Wird mein Vollzeit Gehalt auf das Bürgergeld meiner Eltern angerechnet?
Und zwar hab ich ein Jobangebot nur leben meine Eltern leider vom Jobcenter. Ich würde genug verdienen und natürlich bekommen meine Eltern dann kein Geld mehr für mich aber kriegen sie dadurch weniger, weil ich mehr verdiene oder falle ich ausm Regelbedarf alleine raus und kann trotzdem zuhause leben.
3 Antworten
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
[...] dem Haushalt angehörende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (es sei denn, das Kind hat selbst ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen) [...]
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht
Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können [...]
Die Haushaltsgemeinschaft
Eine Haushaltsgemeinschaft zwischen Verwandten oder Verschwägerten besteht, wenn diese zusammenleben und "aus einem Topf wirtschaften", ohne dass die Voraussetzungen einer Bedarfsgemeinschaft bestehen (z.B. Eltern leben zusammen mit ihren ab 25 Jahre alten Kindern in einem Haushalt).
Es besteht unter bestimmten Umständen eine Vermutung dafür, dass Verwandte oder Verschwägerte in einer Haushaltsgemeinschaft sich gegenseitig unterstützen. Das bedeutet dann, dass ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt wird. Dies gilt aber nur, wenn das Einkommen oder Vermögen der verwandten oder verschwägerten Haushaltsgemeinschaftsmitglieder dies erwarten lässt.
Hier weiterlesen: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html
Hast Du als unter 25 jähriges Kind genug anrechenbares Einkommen und kannst damit deinen eigenen Bedarf im Haushalt der Eltern decken, würdest Du automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus fallen.
Dann zahlst Du deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern, was Du noch übrig hast, dürfte nicht auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet werden.
Das Jobcenter kann zwar je nach Höhe deines Einkommens dann eine HG - Haushaltsgemeinschaft vermuten, dieser kann man aber schriftlich, formlos, wahrheitsgemäß und fristgerecht widersprechen.
Also wenn Du deine Eltern nicht freiwillig unterstützen möchtest, die Zahlung deiner Anteile würde nicht als freiwillige Unterstützung der Eltern zählen.
falle ich ausm Regelbedarf alleine raus und kann trotzdem zuhause leben.
Bei entsprechendem Verdiebst Ja,