterhalt ein. Und wenn du dazu dann auch zu faul bist, suche dir einen Job, der dir Lebensunterhalt und Studium finanzieren kann. Und wenn das dann auch nicht sein soll, dann nimm einen Kredit auf oder verzichte auf das Studium und mache etwas, dass du dir leisten kannst.
Dein Vater müsste Unterhalt zahlen - wenn er kann. Kann er zahlen, wirst Du das einklagen müssen - falls Du volljährig bist.
Der evt. Unterhalt wird wohl mit eingerechnet worden sein. Das sollte aber auch im Bescheid stehen.
Wenn Dein Vater so viel verdient, bist Du verpflichtet, Deinen Unterhalt von ihm einzufordern.
D.h. Du gehst zum Amtsgericht, holst für 15€ einen Schein für eine Erstberatung beim Anwalt. Der wird für Dich Prozesskostenhilfe beantragen.
Beim Bafög-Amt stellst Du einen Antrag auf Vorausleistungen.